Eine glücklichere Verliererin saß wohl selten vor den versammelten Hauptstadtjournalisten in der Bundespressekonferenz. „Das ist ein wirklicher Tag zur Freude“, strahlte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in den Saal. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht erst kurz zuvor der Bundesregierung, und damit auch der Justizministerin, die Vorratsdatenspeicherung um die Ohren gehauen, doch Leutheusser-Schnarrenberger sieht das nicht als Niederlage. Schließlich hatte sie selbst noch als einfache Abgeordnete die Klage in Karlsruhe eingereicht.
Doch die gute Laune der Ministerin dürfte sich bald wieder verflüchtigen. Zwar lobten fast alle im Bundestag vertretenen Parteien die Karlsruher Entscheidung, doch ausgerechnet Leutheusser-Schnarrenbergers Koalitionspartner reagierte eher mürrisch. Die schwarz-gelbe Koalition dürfte damit um einen Streitherd reicher sein.
"Effektives Instrument"
„Ich hätte mir am heutigen Tag ein anderes Urteil gewünscht“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Und auch in der Unionsfraktion rumort es bereits: Mit dem Urteil nehme den Ermittlungsbehörden eines der effektivsten Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus, erklärte Michael Grosse-Brömer, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Ein Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung käme daher nicht in Frage. Der stellvertretende Fraktionschef Günther Krings forderte zügig ein neues Gesetz vorzulegen, „das den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt“.
Doch die Justizministerin will sich nicht hetzen lassen. Ein nationales Vorpreschen halte sie für falsch, so Leutheusser-Schnarrenberger. Das Sicherheitsargument will sie zudem nicht gelten lassen. Schließlich beziehe sich das Urteil nur auf das Speichern von Vorratsdaten. Die Verkehrsdaten, also die Daten, die die Telekommunikationsanbieter schon immer speichern mussten um Rechnungen zu erstellen, gebe es auch weiterhin. Und auf diese Daten hätten Ermittlungsbehörden schließlich auch vor der Vorratsdatenspeicherung zugreifen können, wenn es um das Aufklären besonders schwerer Straftaten ging. Eine schnelle Lösung sei deshalb nicht nötig, so Leutheusser-Schnarrenberger. Vielmehr müsse jetzt im Rahmen der EU neu verhandelt werden.
Damit spielt die Ministerin auf Zeit. Doch der Umweg über Brüssel bietet ihr noch eine weitere Chance: Die missliebige EU-Richtlinie, auf der die deutsche Vorratsdatenspeicherung basierte, könnte fallen.
Entsprechende Signale sendete die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding aus. Es müsse „gewährleistet werden“, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der seit Dezember verbindlichen EU-Grundrechtecharta „vereinbar“ sei. „Die Vorratsdatenspeicherung kann jedermanns Grundrecht auf Privatsphäre einschränken“, so die Kommissarin. Deshalb kündigte sie eine Überprüfung an. Leutheusser-Schnarrenberger unterstützt dieses Vorhaben.
Es wäre der sauberste Weg aus dem Dilemma, vor dem der Gesetzgeber jetzt steht. Zum einen hat ihm Karlsruhe gerade eine der schallensten Ohrfeigen der jüngeren Vergangenheit verpasst, zum anderen ist er dazu verpflichtet die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Eine einfache Lösung wird es hier nicht geben, doch ein Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag macht klar: Eine Vorratsdatenspeicherung die so weit geht wie die heute für nichtig erklärte, wird es nicht mehr geben.
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Das Gericht in Karlsruhe streut Bürgern Sand ins Auge
Das Urteil bedeutet einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte." Die Entscheidung dieses Gerichtes stellt einen Leitfaden dar, um die bereits eingetretene drastische Verschlechterung der Menschenrechtslage zu zementieren. Noch schlimmer: Das Gericht in Karlsruhe zeigt nicht den geringsten Willen, den von der Merkel fortgesetzten Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art eine unüberwindliche Schranke zu setzen. Die Bürgerrechte sind in Deutschland bereits längst ausgehöhlt und die Restbestände der Verfassung bleiben faktisch außer Kraft gesetzt. Mit dieser Entscheidung zeigt sich das Gericht in Karlsruhe (erneut) als das Gericht eines asozialen Unrechtsstaates. |
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Wir brauchen härtere Gesetze
Wieder einmal haben sich insbesondere die "großen" "Volks"-Parteien in Karlsruhe eine blutige Nase geholt. Wieder einmal musste das BVerfG dafür sorgen, dass ein verfassungswidriges Gesetz zurückgenommen wird. Und wieder einmal sieht man die Verantwortlichen grinsen und schon den nächsten verfassungswidrigen Coup planen. Wir brauchen härtere Gesetze. Wirklich. Wir brauchen ein Verfassungsstrafrecht. Wer sich am Zustandekommen eines verfassungswidrigen Gesetzes beteiligt (indem er es im Bundestag einbringt, indem er im Bundestag zustimmt, indem er im Bundesrat zustimmt, oder indem er als Bundespräsident seine Unterschrift drunter setzt), muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Zum Beispiel durch den Verlust seines Mandats und den Verlust des passiven Wahlrechts für ein paar Jahre. Klingt vielleicht hart, ist aber nötig. Solange es keinerlei Konsequenzen hat, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen, werden die Banditen lustig weiter machen |
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