Kultur

Weichenstellung | 17.11.2009 14:00 | Katrin Schuster

Europa sieht wieder einmal alt aus

Google schränkt sich beim Einscannen von Büchern ein. Rund 95 Prozent der europäischen Bücher fallen aus der Vereinbarung raus. Glücklich macht das nicht

Manchmal kann es eine Nachricht sein, dass man von einer Nachricht nicht mehr betroffen ist. Vor allem, wenn es um das stets suspekte Unternehmen Google geht: Der jüngste Entwurf des Book Settlements, das baldmöglichst die juristische Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Digitalisierungsprojekt auf der einen und den Verlegern und Autoren auf der anderen Seite darstellen soll, definiert als „books“ nurmehr jene Bücher, die in Kanada, Australien, Großbritannien oder den USA erschienen sind oder bei der US-Urheberrechtsbehörde registriert wurden.

Der Großteil der europäischen Bücher ist folglich nicht mehr Gegenstand der Einigung (laut Paul Aiken, dem Chef der amerikanischen Autorengewerkschaft, betrifft das "mehr als 95 Prozent").

Aus der Sicht von Google ist das durchaus konsequent, auch wenn die Firma zugleich ihr Bedauern über diese Beschneidung des Contents ausdrückte: Vor allem Frankreich und Deutschland hatten in der Vergangenheit immer wieder teils recht scharfe Kritik an der weitgehenden Digitalisierung geäußert; das dürfte Google langsam lästig geworden sein, auch weil deutsche, französische, italienische Publikationen für den internationalen Markt ohnehin nicht dieselbe Bedeutung haben wie die englischsprachigen.

Das Pädagogen-Gesicht

Der Vorschlag – der noch die Anhörung vor Gericht bestehen muss – wirft die Europäer hart auf ihre Uneinigkeit zurück und serviert ihnen zudem alle Mittel zur endgültigen Zersplitterung auf dem Silbertablett. Als Möglichkeit des Widerspruchs, falls er seine Urheberrechte verletzt sieht, bleibt jedem Einzelnen der Ausgeschlossenen nur die singuläre Klage. Darauf weist Google im Anhang des geänderten Vergleichs so süffisant wie explizit in fettgedruckten Lettern hin: „Wenn Sie Google verklagen wollen, sollten Sie ihren eigenen Anwalt konsultieren.“

Und zugleich öffnet das Unternehmen bereitwilligst all jenen die Türen seiner Besprechungszimmer, die ihre Bücher gerne in der Ergebnisliste der Google-Buchsuche sähen: Für individuelle Vereinbarungen – deren Details freilich Vertragsgeheimnisse bleiben – sei man jederzeit offen, heißt es. Man kann wohl davon ausgehen, dass die europäischen Verlage und Autoren dabei schlechter abschneiden werden als ihre amerikanischen Kollegen, die sich brav um eine allgemeingültige Vereinbarung bemühten.

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Da zeigt Google mal wieder sein kindisches Pädagogen-Gesicht: Wer ewig meckert, den lässt man eben irgendwann nicht mehr mitspielen. Und wer nicht hören will, muss eben fühlen.

Fürs Erste verspielt ist mit diesem Ausschluss der nicht-englischsprachigen Bücher auch die Chance auf einen weiteren Schritt in Richtung eines internationalen Urheberrechts – was Google herzlich egal sein kann, auf der politischen Agenda Europas jedoch gleichsam täglich weiter oben stehen sollte. So schwer es den Abgeschobenen – ganz zu Recht! – fallen mag ob der Dreistigkeit, die Google beim Digitalisieren des Weltwissens in der Vergangenheit oft genug an den Tag gelegt hat: Sie müssen mit dem Unternehmen wieder ins Gespräch kommen, am besten natürlich mit eigenen souveränen Ideen, wie Google den Büchern zu Diensten sein kann statt umgekehrt.

Ein Vorgehen, das sich mit vagen Reaktionen begnügt und ansonsten unbeeindruckt fortfährt, Google wegen seiner strikt kommerziellen Ausrichtung zu ignorieren und zu dämonisieren, bringt das Urheberrecht nämlich um seine Zukunft. Denn alles Verdrängte kehrt irgendwann wieder – und zwar meist ziemlich überraschend und einhergehend mit einer merklichen Verengung der Handlungsspielräume.

 
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