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Politik : Klagen ist gut. Politik ist besser

Aktivisten verlängern die Frist für Mitzeichner der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA. Aber Achtung, das Verfassungsgericht ist kein Dauerverbündeter der Datenschützer

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Wenn sich Bürgerrechtler zuletzt selbst ein bisschen Mut machen wollten, schauten sie auf der Webseite stoppt-elena.de vorbei. Alle fünf Minuten tickern dort Datenschützer, wie viele Menschen ihre Verfassungsbeschwerde gegen den riesigen Arbeitnehmerdaten-Speicher ELENA unterstützen. Und innerhalb weniger Tage zeigte der Zähler schon mehrere zehntausend Mitkläger. Weil die Unterstützerbriefe immer noch kistenweise eintreffen, haben die Initiatoren die Frist verlängert. "Bis Montag muss alles bei uns sein", sagt Rena Tanges vom Datenschutzverein Foebud.

Offenbar hat der Erfolg der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung den Datenrechtlern nicht nur Argumente für die ELENA-Beschwerde geliefert, sondern sie auch in der Hoffnung bestärkt, sie könnten die Verfassungsrichter zu ihren Verbündeten zählen. Letzteres könnte sich allerdings bald als Trugschluss erweisen.

Dabei ist wirklich fraglich, warum für Gehaltsdaten weniger strenge Regeln gelten sollten als für Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet. ELENA erfüllt mindestens drei Bedingungen nicht, die die Richter für staatliche Vorratsdatensammlungen aufgestellt haben: dass es keinen zentralen Speicher geben darf, dass die Daten nur zur Aufklärung schwerer Straftaten zweckentfremdet werden dürfen und dass die Sicherheitssysteme ständig verbessert werden.

Auch dass die Datenaktivisten ausgerechnet die Sammelklage als Instrument der politischen Mobilmachung für sich entdeckt haben, ist nur folgerichtig. Oft interessieren sich Menschen und Medien erst dann für ihre Themen, wenn es schon zu spät ist. Also erst, wenn ein Gesetz seine Wirkung zeigt – und Gegnern nur noch der Klageweg offensteht.

Dennoch sollte sich die Datenschutz-Bewegung lieber nicht zu sehr auf die Grundrechtskorrektoren in Karlsruhe verlassen. Es hilft, sich zu erinnern, dass das Vorratsdaten-Gesetz nur denkbar knapp für nichtig erklärt wurde: Die Hälfte der damit befassten Richter stimmte dagegen. Und bis Ende Januar 2011 endet die Amtszeit von vier Verfassungsrichtern. Da die FDP erst kürzlich einen Juristen nominieren durfte, sind jetzt CDU und CSU an der Reihe. Verbündete vermutet man da doch woanders.

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