Fall mit Symbolwert

Dessauer Flammentod Anfang Januar wird entschieden, ob der Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh neu aufgerollt wird. Dann müsste der Dienstgruppenleiter erneut vor Gericht

Der Prozess um den Tod Oury Jallohs, der vor fünf Jahren in der Haftzelle einer Dessauer Polizeiwache verbrannte, geht möglicher Weise in die nächste Instanz. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch eines Polizeibeamten, der an dem besagten Abend Dienst hatte. Richter des BGH äußerten Zweifel an den Darstellungen der Vorgänge wie auch an den Gutachten der Sachverständigen.

Nach den Erkenntnissen des Landgerichts Dessau-Roßlau soll der auf einer Liege festgebundene Jalloh selbst das Feuer mit einem Feuerzeug entfacht haben. Jalloh war betrunken in Gewahrsam genommen worden, hatte angeblich randaliert und war daraufhin an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze fixiert worden. Wir genau es zu dem Feuer kam (ein Feuerzeug hätte dem Mann abgenommen werden müssen) ist bis heute ungeklärt. Ebenso wie die Reaktionen besonders eines Polizeibeamten, der den Alarm des Rauchmelders zunächst für Fehlalarm hielt, und erst als er sah, dass aus der Zelle Rauch quoll, lief, um einen Feuerlöscher zu holen. Jalloh kam in den Flammen um.

Einer deckt den anderen

Der Prozess vor dem Dessauer Landgericht war auch ein Lehrstück für falsch verstandenen Corpsgeist bei der Polizei. Die widersprüchlichen Aussagen von verschiedenen Beamten und ihre offensichtlichen Versuche, den Hergang zu verschleiern, brachten den vorsitzenden Richter mitunter zur Verzweiflung. Auffällig ist auch, dass bereits 2002 ein Obdachloser in derselben Zelle zu Tode kam, zur Dienstzeit desselben Beamten und desselben Arztes.

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen im Polizeigewahrsam zu Tode kommen - und meist ist der Ehrgeiz dies hinterher aufzuklären nicht besonders groß. Den Fall Jalloh brachte vor allem die Initiative von Angehörigen an die Medienöffentlichkeit. Immer wieder kommt das Fehlverhalten von Beamten aber nur durch Zufall ans Tageslicht. Allzu oft können sich Beamte hinterher nicht mehr erinnern oder sprechen ihre Aussagen untereinander ab. Wer doch gegen einen Kollegen aussagt, muss Mobbing fürchten. Warum Übergriffe von Polizeibeamten nicht intern durch einen polizeiunabhängigen Generalinspekteur verfolgt werden, wie in anderen Ländern, ist nicht zu verstehen. Doch solange nicht ein anderer Geist Einzug hält, der die Mauer des Schweigens durchbricht, wird es immer wieder ungeklärte Fälle geben.

Durchsuchung rein zufällig?

Dass just am Tag vor der Revisionsverhandlung am 17. Dezember im BGH die Räume der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ offenbar ohne richterlichen Beschluss durchsucht wurdem, ist für die Aktivisten kein Zufall. Die Polizei wolle einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz nachgehen, ließ sie verlauten. Aus den Kreisen der Initiative wird dies indes als Repressionsversuch gewertet, der sich direkt gegen Mouctar Bah, dem Freund von Oury Jalloh und Mitbegründer der Initiative, richte. Aus dem Kreis der Aktivisten wurde der Tod Jallohs immer wieder als Mord bezeichnet. Bei Bah war im Sommer 2009 schon einmal eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, kurz nachdem bekannt geworden war, dass er diesjähriger Träger des Menschenrechtspreises Carl-von-Ossietzky-Medaille wurde.

Dass nun der Bundesgerichtshof über ein neues Aufrollen des Falles Jalloh am 7. Januar 2010 entscheidet, ausgerechnet an seinem fünftem Todestag, ist laut Senatsvorsitzender nur dem Zufall geschuldet. Das Datum ergebe sich aus der Terminlage und habe keinen Symbolwert, erklärte sie. Möglicherweise muss sich bald der Dienstgruppenleiter erneut vor Gericht verantworten.

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Geschrieben von

Connie Uschtrin

Redakteurin Politik

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