Empfehlung der Woche

Der Teufelspakt

Der Teufelspakt

Sebastian Haffner

Hardcover, gebunden

224 Seiten

24 €

Zur Empfehlung
Klavier-Festival Ruhr 2026

Klavier-Festival Ruhr 2026

Katrin Zagrosek (Intendantin)

7. Mai bis 21. Juli 2026

In 17 Städten zwischen Dinslaken und Wuppertal, Düsseldorf und Hagen!

Zur Empfehlung
Die reichste Frau der Welt

Die reichste Frau der Welt

Thierry Klifa

Satire

Frankreich, Belgien 2025

121 Minuten

Ab 23. April 2026 im Kino!

Zur Empfehlung
Intermezzo. Revisiting Helmut Newton

Intermezzo. Revisiting Helmut Newton

Helmut Newton Foundation im Museum für Fotografie

Jebensstrasse 2
D | 10623 Berlin

Ab 24. April. 2026!

Zur Empfehlung

Politik : Deutsche Misstrauenskultur

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied: Arbeitnehmer müssen Missstände im Unternehmen nicht decken. Nun ist es an der Bundesregierung, die Gesetze zu prüfen

Zum Kommentar-Bereich

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Share Icon
Jetzt kostenlos testen

Zivilcourage ist kein Unterrichtsfach in Deutschland, und mit Kopfnoten wird eher Anpassung belohnt als mutiges Verhalten. Kein Wunder, dass sich Bürger, wenn ihnen Nachteile drohen, lieber wegducken und Missstände höchstens anonym anzeigen. Davon profitieren Journalisten und Plattformen wie Wikileaks.

Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch ist einen anderen Weg gegangen. Zunächst machte sie mit einigen Kollegen ihren Arbeitgeber, den Heimbetreiber Vivantes, auf Unzulänglich­keiten bei der Versorgung der Pflegebedürftigen aufmerksam. Als dies ignoriert wurde, ging sie an die Öffentlichkeit und erstattete Strafanzeige. Das hat ihr die fristlose Entlassung eingebracht und einen jahrelangen Rechtsstreit, der mit ihrer Niederlage von dem Bundesarbeitsgericht endete.

Meinungsfreiheit höher gewichtet

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Meinungsfreiheit der Mitarbeiterin für schwerwiegender erklärt als ihre Loyalitätspflicht. Die Geschäfts­inte­ressen von Vivantes hätten gegenüber dem öffentlichen Informations­interesse zurückzutreten.

Für deutsche Arbeitsgerichte dürfte die Entscheidung des EGMR wegweisend sein. Anwälte raten bereits in vergleichbaren Fällen, entsprechende Ent­scheidungen rückwirkend überprüfen zu lassen.

Loyalität muss man sich verdienen

Über die Einzelfälle hinaus hat das Urteil jedoch auch eine politische Wirkung: Es nimmt Arbeitnehmer aus der Pflicht, aus einem falsch verstandenen Loya­litätsverständnis heraus Missstände oder gar kriminelle Zustände zu decken. Die Bundesregierung muss nun prüfen, ob zum Schutz so genannter Whistleblower neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen.

Zur Misstrauenskultur im deutschen Arbeitsleben gehört indessen, dass die Arbeitgeber gleich wieder „Missbrauch“ wittern und sich von ihren Angestellten schon im Vorfeld an den Pranger gestellt sehen. Loyalität kann man aber nicht erzwingen, man muss sie sich verdienen.

Wenn Beschäftigte entlassen werden können, weil sie ein Brötchen stiebitzen, dann müssen diese umgekehrt auch darüber informieren dürfen, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten grob verletzen.

Themen

sticky banner image

35 Tage gratis zum 35. Geburtstag

der Freitag digital mit Zugang zu allen Artikeln auf freitag.de inkl. F+