Zivilcourage ist kein Unterrichtsfach in Deutschland, und mit Kopfnoten wird eher Anpassung belohnt als mutiges Verhalten. Kein Wunder, dass sich Bürger, wenn ihnen Nachteile drohen, lieber wegducken und Missstände höchstens anonym anzeigen. Davon profitieren Journalisten und Plattformen wie Wikileaks.
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch ist einen anderen Weg gegangen. Zunächst machte sie mit einigen Kollegen ihren Arbeitgeber, den Heimbetreiber Vivantes, auf Unzulänglichkeiten bei der Versorgung der Pflegebedürftigen aufmerksam. Als dies ignoriert wurde, ging sie an die Öffentlichkeit und erstattete Strafanzeige. Das hat ihr die fristlose Entlassung eingebracht und einen jahrelangen Rechtsstreit, der mit ihrer Niederlage von dem Bundesarbeitsgericht endete.
Meinungsfreiheit höher gewichtet
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Meinungsfreiheit der Mitarbeiterin für schwerwiegender erklärt als ihre Loyalitätspflicht. Die Geschäftsinteressen von Vivantes hätten gegenüber dem öffentlichen Informationsinteresse zurückzutreten.
Für deutsche Arbeitsgerichte dürfte die Entscheidung des EGMR wegweisend sein. Anwälte raten bereits in vergleichbaren Fällen, entsprechende Entscheidungen rückwirkend überprüfen zu lassen.
Loyalität muss man sich verdienen
Über die Einzelfälle hinaus hat das Urteil jedoch auch eine politische Wirkung: Es nimmt Arbeitnehmer aus der Pflicht, aus einem falsch verstandenen Loyalitätsverständnis heraus Missstände oder gar kriminelle Zustände zu decken. Die Bundesregierung muss nun prüfen, ob zum Schutz so genannter Whistleblower neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen.
Zur Misstrauenskultur im deutschen Arbeitsleben gehört indessen, dass die Arbeitgeber gleich wieder „Missbrauch“ wittern und sich von ihren Angestellten schon im Vorfeld an den Pranger gestellt sehen. Loyalität kann man aber nicht erzwingen, man muss sie sich verdienen.
Wenn Beschäftigte entlassen werden können, weil sie ein Brötchen stiebitzen, dann müssen diese umgekehrt auch darüber informieren dürfen, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten grob verletzen.
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