Politik : Ins Blaue hinein

Karlsruhe erklärt die Berechnung der Regelsätze für 6,7 Millionen Menschen für verfassungswidrig. Der Bund muss bis Ende des Jahres nachbessern

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstagmorgen deutliche Worte gefunden: Bei der Berechnung der Regelsätze für Empfänger von Leistungen nach Hartz IV habe der Gesetzgeber gravierende Fehler begangen. Mit ihren Schätzungen „ins Blaue hinein“, den empirisch unbelegten Kürzungen und anderen unvertretbaren Methoden verstoße die Berechnung der Regelsätze gegen das Grundgesetz.

So viel war von dem Urteil auch erwartet worden. Der Bund muss nun nachbessern und bis Ende des Jahres eine verfassungskonforme Regelung schaffen. Das Urteil wird gravierende Auswirkungen haben, auf das Sozial- und Steuerrecht. Eine rückwirkende Neufestsetzung der Regelsätze wird es nicht geben. Die schwarz-gelbe Koalition muss allerdings nich

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