Sonntags bleibt der Laden zu

Verfassungsgericht Karlsruhe dreht dem Einzelhandel sonntags den Saft ab. Ein wichtiger Sieg über die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche oder einfach weltfremd? Der Freitag streitet
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Das Verfassungsgericht hat entschieden: Der gottlose Hauptstadt-Senat ist zu weit gegangen. Am Tage des Herrn sollst Du nicht konsumieren, predigen die Damen und Herren in roten Roben von der Karlsruher Kanzel herab und bestätigten damit den Verfassungsrang des dritten Gebots – „Du sollst den Sabbat heiligen“.

Für viele muss diese Entscheidung wie Hohn klingen. Es ist ja nicht so, als stünden Sonntags in Deutschland alle Räder still. Die Krankenschwester verteilt weiter Medizin an ihre Patienten, der Koch rührt weiter seine Suppe um und auch Züge fahren wie an allen anderen Tagen von A nach B. Wer in diesen und vielen anderen Berufen tätig ist, für den ist es normal, dass der Sonntag ein Tag wie jeder andere auch ist. Warum sollte es