Perlentaucher Moreno-Ocampo

Bashir und Bush Chefankläger Luis Moreno-Ocampo hat die Anklage des sudanesischen Präsidenten vor dem Internationalen Strafgerichtshof durchgesetzt. Wer folgt als Nächster? George Bush?

Dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) droht der Fluch der mutigen Tat. Die Richter des Welttribunals werden nun Serientäter sein müssen, um Juristen bleiben zu können. Nach der gestern erhobenen Anklage gegen den sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir dürften sie von ICC-Chefankläger Luis Moreno-Ocampo mit weiteren spektakulären Fällen eingedeckt werden. Und werden reagieren müssen.

Man sollte damit rechnen, dass der oberste Staatsanwalt des ICC demnächst Anklagen und Haftbefehle gegen US-Politiker wie Ex-Präsident Bush, Ex-Vizepräsident Cheney und Ex-Verteidigungsminister Rumsfeld erwirkt. Recht ist unteilbar, Recht ist unbestechlich, internationales nicht weniger als innerstaatliches. Luis Moreno-Ocampo will Rechtsgeschichte schreiben, daran lässt der Fall Omar al-Bashir keinen Zweifel. Also muss er dem Weltgerichtshof den Status verschaffen, der ihm nach dem Statut von 1998 gebührt: Höchste Instanz einer internationalen Rechtsprechung zu sein, die Politik nicht nach Motiven, Interessen und Zwecken fragt, sondern allein auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüft. Damit stehen wir an der Schwelle einer anderen Welt. Einer besseren, bleibt es nicht beim Angeklagten al-Bashir allein. Denn Bush, Cheney und Rumsfeld können allein wegen des Irak-Krieges die gleichen Vergehen zur Last gelegt werden wie dem Präsidenten des Sudan: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Hat Moreno-Ocampo Glück, kann er noch weiter ausholen. Im Frühjahr 2010 wollen sich die 107 Unterzeichner-Staaten des ICC-Statuts zu einer Revisionskonferenz treffen, um möglicherweise die Aggression den Tatbeständen hinzu zu fügen, die das Weltgericht verhandeln kann. Für den Fall Bush Genossen wäre das ideal, der von ihnen ausgelöste Irak-Krieg ließe sich in seiner ganzen Komplexität erfassen: Er begann am 20. März 2003 mit einer Aggression.

Eine Aggression war es im Übrigen auch, als Bush-Vorgänger Clinton nach den Anschlägen auf die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam am 7. August 1998 eine Randzone der sudanesischen Hauptstadt Khartum bombardieren ließ. Es gab damals keine Beweise für eine Verstrickung des Sudan in die Attentate. Aber an irgendjemanden – glaubte wohl die unter Druck stehende US-Regierung – musste man sich halten. Warum nicht an einen islamischen "Schurkenstaat", der es dem Anschein nach gewesen sein konnte?

Wie sich zeigt, haben Moreno-Ocampo und der ICC viel aufzuarbeiten. Gewiss sind die Fälle amerikanischer Spitzenpolitiker eine große Herausforderung. Noch gilt in den USA die Beschlusslage der Ära Bush, als dessen Regierung und die Mehrheit des US-Kongresses den Weltgerichtshof zur „feindlichen Organisation“ erklärten. Jeder US-Behörde bleibt deshalb bis heute eine Kooperation mit dem Tribunal verboten. Seit 2002 berechtigt der American Service Members Protection Act den US-Präsidenten sogar, US-Bürger gewaltsam befreien zu lassen, sollte sie der ICC in Gewahrsam nehmen.

Sind dann mögliche Anklagen gegen Bush, Cheney und Rumsfeld nicht sinnlos? Sie sind genauso sinnlos – oder eben sinnvoll wie gegen Omar al-Bashir, dessen Land das Weltgericht ebenso wenig anerkennt, wie die USA das tun. Das jedoch sollte für Luis Moreno-Ocampo zweitrangig sein. Als Diener des Rechts bleibt er nur glaubwürdig, wenn er zwischen dem Sudan und den Vereinigten Staaten keinen Unterschied macht. Alles andere degradiert ihn zum Vorbeter einer diffusen Weltmoral, die zwar aller Ehren wert, aber nicht justiziabel ist. Der argentinische Chefankläger müsste daher wissen, was zu tun ist, nachdem er sich mit dem Fall al-Bashir soweit aus dem Fenster gelehnt hat. Man sollte hoffen, er legt Justitia noch manch andere Perle auf die Waage.

Der Internationale Strafgerichtshof, International Criminal Court (ICC), ist ein unabhängiges Gremium mit Sitz in Den Haag. Es besteht keine wie auch immer geartete Unterstellung unter den UN-Sicherheitsrat oder andere UN-Gremien - es gibt lediglich die Pflicht zur Kooperation mit der UNO. Das Rom-Statut quasi die 1998 von einer UN-Bevollmnächtigten-Konfrenz beschlossene Gebrutsturkunde des ICC regelt, dass nur gegen Individuen, nicht gegen Staaten oder Organisationen verhandelt werden kann. Als erstes Verfahren des Tribunals gilt der im Januar 2009 begonnene Prozess gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga, der u.a. wegen der Rekrutierung von Kindersoldaten angeklagt ist. In Vorbereitung ist die Anklage gegen den gleichfalls aus dem Kongo stammenden Politiker Jean-Pierre Bemba.


der Freitag digital zum Vorteilspreis

6 Monate mit 25% Rabatt lesen

Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

Lutz Herden

Der Freitag im Oster-Abo Schenken Sie mutigen Qualitätsjournalismus!

Print

Entdecken Sie unsere Osterangebote für die Printzeitung mit Wunschprämie.

Jetzt sichern

Digital

Schenken Sie einen unserer Geschenkgutscheine für ein Digital-Abo.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden