Elena und das Streikrecht

Sensible Daten Lohn- und Einkommensdaten sollen künftig zentral erfasst werden. Das öffnet die Tür für Datenmissbrauch, denn gespeichert werden zum Beispiel auch Streiktage

Über Datensätze lässt sich so heftig streiten wie über Glaubenssätze. Das sieht man am Beispiel des Elektronischen Entgeltnachweises – Elena. Die Gewerkschaften läuten Alarm, weil das Projekt ihrer Ansicht nach das Streikrecht angreift.

Hintergrund: Es ist ein Dokument aufgetaucht, in dem steht, welche Daten der Arbeitgeber für Elena künftig erfassen und an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermitteln soll – etwa, ob ein Arbeitnehmer rechtmäßig oder unrechtmäßig gestreikt hat. Klaus Wiesehügel, Vorsitzender der IG BAU, nennt die Erfassung solch konkreter Informationen „höchst bedenklich“. Die Gewerkschaft Verdi sieht es genauso: „Der Datensatz ist in seiner Fülle und Detailliertheit inakzeptabel“, sagt ein Sprecher: „Eine individualisierte Speicherung der Streikdaten wäre ein Angriff auf das Streikrecht.“

Direkter Zugriff

Das Elena-Verfahren soll Bürokratie abbauen und Unternehmen deutschlandweit ab 2012 jährlich 85 Millionen Euro sparen. Dafür werden Arbeitgeber ab Januar Entgeltnachweise direkt an die ZSS übermitteln, und zwar elektronisch. Wenn ein Bürger eine Sozialleistung wie Elterngeld beantragt, kann das zuständige Amt direkt auf die Informationen in der ZSS zugreifen. Bislang wird dafür noch der Nachweis des Arbeitgebers benötigt – in Papierform.

Das Bundesarbeitsministerium hält die Sorge um das Streikrecht für unbegründet. Unternehmen könnten künftig nicht herausfinden, ob Beschäftigte besonders streikfreudig sind, erklärt eine Sprecherin. „Die Datenströme sind Einbahnstraßen.“ Einzig die Behörden soll Zugang zur ZSS haben – und das auch nur dann, wenn ein Arbeitnehmer die Daten mit einer persönlichen Signaturkarte freigibt.

Datenschützer sehen jedoch Schwachstellen. Marit Hansen, stellvertretende Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, weist auf die Erfahrungen mit der elektronischen Gesundheitskarte hin. Viele Nutzer verloren ihre Karten. In solchen Fällen müsse es eine Möglichkeit geben, trotzdem noch an die Daten zu kommen. Und genau diese Hintertür könnte missbraucht werden.

Muss man die Daten überhaupt speichern? Das Streikverhalten sei für die Sozialversicherungen relevant, sagt das Ministerium. Denn nur bei rechtmäßigen Streiks läuft die sozialversicherte Zeit weiter. Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter von Verdi, widerspricht. Allein gesetzliche Krankenversicherungen müssten wissen, ob ein Streik rechtmäßig sei. Diese Angaben automatisch für alle zu sammeln sei dagegen illegal: Behörden dürften personenbezogene Daten nur speichern, so Warga, wenn sie diese laut Gesetz auch benötigen.

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