Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstagmorgen deutliche Worte gefunden: Bei der Berechnung der Regelsätze für Empfänger von Leistungen nach Hartz IV habe der Gesetzgeber gravierende Fehler begangen. Mit ihren Schätzungen „ins Blaue hinein“, den empirisch unbelegten Kürzungen und anderen unvertretbaren Methoden verstoße die Berechnung der Regelsätze gegen das Grundgesetz.
So viel war von dem Urteil auch erwartet worden. Der Bund muss nun nachbessern und bis Ende des Jahres eine verfassungskonforme Regelung schaffen. Das Urteil wird gravierende Auswirkungen haben, auf das Sozial- und Steuerrecht. Eine rückwirkende Neufestsetzung der Regelsätze wird es nicht geben. Die schwarz-gelbe Koalition muss allerdings nicht nur die Berechnungsmethode überholen, sondern auch eine Härtefallklausel einführen, um einen „besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist“ – wobei die Richter davon ausgehen, dass dies „nur in seltenen Fällen in Betracht“ kommt. Bis Ende 2010 können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen solche ergänzende Leistungen aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beanspruchen.
Zur Höhe der Leistungen haben die Karlsruher Richter keine Vorgaben gemacht. Eine Zahl könne aus der Verfassung nicht direkt abgeleitet werden, sagte Papier. Die Regelsätze für Erwachsene und Kinder, die dem Urteil zugrunde gelegt wurden (es handelt sich um ältere Summen, da die Verfahren schon eine Weile laufen), könnten aber „nicht als evident unzureichend angesehen werden“. Mit anderen Worten: Die damaligen Sätze von 345 Euro für Erwachsene, 311 Euro für erwachsene Partner und 207 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres würden zur „Sicherung der physischen Seite des Existenzminimus" ausreichen. Die Richter unterließen freilich nicht den Hinweis darauf, dass zum Existenzminimum auch ein "Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich" ist.
"Nicht evident unzureichend"
Die Kritik der Verfassungsrichter setzt bei den Berechnungsverfahren an. Die Sätze seien „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Zwar hat Karlsruhe das angewandte Statistikmodell grundsätzlich als vertretbare Methode durchgewunken, auch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sei als empirische Datengrundlage angemessen. Angesichts der freihändigen Abweichung des Gesetzgebers von seinem eigenen Modell, der willkürlichen Abschläge, eines „sachwidrigen Maßstabswechsels“ und des Übergehens von wichtigen „Ausgabepositionen“ ohne jede Begründung könnte das Verfahren nicht den Anforderungen der Verfassung genügen.
Das Karlsruher Urteil ist nichtsdestotrotz mehr als nur Kritik an einem technischen Detail. Es geht nicht nur um Regelsätze und Bedarfsermittlung. Selbst mit dem Hinweis auf die überaus wichtige Frage des Existenzminimums, die das soziale Selbstverständnis einer Gesellschaft berührt, ist die Dimension des Urteils noch nicht vollständig umrissen. Der Spruch der Verfassungsrichter ist so etwas wie die urkundliche Bestätigung eines Scheiterns, das sich die Politik nicht selbst eingestehen wollte. Es ist auch der Scheitelpunkt einer Etappe deutscher Politik.
Schon lange haben Experten vor den sozialen und kulturellen Folgen der Hartz-Reform gewarnt, haben Politiker die handwerklichen Schwächen beklagt, haben Juristen auf die daraus resultierende Überlastung der Gerichte hingewiesen, haben Gewerkschaften die verheerende Wirkung auf das Lohnniveau beschrieben, haben die Kommunen die mit Hartz verbundene Bürokratie kritisiert.
Ware Arbeitskraft verbilligt
Gebracht hat Hartz wenig – jedenfalls aus dem Blickwinkel derer, die auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, weil die Gesellschaft ihnen andere Chancen oft genug gar nicht erst ermöglicht hat. Kapitalistisch betrachtet war die Reform dagegen ein Segen, weil sie die Ware Arbeitskraft verbilligt hat und wie eine gewaltige Umverteilungsmaschine wirkte.
All das ist seit langem bekannt, eine Mehrheit in der Bevölkerung hält Hartz entweder für komplett falsch oder jedenfalls falsch gemacht – und weil das so ist, sickerte der Geist der Abkehr längst auch in die Stockwerke der Politik ein. Man darf sich freilich nicht über die jeweiligen Motive täuschen, aus denen vom „Original-Hartz“ abgerückt wird. Die Liste wurde mit jeder Wahl länger, nicht etwa mit jeder Studie, die die verheerenden Folgen belegte. Schonvermögen, Regelsätze, Wohnkosten, Bürokratie, der Jobcenter-Streit – die Diskussion ist längst über den Stand hinausgewachsen, der mit dem Inkrafttreten der Reform 2005 gesetzt wurde.
Es ist durchaus passend, dass das Urteil zu Beginn jenes Jahres kommt, das der Agenda 2010 ihren Namen gab. Hartz IV stand für mehr als ein Programm des sozialpolitischen Rückbaus, es stand stellvertretend für eine gravierende Änderung gleich mehrerer Dimension der Gesellschaft: Es wurden die alten gesellschaftlichen Rettungsleinen gekappt, enormer Armutsdruck wurde freigesetzt, einer ganzen Kultur des Normalarbeitsverhältnisses schlug man den Boden aus. Was die soziale Landkarte veränderte, wirkte sich auch auf die politische Sphäre aus. Die SPD stürzte ab, eine neue Linke etablierte sich und mit ihr ein ganz anderes Parteiensystem – mit Folgen für Mehrheits- und Meinungsbildung.
Neue Mehrheiten nötig
Dieser Prozess ist nun zu einer Reife gelangt, die eine grundlegende Frage stellt: Was kommt nach Hartz IV. Es wird auf die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse ankommen, ob sich Ursula von der Leyen durchsetzt, die das Regelsatz-Regime am liebsten umbenennen würde, weil der Name so schlecht beleumundet ist. Oder Roland Koch mit seiner Arbeitspflicht. Oder die so genannten Wirtschaftsexperten, die genau das sind: Experten der Wirtschaft, und die mit ihrer Forderung nach Verringerung des Hartz-Betrages zugleich für Lohndrückerei eintreten.
Aber das sind bloß Varianten auf einem Pfad. Die Alternative wird man nur auf einem ganz anderen Weg erreichen. Wer „Hartz muss weg“ sagt, hat Recht – aber noch keine Antwort darauf gegeben, was an die Stelle treten soll. Grundsicherung oder Grundeinkommen? Individualisierung, Statussicherung, gleiche Beträge für alle? Koppelung an das Lohnarbeitssystem oder steuerfinanziertes Bürgergeld? Diese Debatte muss jetzt in den Vordergrund treten. Und sie muss in dem Bewusstsein geführt werden, dass für die Verwirklichung des Sozialstaatsgedankens nicht nur Urteile benötigt werden, sondern auch neue Mehrheiten in der Gesellschaft und im Parlament.
Hartz IV bezeichnet das seit 2005 existierende Arbeitslosengeld II (ALG II). Ziel des Systems ist die Existenzsicherung von Menschen und die Beschaffung von Arbeit. Derzeit leben 6,7 Millionen Menschen in Deutschland von dieser Grundsicherung. Ein Drittel der Hartz-IV-Empfänger sind minderjährig (2,025 Millionen Kinder). Die aus Steuermitteln finanzierten Kosten für die Grundsicherung belaufen sich auf 50 Milliarden Euro. Mit 38,7 Milliarden Euro für ALG II, Wohnungskosten sowie den Beiträgen für Personal und Arbeitsförderung zahlt der Bund den Hauptanteil. Die verbleibenden zwölf Milliarden Euro für Miet- und Heizkosten tragen die Kommunen. Wohlfahrtsverbände, die Parteien die Grünen und Die Linke kritisieren besonders den Regelsatz von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen. Eine Anhebung auf die geforderten 420 Euro würde laut Bundesagentur für Arbeit (BA) Mehrkosten von zehn Milliarden Euro bedeuten. Um keinen Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen zu bekommen, muss ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern mindestens 1950 Euro brutto und ein kinderloser Alleinstehender monatlich 1200 Euro brutto verdienen.
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Meine Antwort war und ist: BGE. Das halte ich für ein gelungenes Konzept, dass den geänderten Bedingungen unserer Arbeitswelt entspricht.
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Danke für die ersten Informationen zum Urteil aus Karlsruhe.
Herzliche Grüße rr |
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Ja, auch erst einmal nur Danke für den Hintergrund.
"Grundsicherung oder Grundeinkommen? Individualisierung, Statussicherung, gleiche Beträge für alle? Koppelung an das Lohnarbeitssystem oder steuerfinanziertes Bürgergeld? Diese Debatte muss jetzt in den Vordergrund treten." Ich wäre ja auch für ein BGE, aber verfolge erst einmal die Diskurse mit Interesse. Wenigstens ist diese Hartz-Geschichte entsprechend abgestraft, auch wenn die Folgen für die Betroffenen nicht so triumphal sein werden. |
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Beim BGE weiß ich nicht mehr so recht, ob ich dafür bin, seit ich einige der Beiträge hier gelesen habe.
Ich denke, vor allem wäre das Thema "Mindestlohn" mal dran. |
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schrieb am
09.02.2010 um 14:25
Hartz-Geschichte abgestraft?
Die Verursacher müssten abgestraft werden! Das sind: Gas-Gerd, Joschka, Trittin & Co. Die wälzen sich derweil in ihrer monetären Überversorgung. Grauenhaft! |
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"Was die soziale Landkarte veränderte, wirkte sich auch auf die politische Sphäre aus. Die SPD stürzte ab, eine neue Linke etablierte sich und mit ihr ein ganz anderes Parteiensystem"
wobei wir nicht vergessen wollen, welcher Partei wir Hartz IV verdanken - die SPD ist nicht wegen ihres Übermaß´ an sozialem Mitgefühl abgestürzt. Ob das Urteil ein Erfolg oder der Anfang vom Ende ist, wird sich auch erst noch zeigen. Es steht leider zu befürchten, dass unsere Politprofis sich etwas noch Perfideres ausdenken. Im Prinzip brauchen die oberen Zehntausend nur sich selbst, um gut zu leben. |
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Zu dieser Entscheidung des BVG stelle ich fest:
Die SPD ist eine "verfassungswidrige" Partei! Sie setzte als hauptverantwortliche Regierungspartei nicht nur Gesetze durch, die in irgendwelchen Unternehmungsberatungen zusammengebastelt wurden, und die Millionen von Menschen rechtswidrig in die Armut stürzten, die also Menschen enteignete und Steuergelder in die Taschen der Reichen umleitete, nein, es kommt noch schlimmer: Sie versucht als jetzige Oppositionspartei, das Grundgesetz an ein verfassungswidriges Gesetz anzupassen, nach dem sie in der Großen Koalition mit diesem unglaublichen Angriff auf unser Grundgesetz, an der CDU und ihrer Bundestags-Wahlkampfstrategie scheiterte! Wenn interessiert diese undemokratische und unsere Rechtsnormen auf den Kopf stellende Herangehensweise? Die angeblich demokratischen Parteien, CDU, FDP? Die Medien, die sich sonst immer als Hüter der Demokratie aufspielt? Nein, die "vierte Gewalt" rührt sich auch nicht. Warum auch? SPIEGEL, BILD und Co. hatten der ROTGRÜNEN-Koalition ja damals applaudiert und schielt nun an offensichtlichen Vergewaltigung des Grundgesetzes vorbei! Was solls, wenn die richtigen Verfaasungsfreunde an Werk sind, liebe vereinigten Chefredakteure! Und weiter geht die Geisterfahrt der SPD in politische nirgendwo! Kurz nach Verabschiedung dieser Gesetze versuchte mir in Köln ein Sozi ein Flugblatt in die Hand zu drücken. Ich zu ihm: dass ihr euch noch auf die Straße traut, ihr verdammten Sozis!“ In diesem Sinne hoffe ich, dass dieses Urteil unseres Verfassungsgerichts der SPD den Rest gibt. |
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schrieb am
09.02.2010 um 23:41
Wenn sie mich schon in die Nähe von Nazis rücken, dann machen sie das doch Bitte in Zukunft etwas eleganter.
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Die Alternative zu HartzIV kann nicht ein bedingungsloses Grundeinkommen sein, bei dem dann faktisch Arbeitszwang besteht. Eine bedingungslose Grundsicherung wäre mir lieber.
Es muß eine Diskussion in der Gesellschaft geben, in der klar wird, daß das Schröder/Blair-Papier die Grundlage für HartzIV gewesen ist, nämlich Menschen in den Niedrig-Lohn hineinzutreten, indem man sie aushungert und schikaniert, bis sie gehorchen. Gleichzeitig wurden die Haushalte ausgeplündert durch exzessive Steuersenkungen (die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1.1.07), sodaß man privatisieren muß. Sollten diese Zusammenhänge Eingang in die Köpfe der Menschen finden, braucht man für die Zukunft keine Angst zu haben. Dazu gehört natürlich auch das Wissen um die tägliche Manipulation in den Medien. |
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Soll man lieber die arbeitende Bevölkerung mit noch mehr Abgaben schikanieren um ein "Grundeinkommen" zu finanzieren? Hartz 4 ist (in den meisten Fällen) nun wirklich keine Aushungerung und Schikanierung.
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"Es muß eine Diskussion in der Gesellschaft geben, in der klar wird, daß das Schröder/Blair-Papier die Grundlage für HartzIV gewesen ist, nämlich Menschen in den Niedrig-Lohn hineinzutreten, indem man sie aushungert und schikaniert, bis sie gehorchen. "
Ich denke, das wird so langsam auch begonnen. tinyurl.com/yevp3sj zum Beispiel auf den Nachdenkseiten |
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Nachtrag zum Kommentar von 20.08.Uhr:
Ich schrieb: (die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1.1.07) Es muß heißen: (die Erhöhung der Umsatzsteuer war eine Kompensation der Senkungen im Personen- und Ertragssteuerbereich) |
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Oh Jubel, aber mal langsam. Für eine Verfassungsänderung braucht man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, immer noch. Und ob diese Sozis von der SPD das wieder mal abnicken werden, ist doch ein bisschen fraglich, bei dieser Profilneurose.
Und es ist auch ausnahmsweise richtig so, das in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland festgelegt wurde, das eine Verwaltung eindeutig einem Träger wie Bund, Land oder Gemeinde zugeordnet werden kann, nämlich damit der kleine Bürger auch mal sein Recht einklagen kann, und weiss gegen wen er überhaupt klagt. Und es ist nicht richtig, das eine Grossraumhose wie der Herr Hartz von Schröders Gnaden sich über diese Verfassung einfach hinwegsetzen kann |
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CDU/FDP-Regierungs-Stellungnahmen:
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe (!) in der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), sagte: "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind" "Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen." Pinkwart (FDP): Durch ein Bürgergeld ( Anm.: deutlich geringer als Hartz) würden "die vielen verschiedenen Sozialleistungen, die wir heute haben, viel unbürokratischer, transparenter und leistungsgerechter". Und Spekulanten-Freund Steinmeier wird weiter konstruktive Oppositionspolitik für Hartzer machen. |
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ich sehe dieses Urteil mittlerweile fast nur noch skeptisch. Die Richter haben keine Untergrenze für die Bedarfsfestlegung festgesetzt, und sie haben auch nichts dazu gesagt, in welcher Weise der Anspruch ausgezahlt wird; schon geistert ja die Möglichkeit von Sachleistungen statt frei verfügbarem Geld durch die Stellungnahmen. Was im Kern der richterlichen Kritik steht, sind Formalien der Bedarfsermittlung. Im Prinzip steht damit zu befürchten, dass das Urteil dazu verwendet wird, die alten Verhältnisse zu zementieren, nur mit "besserer" - formalkorrekter - Grundlage.
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HartzIV reicht gerade noch so zum Leben und zu nichts mehr. Und selbstverständlich wird schikaniert, um die Leute zu disziplinieren.
Die Regelleistungen fließen doch wieder in Form von Nachfrage in den Wirtschaftskreislauf zurück. Es hat ordnungspolitische Gründe wegen des sog. Lohnabstandsgebotes. Bei Mindestlöhnen gäbe es dieses Problem gar nicht. Die arbeitende Bevölkerung arbeitet vor allem für diejenigen, die von den gigantischen Steuersenkungen profitierten und das Geld ins Casino getragen haben. Die Schulden der HRE-Bank zahlt der Steuerzahler, weil dieses Geld, das die arbeitende Bevölkerung erarbeitet hat, verzockt wurde. Wie man sieht, ist die tägliche Gehirnwäsche, um HartzIV-Empfänger und Normal- oder unterdurchschnittlich Verdienende gegeneinander auszuspielen, gelungen. Und die Gewerkschaften spielen mit. |
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