Politik

Datenschutz | 17.03.2010 17:30 | Steffen Kraft

Jetzt aber schnell

Bis Ende März suchen Aktivisten Mitzeichner für eine Verfassungsklage gegen das Arbeitnehmerdaten-System Elena. Warum kommen Datenrechtler eigentlich fast immer so spät?

Der Angstort deutscher Datenschützer liegt seit einigen Wochen in Unterfranken. Dort, in der Würzburger Dependance der Deutschen Rentenversicherung, steht der gigantische Zentralspeicher, den seit 1. Januar alle Arbeitgeber regelmäßig mit den Daten ihrer Beschäftigten füttern müssen: Gehalt, Arbeitsstunden, Kündigungsgründe. Zudem gibt es noch eine Menge Speicherplatz für nicht näher definierte "Sonstige Informationen" über Deutschlands Angestellte - Betriebsratsmitgliedschaften etwa, Abmahnungen, die Zahl der Streiktage oder anderes Interessantes, mit dem Arbeitgeber oder Ämter künftig womöglich allerlei Schabernack zum Nachteil der Arbeitnehmer treiben können.

Seit Beginn des Jahres ist das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) in Kraft, das alle 40 Millionen Beschäftigten in Deutschland erfasst. Obwohl es den Betroffenen Papierkram oder Behördengänge ersparen soll, ist die Kritik an Elena innerhalb kurzer Zeit auf ein auch jenseits interessierter Kreise hörbares Niveau angeschwollen: der gigantische Speicher sei auf Dauer unsicher, teuer und eine Quelle künftiger Begehrlichkeiten für Strafverfolger, Law-and-Order-Politiker und Arbeitgeberverbände .

Ermutigt vom Erfolg ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und unterstützt von Verdi haben sich die Aktivisten des Datenschutz-Vereins Foebud jetzt zu einer Sammelklage gegen Elena entschlossen. Sie haben kaum Zeit. Bis Ende des Monats muss der Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein, bis zum 25. März können Unterstützer des Anliegens sich als Mitkläger registrieren. "Eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden", sagt Initiatorin Rena Tangens. Und weil einerseits das Elena-Gesetz am 1. April 2009 verkündet wurde und man andererseits das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abwarten wollte, dränge jetzt eben die Zeit.

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Dennoch verweist die Hetze, mit der die Verfassungbeschwerde nun durchgebracht werden muss, auf ein grundsätzlicheres Problem von Datenrechtlern: eigentlich wird die Öffentlichkeit fast immer erst dann auf ihre Themen aufmerksam, wenn es zu spät ist. Es ist ja nicht so, dass es keine Debatte über Elena im Bundestag gegeben hätte. Den Startschuss für das Projekt gab die Hartz-Kommission schon 2002 – der allerdings im Dauerfeuer der Berichte über die Arbeitsmarktreformen unterging.

Und Elena ist kein Einzelfall. Der elektronische Reisepass etwa wurde erst dann ein Thema für viele als die Bürger für ihr Passbild plötzlich nicht mehr in die Kamera lächeln und 50 Euro für einen neuen Pass zahlen durften. Die Autobahn-Maut wiederum rückte erst dann in ein breites öffentliche Bewusstsein als sich herausstellte wie teuer die Zahlstellen wirklich werden würden - und dann noch einmal als die ganze Infrastruktur schon stand und Innenpolitiker die Möglichkeiten des Systems für die Fahndung nach Kriminellen entdeckten. 

Als Ausnahme kann vielleicht die Petition gegen Ursula von der Leyens Internetsperren gelten. Zwar konnten die Petenten das Gesetz nicht verhindern, dennoch ermöglichte ihre Eingabe eine Diskussion, die weit über Fachkreise hinausging und dem Regierungspartner FDP nach der Wahl genügend Rückendeckung verschaffte, um das Gesetz aussetzen zu lassen.

Womöglich lässt sich daraus etwas lernen: Nämlich, dass die Herausforderungen für Datenrechtler nicht so sehr in der technischen Komplexität ihrer Materie liegt, damit haben Gen- und Atomkraft-Gegner ebenso zu kämpfen. Es geht vielmehr um die Fähigkeit, Themen früh populär zu präsentieren. Ach ja übrigens, von Oktober an sollen neue Personalausweise nur noch zusammen mit Identifikations-Chips ausgestellt werden.

 
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