Politik

Dessauer Flammentod | 22.12.2009 14:00 | Connie Uschtrin

Fall mit Symbolwert

Anfang Januar wird entschieden, ob der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh neu aufgerollt wird. Dann müsste der Dienstgruppenleiter erneut vor Gericht

Der Prozess um den Tod Oury Jallohs, der vor fünf Jahren in der Haftzelle einer Dessauer Polizeiwache verbrannte, geht möglicher Weise in die nächste Instanz. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch eines Polizeibeamten, der an dem besagten Abend Dienst hatte. Richter des BGH äußerten Zweifel an den Darstellungen der Vorgänge wie auch an den Gutachten der Sachverständigen.

Nach den Erkenntnissen des Landgerichts Dessau-Roßlau soll der auf einer Liege festgebundene Jalloh selbst das Feuer mit einem Feuerzeug entfacht haben. Jalloh war betrunken in Gewahrsam genommen worden, hatte angeblich randaliert und war daraufhin an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze fixiert worden. Wir genau es zu dem Feuer kam (ein Feuerzeug hätte dem Mann abgenommen werden müssen) ist bis heute ungeklärt. Ebenso wie die Reaktionen besonders eines Polizeibeamten, der den Alarm des Rauchmelders zunächst für Fehlalarm hielt, und erst als er sah, dass aus der Zelle Rauch quoll, lief, um einen Feuerlöscher zu holen. Jalloh kam in den Flammen um.

Einer deckt den anderen

Der Prozess vor dem Dessauer Landgericht war auch ein Lehrstück für falsch verstandenen Corpsgeist bei der Polizei. Die widersprüchlichen Aussagen von verschiedenen Beamten und ihre offensichtlichen Versuche, den Hergang zu verschleiern, brachten den vorsitzenden Richter mitunter zur Verzweiflung. Auffällig ist auch, dass bereits 2002 ein Obdachloser in derselben Zelle zu Tode kam, zur Dienstzeit desselben Beamten und desselben Arztes.

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen im Polizeigewahrsam zu Tode kommen - und meist ist der Ehrgeiz dies hinterher aufzuklären nicht besonders groß. Den Fall Jalloh brachte vor allem die Initiative von Angehörigen an die Medienöffentlichkeit. Immer wieder kommt das Fehlverhalten von Beamten aber nur durch Zufall ans Tageslicht. Allzu oft können sich Beamte hinterher nicht mehr erinnern oder sprechen ihre Aussagen untereinander ab. Wer doch gegen einen Kollegen aussagt, muss Mobbing fürchten. Warum Übergriffe von Polizeibeamten nicht intern durch einen polizeiunabhängigen Generalinspekteur verfolgt werden, wie in anderen Ländern, ist nicht zu verstehen. Doch solange nicht ein anderer Geist Einzug hält, der die Mauer des Schweigens durchbricht, wird es immer wieder ungeklärte Fälle geben.

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Durchsuchung rein zufällig?

Dass just am Tag vor der Revisionsverhandlung am 17. Dezember im BGH die Räume der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ offenbar ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurdem, ist für die Aktivisten kein Zufall. Die Polizei wolle einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgehen, ließ sie verlauten. Aus den Kreisen der Initiative wird dies indes als Repressionsversuch gewertet, der sich direkt gegen Mouctar Bah, dem Freund von Oury Jalloh und Mitbegründer der Initiative, richte. Aus dem Kreis der Aktivisten wurde der Tod Jallohs immer wieder als Mord bezeichnet. Bei Bah war im Sommer 2009 schon einmal eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, kurz nachdem bekannt geworden war, dass er diesjähriger Träger des Menschenrechtspreises Carl-von-Ossietzky-Medaille wurde.

Dass nun der Bundesgerichtshof über ein neues Aufrollen des Falles Jalloh am 7. Januar 2010 entscheidet, ausgerechnet an seinem fünftem Todestag, ist laut Senatsvorsitzender nur dem Zufall geschuldet. Das Datum ergebe sich aus der Terminlage und habe keinen Symbolwert, erklärte sie. Möglicherweise muss sich bald der Dienstgruppenleiter erneut vor Gericht verantworten.

 
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Kommentare
zelotti schrieb am 22.12.2009 um 14:57
Was "Mord" ist, entscheiden in einem Rechtsstaat die Strafgerichte. Eine Schmähkritik ist hier sehr fadenscheinig kolportiert:

"Aus dem Kreis der Aktivisten wurde der Tod Jallohs immer wieder als Mord bezeichnet."

Die Sprache ist verdächtig. Ganz gleich wie man es dreht und wendet, "Mord" im Sinne des Strafrechts kommt da nicht heraus. Verdächtig auch die Initiative, die unsere Institutionen mit sehr durchsichtigen Maschen schmäht. Dass die Ossietzky Medaille an Agitatoren gegen den israelischen Staat verliehen wird, spricht für wessen Geistes Kind man da bei dieser Initiative vor sich hat. In welche Fahrwasser die Ossietzky-Medaille gefahren ist.

Auf der verlinkten Seite befindet sich unerträgliche Hetze. Wer Personen objektiv beleidigt, muss sich kaum über "Repression" wegen "angeblicher Beleidigung" wundern. Radikale Anarchisten dieser Denkungsart sollte man in der Tat des Landes verweisen und mit allen rechtstaatlichen Mitteln zur Räson bringen.
Ian Bellyn schrieb am 22.12.2009 um 19:25
@zelotti

Mann, Mann, Mann, Mann, Mann,... du kommst mit deinem Rchtspositivismus auch nicht weiter. Mit deiner Prämisse gelingt es dir weder die NS- Taten noch die Erschissungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Verbrechen auszuweisen.
Aber ich habe einen Tipp für dich:

Radbruch´sche Formel im Wortlaut

„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, dass das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, dass der Widerspruch des positiven Gesetzes ein so unerträgliches Maß erreicht, dass das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat.“

Mord, ist ein unerträgliches Maß!
(Wenn nicht, was dann?)

Bezüglich deiner Kritik an der Carl- von- Ossietzky- Medaille erlaube ich mir dich ebenfalls zu kritisieren, indem ich eine Warnung ausspreche:

Es gilt sich davor zu hüten, Antisemitismus nicht mit Antimisanthrophismus zu verwechseln!

Für wahr: Ersteres ist zu verabscheuen, zweiteres jedoch verdient Hochachtung.

Zum Schluss noch eine Frage:
Was ist eine objektive Beleidigung im Gegensatz zu einer subjektiven Beleidigung?
Ian Bellyn schrieb am 22.12.2009 um 19:29
Da mir in meinem vorherigen Kommentar ein derber Schnitzer unterlaufen ist, muss ich mich in diesem Kommentar selbst korigieren:

Statt: "Es gilt sich davor zu hüten, Antisemitismus nicht mit Antimisanthrophismus zu verwechseln!"

Muss es natürlich: "Es gilt sich davor zu hüten, Antisemitismus mit Antimisanthrophismus zu verwechseln!" heißen.

Verzeihung :)
zelotti schrieb am 23.12.2009 um 16:55
Mord ist im Strafrecht an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. So schrecklich das Geschehen in Dessau gewesen sein mag, es kommt dabei kein "Mord" heraus. Wenn man jemanden als Mörder und Lügner beschimpft, ist das eine ziemlich heftige Beleidigung. Der Vorwurf der Lüge ist fast immer gerichtlich untersagbar.

"Alle „Ermittlungspannen“, die verschwundenen Beweismittel und die zahlreichen Lügen der PolizistInnen vor Gericht haben nichts daran geändert. Aber es hat einer größeren Öffentlichkeit vor Augen gebracht: Oury Jallohs grausamer Feuertod war Mord."

Tolle Beweisführung. Und hier sieht man an der Sprache wie der fürchterliche Fall instrumentalisiert wird:

"Alle diese Versuche der Bedrohung und Einschüchterung werden unseren Kampf gegen rassistische Polizeigewalt und staatlichen Rassismus und unsere Solidarität mit den Angegriffenen stärken."

"In dem schriftlichen Urteil werden alle Vorurteile aus dem Register gezogen, denen Afrikanern aus Sicht der Kolonialisten seit Jahrhunderten zugeschrieben werden: wild, unbeherrscht, unzivilisiert und aggressiv. Im Gegensatz dazu sind die deutschen Polizeibeamten höfliche Menschen, die sogar einem nach dem Ausweis fragen. Das ganze Papier widerspricht all unseren Erfahrungen als Flüchtlinge,..."

Papier meint hier ein Urteil.

"Die Lügenkonstrukte der staatlichen Stellen können... im Gericht oder in der Öffentlichkeit, nicht die Ursachen für das Sterben von vielen Menschen vertuschen: weder den Mord an Oury Jalloh, ... Niemand kann die Tausenden Toten leugnen, die während Abschiebungen oder bei der Abwehr von Flüchtlingen an den Außengrenzen Europas oder bereits auf anderen Kontinenten mit Geldern aus Deutschland gemordet werden."

Nicht ein Einzelner kommt um, nein, es sei Teil eines rassistischen Großangriffs des Staates:

"Nichts ist barbarischer als der reaktionäre Krieg um Rohstoffe. Nichts ist barbarischer als hochausgerüstete Krieger und Armeen im Namen der Wirtschaft in die Welt zu schicken, um den Erdball zu unterwerfen und nichts ist barbarischer und fundamentalistischer als Kriege für persönlichen Profit einiger auszulösen. Nichts ist barbarischer als mit hochausgerüsteten Polizisten auf friedliche Demonstranten loszugehen, die für eine saubere und friedliche Welt in Kopenhagen auf die Straße gehen. Nichts ist brutaler als mit Polizisten auf friedliche kurdische Demonstranten in Berlin loszugehen und gleichzeitig zu schweigen zum Verbot einer demokratischen kurdischen Partei und zahlreichen Verhaftungen in der Türkei"

Man sieht, wir haben es mit einigen durchgeknallten Anarchisten zu tun, die zynisch diesen schrecklichen Einzelfall ausnutzen um daraus Kapital zu schlagen und ihre Propaganda gegen die "Lügenkonstrukte" zu verbreiten. Die Sprache ist verdächtig. Natürlich hat der Fall nichts mit den Kurden zu tun. Es ist nicht einmal planvolles Handeln. Absurd die Vorstellung, dass Polizisten absichtlich irgendwelche Typen in Zellen abfackeln.
Ian Bellyn schrieb am 23.12.2009 um 19:14
Lieber zelotti,

ich weiß deinen Kommentar nicht recht als Entgegnung auf den meinigen einzuordnen. Deine Zitatsammlung ist toll und belegt tatsächlich, das es Meschen gibt die über den Vorfall in Dessau sehr aufgebracht sein müssen. Ob es sich dabei um Anarchisten, Autonome oder verrückte Spinner -wie es deiner Meinung zu entsprechen scheint- handelt, stellt sich mir nicht als Frage und ich habe in meinem Kommentar nicht dagegen argumentiert weil es mich erstens nicht interessiert und ich mir zweitens über diese Menschen kein Urteil erlaube. Das du dieser Meinung bist steht dir selbstverständlich zu (was ich jedoch als unverschämt verurteile).

Worum es mir sachlich geht ist dein Beharren auf einem Rechtspositivismus der seit den NS- Verbrechen überholt und erfolgreich von Radbruch überwunden worden ist. Aufgrund seiner Formel wurden die sogenannten Mauerschützenprozesse geführt.
Es genügt nicht mit dem Fuss auf den Boden zu stampfen und seine These zu widerholen ("Ich hab recht, weil ich recht hab"). Du must schon Argumente bringen.

Ich werde es dir mal vormachen:
Als Prämisse setze ich Radbruchs Formel, da sie der Konsens heutiger Auffasung des Verhältnisses von Rechtssicherheit und Gerechtigkeit ist. Nach ihr müssen die Richtlinien einer Rechtssicherheit, die positiven Gesetze, welche deine strafrechtlichen Voraussetzungen für Mord festlegen, dahingehend ständig überprüft werden, dass sie keinen Widerspruch mit geltender Gerechtigkeitsauffassung aufweisen. Eben genau dieser Widerspruch soll nach Auffassung derjeniger die du so verachtest und böse beleidigst aber eingetroffen sein. Es ist ihr gutes Recht in einem, von dir so beschworenen Rechtsstaat die Überprüfung über das Vorliegen eines derartigen Widerspruchs einzufordern!

Gruß,
Ian Bellyn
zelotti schrieb am 24.12.2009 um 02:14
Du hast natürlich recht. Warum soll die deutsche Justiz die alleinige Definitionsmacht haben über Begriffe?

Rechtspositivismus, der Vorwurf des Positivismus bezieht sich ja darauf, dass man seine Analyse mit der "Sprache der Herrschenden" führt. Fragt sich dann, wer bei uns herrscht, was dem vielleicht die poelmische Note nimmt.

Der nächste Gedanke ist dann: Warum soll staatliche Gewalt legitimer sein als private? Und da sind wir schon auf einer Ebene, in der das Gewaltmonopol des Staates infrage gestellt wird. Der Gedanke an den Levithan als Ordner oder ein sokratischer Rechtsbegriff ist dabei natürlich über Kurz oder Land immer die einzige Alternative.

Ich denke da ist die Frage die nach dem geringeren Übel.

"Mit deiner Prämisse gelingt es dir weder die NS- Taten noch die Erschissungen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Verbrechen auszuweisen."

Das kann man durchaus kontrovers diskutieren. Letzten Endes werden es, mit Ausnahme der unstrittigen NS-Verbrechen, auch nur Verbrechen aufgrund der anderen Definitionsmacht. Die Frage ist vielmehr inwiefern das Staatshandeln demokratisch legitimiert ist, und Rechte von Minderheiten achtet. Ob es Werte oberhalb der Institutionen gibt.

Und da habe ich ehrlich gesagt vor Bundesrichtern mehr Achtung und Respekt hinsichtlich ihres Urteilsvermögens als vor Menschen, die solche Sprache verwenden. Denen "Rassismus" vorzuwerfen ist vielleicht in diesem Fall over-the-top. Auch den Polizisten, da der Fall selbst ohne Verschulden der Polizei eine riesige Peinlichkeit ist, ist doch klar.
Ian Bellyn schrieb am 24.12.2009 um 11:29
Dieser Diskurs fängt an mir zu gefallen :)

Ich erlaube mir dir abermals zu widersprechen:

Es ist nicht die Judikative die Gesetze macht. Sie legt sie -wenn man so will- lediglich aus. Ihre Aufgabe ist eine Rechtsprechung anhand von Gesetzen. Diese zu machen, ist Aufgabe der Legislative. Ich erwähne dies nicht, weil ich dich klugscheißermäßig belehren will, sondern weil es wichtig ist folgenden Gedanken zu verstehen: Gesetze zu machen, also die Richtlinien einer Rechtsprechung festzulegen, heißt nämlich, die Rechtssicherheit auf bestmögliche Weise mit der allgemeinen Auffassung von Gerechtigkeit einer Gemeinschaft in der diese Richtlinien gelten sollen in Einklang zu bringen. Was von den denen, über die wir hier reden, getan wird, kann nun auf zwei Weisen interpretiert werden. Erstens: Sie fordern von der Judikative zu prüfen, ob der vorliegende Fall nicht doch den Kategorien von der allgemeinen Richtlinien von Mord genügt. (Diese Möglichkeit wird von dir bestritten, leider ohne Beweisführung.) Meine Interpretation geht aber einen Schritt weiter (woran sich meine Kritik an deiner Auffasung entzündet hat): Wenn es der Fall ist, dass die Judikative entscheidet, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um Mord gehandelt hat, ist es nach Radbruch legitim zu fordern, zu überprüfen, ob die Richtlinien die zu diesem Urteil geführt haben, derart gegen allgemeine Moralauffassung verstoßen, dass sie nicht mehr mit dem annerkannten Gerechtigkeitsbegriff in Einklang gebracht werden können. Ich widerhole mich, aber das ist halt der entscheidende Punkt. Ich, und offensichtlich Connie Uschtrin auch, was dir so bitter schmeckt, sympathisieren mit denjenigen, die diese Überprüfung fordern. Ihrer Meinung nach verstoßen die Handlungen der Polizei gegen die Moral. Diese Forderung möglichst drastisch zu formulieren ist natürlich zweckorientiert und meines erachtens vollkommen legitim, denn nur so kann einer Überprüfung Nachdruck verliehen werden.

Deiner Argumentation kann ich leider nicht folgen (dass heißt nicht, dass ich anderer Auffassung bin, sondern ich versteh sie nicht; Verzeihung): Was hat Hobbes Kontraktualismuskonzept mit vorliegendem Fall zu tun? Das es eine souveräne Gewalt geben muss, um nicht im "Krieg aller gegen alle" zu verfallen, ist hier doch nie widersprochen worden. Zu was soll der Leviathan eine Alternative sein?

Die Beispiele NS- Verbrechen und Mauerschützenprozesse habe ich hier nur als Beispiel besonders augenscheiniger Probleme des Rechtspositivismus angeführt. Für mich gibt es da nichts kontrovers zu diskutiern. Kelsen ist überholt. Punkt!

Selbstverständlich stehen die Werte über den Institutionen, denn die Durchsetzung dieser Werte machen die Institutionen ja überhaupt erst notwendig. Gäbe es diese Werte nicht, oder wollte man sie gar nicht durchsetzen, bräuchte es auch keine Institutionen, die diese Werte verteidigen, darin liegt ihre Aufgabe und Sinn.

Zum Schluss: Ich finde du solltest deine Formulierung "Peinlichkeit" - auch wenn du sie eine "riesige" nennst- überdenken. Es ist ein Mensch umgekommen!
Ian Bellyn schrieb am 28.12.2009 um 13:21
Was denn?

Über die Weihenacht verstummt?


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