Dem Rechtsstaat einen Gefallen

RAF Der Prozess gegen Verena Becker braucht Richter, die alle Akten freigeben und den Mut haben, Politiker als Zeugen zu laden
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Jeder Angeklagte hat in Deutschland Anspruch auf ein faires Verfahren. Diese verfassungsmäßige Garantie entspricht internationalem Menschenrecht. Zwei wesentliche Punkte zur Erfüllung dieser Norm sind: 1. Der Angeklagte hat so lange als unschuldig zu gelten, bis er durch eine rechtskräftig gewordene Entscheidung verurteilt ist. 2. Der Angeklagte darf nicht öffentlich vorverurteilt werden. Beide Rechte werden zunehmend verletzt. Das sieht man nicht nur an den Strafverfahren gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann und die Sängerin Nadja Benaissa, sondern auch am Mordprozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker, der am 30. September in Stuttgart-Stammheim beginnt.

Frau Becker ist vom Generalbundesanwalt der Mittäterschaft an drei Morde