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Politik : Lex Linksfraktion - oder: Ordnungsgeld im Bundestag

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Es war Donnerstag, der 28. Oktober, im Bundestag hatte gerade der große Tag der Atomdebatte begonnen. Die Stimmung im Parlament war dem Thema angemessen kurz vor gefühlter Kernschmelze und die Grünen saßen da in einheitlichem Schwarz mit den gelben Kreuzen der Antiatom-Bewegung am Revers. Man muss die Geschichte hier beginnen lassen, weil seit einigen Wochen jeder weiß, dass nur wenig größere Symbole des politischen Protests im Bundestag zum Ausschluss von Abgeordneten führen können, jedenfalls wenn sie von der Linken kommen.

Daran dachten an jenem Vormittag wohl die wenigstens im Plenum. Atom ist schließlich Grünen-Thema. Unionsmann Peter Altmaier wetterte gegen die „Kostümfeste“ der Fraktion von Trittin, Roth und Co., die vielleicht „für eine Basisversammlung“ in der Provinz angingen, nicht aber „für seriöse Beratungen in diesem Hohen Hause“. Jörg van Essen von der FDP zog sogar einen jener Vergleiche, die normalerweise „unsäglich“ genannt werden: Das „Affentheater“ der Grünen jedenfalls erinnerte ihn an düstere Zeiten: „Es hat keinem Parlament in der Geschichte gutgetan“, sprach der Liberale, „wenn eine Fraktion einheitlich gekleidet aufgetreten ist.“ Niemand protestierte. Der Plenarzoff setzte sich derweil munter fort, Bundestagspräsident Norbert Lammert musste mehrfach die Heftigkeit des Schlagabtauschs rügen.

Irgendwann an diesem Sitzungstag waren dann auch die mehr als 30 namentlichen Abstimmungen zur Atomnovelle absolviert und ein etwas ruhigerer Nachmittag bot dem Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Gelegenheit zu seiner 14. Sitzung. Das Gremium ist eine Art Küchenkabinett der Abgeordnetenselbstverwaltung, es kümmert sich unter anderem um die Regeln der Debatte. Es ist nicht ohne Ironie, dass ausgerechnet an jenem Tag die Ausschussdrucksache 17-G-7 auf der Agenda stand, hinter dem Kürzel verbirgt sich nichts anderes als eine Lex Linksfraktion, ein schwarz-rot-gelb-grüner Vorstoß zur Disziplinierung jener parlamentarischen Folklore, die man eben noch im Plenarsaal beobachten konnte – nur, dass sie hier von den Grünen kam.

Der Ausschuss jedenfalls befasste sich mit dem Begehr, die Ordnungsmaßnahmen während der Plenarsitzungen nach § 36 und folgende der Geschäftsordnung des Bundestags zu verschärfen. Nicht etwa, weil man der allgemeinen Unruhe nicht mehr Herr würde oder sonstwie der Blockwartgeist einen übergeordneten Grund gehabt hätte. Und es geht dabei wie gesagt auch nicht um „Kostümfeste“ der Grünen – sondern allein um die Linke. Die hatte in der Vergangenheit ab und an Plakate im Bundestag hochgehalten oder T-Shirts getragen, auf denen eine Botschaft gegen den milliardenschweren Stuttgart-21-Unsinn zu lesen war. Lammert hatte das mitunter als „gröbliche Verletzung der Ordnung“ betrachtet und Abgeordnete des Saals verwiesen, gar für mehrere Sitzungen ausschließen wollen. Weshalb die Sache nun sogar vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Umso beachtlicher erscheint nun der übergroßkoalitionäre Vorstoß, Abgeordnete künftig bei groben Verstößen gegen die Geschäftsordnung des Bundestags ein Ordnungsgeld aufbrummen zu wollen. „Disziplinlosigkeit im Parlament“ wäre dann mit einer Strafzahlung zwischen 500 und 3000 Euro belastet - jedenfalls im Fall der Fälle, der wie oben gesehen eine der Interpretation der "Schwere" des Protestes ist und also eine politische Frage. „Wie werden Ordnungsgelder einführen“, hat der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Bernhard Kaster von der CDU, klargestellt. Und sein SPD-Kollege Christian Lange bekannte frei, dass es sich um eine Lex Linksfraktion handeln soll: Deren Abgeordnete nämlich seien nicht nur der Grund, sondern auch „nicht resozialisierbare Wiederholungstäter“.

Die ungezogenen Parlamentarier wollen sich „dazu noch verständigen“, hat Parlamentsgeschäftsführerin Dagmar Enkelmann erklärt. Und inzwischen angedeutet: „Ich glaube nicht, dass sich jemand abschrecken lässt.“ Man wird sehen. Die Verschärfung der Regeln will der Geschäftsordnungs-Ausschuss des Bundestages in seiner nächsten Sitzung beraten.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.