Drei hingeworfene Jahre

Wahlrecht Wie Schwarz-Gelb mit der Verschleppung der geforderten Reform des Wahrechts Karlsruhe brüskiert, ist ein Skandal. Doch auch die Opposition hat keine breite Debatte gesucht
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Vor drei Jahren hatten es die Karlsruher Richter nicht eilig. „Im Hinblick auf die hohe Komplexität des Regelungsauftrags“, schrieb das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 ans Ende seines Urteils zum negativen Stimmgewicht, erscheine es „unangemessen, dem Gesetzgeber aufzugeben, das Wahlrecht rechtzeitig“ noch vor der Bundestagswahl 2009 zu ändern. Ein „derartig kurzer Zeitraum“ berge Gefahren, auch würde die Möglichkeit genommen, „das für den Wähler kaum noch nachzuvollziehende Regelungsgeflecht“ der Berechnung der Sitze auf eine verständliche Grundlage zu stellen. Deshalb und ausnahmsweise sei es hinreichend, wenn der verfassungswidrige Zustand erst bis Ende Juni 2011 behoben werde.

Daraus wird aber nicht