Politik

Lissabon-Urteil | 30.06.2009 13:00 | Lutz Herden

Karlsruhe rettet die EU

Die Verfassungsrichter bescheinigen dem EU-Reformvertrag Verfassungstreue, machen aber Auflagen geltend, um die Rechte des Parlaments umfassend zu stärken

Es war absehbar, dass die Karlsruher Richter nicht das Risiko eingehen, die EU an den Rand eines Crashs zu lotsen, gegen den das irische Nein zum Lissabon-Vertrag oder die EU-Dissidenten-Hochburg Prag eher periphere Begebenheiten sein würden. Wenn ein Gründerstaat der EWG und Kernstaat der EU wie die Bundesrepublik Deutschland in einem Moment ausschert, da es im Gebälk des Staatenbundes hörbar knackt, wird eine latente zur existenziellen Krise. Der heutige Spruch des Bundesverfassungsgerichts hat diese vermieden, aber die grundsätzliche Billigung des EU-Reformvertrages mit Auflagen verbunden, die der Regierung Merkel vor Augen halten: Der selbstherrliche Durchmarsch der Exekutive in dieser Sache geht zu weit. Sie muss sich erst um die Beteiligungsrechte des Bundesrates und Bundestages kümmern, bevor Präsident Köhler den Vertrag unterschreiben kann und die Ratifikationsurkunde hinterlegt werden darf.

Das bedeutet nicht nur Zeitverzug, das beschert auch Prestigeverlust für ein Kabinett, das nur zu gern an der Legislative vorbei regiert, als sei die mehr Querulant als Verfassungsorgan, das an Entscheidungen wie der über den EU-Reformvertrag angemessen beteiligt werden muss. Außenminister Steinmeier hat sich in Karlsruhe anhören müssen, dass für die Verfassungsrichter die Souveränität des Staates mit all seinen Gremien kein Restposten ist, der auf dem Altar supranationaler Hybris und immer währender Integration feilgeboten werden darf.

So richtig dieses Votum, um so bedauerlicher der Umstand, dass die Verfassungsrichter keinen Anstoß an der wirtschaftsliberalen Ausrichtung nehmen, die der Vertrag von Lissabon der EU verordnet. Schon mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 und dem Maastricht-Vertrag von 1992 wurden die Weichen zu einem Markt-Rigorismus gestellt, dessen Früchte gerade geerntet werden dürfen im Krisensommer 2009. Unverständlich, weshalb das Verfassungsgericht hier nicht interveniert und auf die Neutralität des Grundgesetzes in Sachen Wirtschaftsordnung gepocht haben.

Ausgerechnet an einem Tag, da Tausende von Beschäftigten des Quelle-Konzerns darauf hoffen, dass in Brüssel der EU-Wettbewerbskommissar Überlebenskredite durchwinkt und ein rigides Wettbewerbsrecht umgeht, segnet das höchste deutsche Gericht einen Vertrag, der genau genommen diese Art von Beihilfe verbietet. Eine Unterstützung, die ein Unternehmen retten soll, aber auch etwas mit der sozialen Fürsorge für Menschen zu tun hat, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Und das ohne eigene Schuld. Gibt es einen Vorgang, der die Absurdität des herrschenden Wirtschaftssystems und der von Lissabon dekretierten Wirtschaftsverfassung der EU krasser vor Augen führt als dieser? Artikel III-177, 178 und 185 verpflichten jedes EU-Mitglied zu „offener Marktwirtschaft und freiem Wettbewerb“.

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Dafür haben zuallererst die Regierung zu sorgen. Welchen Sinn ergibt diese Auflage, wenn alle tonangebenden EU-Staaten von Frankreich über Deutschland bis Italien und Spanien 2009 und gewiss auch 2010 Schulden aus dem Krisenhut zaubern, die nicht nur die Maastricht-Kriterien ad absurdum führen, sondern „freien Wettbewerb“ verhindern. Den müssen die Staaten und ihre Regierungen bewusst verzerren, soll ihnen nicht der ganze Laden um die Ohren fliegen. Mit anderen Worten: die Karlsruher Richter haben heute einen Vertrag gebilligt, dessen wirtschaftspolitische Vorgaben außer Kraft gesetzt werden, bevor sie überhaupt in Kraft treten. Sie haben genau genommen einen Vertrag für verfassungskonform erklärt, der in einigen Teilen ein Anachronismus ist.

 
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Kommentare
skorpion schrieb am 02.07.2009 um 08:42
Ein Rechtsstaat ist eine gute Sache. Schlecht ist allerdings, dass ein so kleiner Kreis von Personen, dem es in der Regel über das zu behandelnde Thema an der erforderlichen Sachkenntnis fehlt, aus der Sicht der oftmals überalterten und am Leben vorbeigehenden Rechtsauffassung über essentielle Probleme endgültig entscheiden dürfen. Es sollte auf jeden Fall die Möglichkeit bestehen über einen Volksentscheid diese Urteile auszuhebeln.
Lutz Herden schrieb am 02.07.2009 um 15:34
Da kann ich Ihnen nur voll und ganz zustimmen, danke.


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