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Das inkriminierte Plakat gegen den Dresdner Naziaufmarsch am 13. Februar macht weiter Schlagzeilen: Nachdem es in dieser Woche bereits mehrere Durchsuchungen gegeben hatte, sind jetzt in Berlin vier Jugendliche mit Handschellen und allem drum und dran von der Polizei festgesetzt worden. Sie hatten gemeinsam mit anderen, darunter Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, an einer Plakatier-Aktion teilgenommen. Es wurde Anzeige erstattet, den vier wie auch der Abgeordneten Dorothee Menzner wird nun auch ein Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Der Hochschulverband der Partei sieht darin „eine politisch motivierte Repression gegen linke, demokratische und antifaschistische Aktivitäten“.
Bundesweit haben sich inzwischen Tausende mit dem inkriminierten Aufruf solidarisiert, den Dresdner Naziaufmarsch zu blockieren. Hunderte haben sich mit dem Motiv fotografieren lassen, dutzende Male wurde das Plakat aus Protest gegen das Vorgehen der Behörden aufgehängt, gezeigt, verbreitet. Die Junge Welt räumte ihre Titelseite frei. Eine druckfähige Version des Plakats kann man hier herunterladen.
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaften mit ihrem grotesken Vorgehen weitermachen, ist der angebliche "Aufruf zu Straftaten" bald so weit verbreitet, wie es im Rahmen einer normalen Mobilisierung nie gelungen wäre. Dank dürfen die Behörden trotzdem nicht erwarten.
Zum Hintergrund:
Gottes Ordnung
jayne über das am Mittwoch knapp im sächsischen Landtag verabschiedete
neue Versammlungsgesetz, das noch vor dem 13. Februar ausgefertigt
werden soll
Proteste kriminalisiert
Zu den Durchsuchungen und Beschlagnahmen das Plakate des Bündnisses
"Dresden Nazifrei!" und den jährlichen Aufmarsch von Rechtsradikalen in
der Elbmetropole, der zu den größten in Europa zählt.
Die große Mehrheit schweigt
Grit Hannefort vom Kulturbüro Sachsen über die Proteste gegen den für
Februar geplanten Naziaufmarsch in Dresden - hier auf freitag.de
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Kriminalisierung des Protestes. Wir werden das noch öfter und verstärkter erleben. Das die große Mehrheit schweigt, ist nicht nur in diesem Zusammenhang so, verfällt doch das gesamte Land auf eine gewisse Weise in Lethargie. Die Entwicklung - wirtschaftlich wie politisch - zwingt die Bevölkerung, und das ist wohl so gewollt, vollständig in die Rolle des Zuschauers - da geziemt sich Protest eben nicht.
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Nachtrag Protestkultur
Wenn ich die Berichterstattung über rechte Aufmärsche und linke/bürgerliche Gegendemonstrationen in den Medien verfolge, ergibt sich immer ein Bild der "gleichen Gegnerschaft". Auf der einen Seite die Unverbesserlichen, auf der anderen Seite die, die gegen diese protestieren, jedoch eben durch die Art des Protestes die Selbstsicht der Rechten als "gerechte politische Kraft" bestätigen/konservieren, da sie sie ernst nehmen. Das liegt ja auch im Sinn der rechtsextremen Minderheit. Es erhöht sie aus ihrer Sicht sogar. Mir persönlich würde ein karnevalistischer Umgang mit ihnen gefallen, der sie eben nicht dadurch legitimiert, dass sie ernst genommen werden. Mir würde gefallen, wenn sie ausgelacht und mit frohsinnigen Liedern überhäuft würden, der ihr dumpf-retroides Auftreten dem Hohn und Spott preisgibt, ihnen eben ihre zur Schau getragene Ernsthaftigkeit nimmt, sie zur Schau stellt und ihnen ihre Sinnlosigkeit zeigt. Wir sollten sie nicht mehr anerkennen, in dem wir zur Gegenbeflaggung aufrufen - lachen wir sie doch einfach aus, machen wir sie zum Gespött. Die wirkliche Auseinandersetzung mit ihnen sind sie gar nicht wert. Nicht durch Gegenprotest anerkennen, sondern marginalisieren. Statt roter Fahnen rote Nasen und lustige Lieder - das wäre ihr Untergang. |
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neue entwicklung in sachen versammlungsgesetz! Laut dresdner neueste nachrichten sieht der verwaltungsrechtsexperte Prof. Jochen Rozek einen elementaren fehler im eben verabschiedeten gesetz, die dnn schreibt: "Dresden kann die Neonazi-Aufmärsche zum Jahrestag der Luftangriffe am 13. und 14. Februar für die gesamte nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt nicht verbieten, weil die Stadt nach dem neuen Versammlungsgesetz nicht zuständig ist. Zu diesem Schluss kommt der ehemals Dresdner und jetzige Leipziger Verwaltungsrechts-Professor Jochen Rozek nach der Analyse des jetzt verabschiedeten Sächsischen Versammlungegesetzes. Dem Landtag sei bei der Verabschiedung des Gesetzes 'ein elementarer Fauxpas unterlaufen', erklärte Rozek gegenüber DNN. Die Zuständigkeit dafür, wer das Gesetz vollziehen soll, sei nicht eindeutig geklärt, so der Rechtsexperte." Und weiter: "Dem jetzt mit den Stimmen von CDU und FDP im Landtag verabschiedeten Versammlungsgesetz fehle 'jedwede Regelung der sachlichen und örtlichen Behördenzuständigkeit'. Der Landtag habe den Begriff 'zuständige Behörde' aus dem Bundesgesetz übernommen, doch die sächsische Landesverfassung schreibe ausdrücklich vor, dass die Behördenzuständigkeitsfragen gesetzlich exakt zu regeln sind."
Rozek erklärte, die stadt verfüge mit dem bisher geltenden bundesversammlungsgesetz über weit "bessere karten" ... s. DNN vom 22.01.2010, Seite 13 www.dnn-online.de/aktuell/content/120527.html |
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ich möchte hier ergänzend noch aus einer aktuellen erklärung der fraktion die linke im sächsischen landtag zitieren:
Die Fraktion DIE LINKE hat soeben einen Antrag „Unverzügliche Initiative der Staatsregierung zur Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge in Sachsen“ in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl: Die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit hat mit ihrem Versammlungsgesetz faktisch die bisherigen Versammlungsbehörden abgeschafft – und damit auch deren Befugnisse zur Unterbindung des geplanten europaweit größten Naziaufmarsches am 13. Februar in Dresden in Luft aufgelöst. Der Leipziger Verwaltungsrechtsprofessor Dr. Jochen Rozek hat recht, es liegt ein elementarer Fauxpas vor. Der Landtagspräsident ist unserem Ersuchen nicht gefolgt, das Gesetz wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit nicht zu unterschreiben. Da sich die Landtagsmehrheit gegenüber allen rationalen Bedenken immun zeigt – wie schon nach der Anhörung deutlich wurde, auf der alle Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatten –, kann nun nur noch die Staatsregierung den schweren Schaden abwenden, der dem Ansehen des Freistaats Sachsen angesichts dieser Peinlichkeit droht. Daher fordern wir in dem Antrag, „dem Landtag unverzüglich einen rechtzeitig umsetzbaren Vorschlag zur Schaffung einer verfassungskonformen und durch die zuständigen Behörden vollziehbaren Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge, insbesondere auch des bevorstehenden Naziaufmarsches am 13. Februar 2010 in Dresden zu unterbreiten“. Darüber kann rechtzeitig eigentlich nur noch auf einer außerordentlichen Landtags-Sondersitzung entschieden werden. |
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Sachsen wird dann wohl das bekommen, was es sich verdient hat - unglaublich angesichts der sonst üblichen pingeligen Vorschriftenliebe dieses Völkchens. aber vielleicht ist die "tugend" des Nachtragens dort noch viel ausgeprägter als die der Pingeligkeit. Ich will ja nicht unken, aber in Sachen der Luftangriffe vom 13. und 14. scheinen die nachtragensträger die abgeordneten überzeugt zu haben. Die Sachsen haben dem Anschein nach mit Verabschiedung des neuen Versammlungsrechts gleichzeitig ihre Pingeligkeit ausgerottet - mit stumpf und stiel sozusagen.
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Ausgabe 11/10
18.03.2010
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