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Politik : Heiliger Gral der Pränataldiagnostik

Forschungsministerin Schavan fördert einen Test auf das Down Syndrom. Es winken fette Gewinne – und eine neue Stufe beim Fahnden nach ungeborenen Kindern mit "Störungen"

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Manchmal ist es, als wolle die Wirklichkeit alle Kassandra-Rufe überbieten: Als die so genannten Bedenkenträger im Sommer anlässlich der Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vor der gezielten Selektion menschlichen Lebens im Reagenzglas warnten, wurde ihnen das schwere Los der Eltern entgegengehalten, denen ein Leben mit einem sterbenskranken Kind nicht zuzumuten sei. Offensichtlich auch nicht mit einem Kind mit Trisomie 21, diesen doch so liebenswürdigen und geschätzten „Downies“, die den Sprung in die Fernsehunterhaltung geschafft haben.

Seitdem bekannt wurde, dass das Bundesforschungsministerium 230.000 Euro in ein Projekt pumpt, in dessen Rahmen ein Bluttest entwickelt wird, das ein Down Syndrom in einer frühen Phase der Schwangerschaft ohne risikoreiche invasive Eingriffe diagnostizieren soll, steht die verantwortliche Ministerin, Annette Schavan (CDU) unter Beschuss. „Behindertendiskriminierung in der schlimmsten Form“, wirft der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe seiner Parteikollegin vor, und Robert Antretter von der Lebenshilfe fürchtet, dass der Druck auf schwangere Frauen, sich testen zu lassen und die Schwangerschaft abzubrechen, nun noch steige.

Ganz so neu, wie die Konstanzer GATC Biotech AG, die den Test mit großzügiger Förderung entwickelt, ist die Idee indessen nicht. Schon 2008 wurde ähnliches aus Stanford vermeldet und Sience berichtete im März von einer zypriotischen Forschergruppe, die an einem preiswerten Chromosomentest tüftelt, der zum „Heiligen Gral der Pränatal-Diagnostik“ werden könnte.

In Deutschland wird diesen Heiligen Gral die GATC-Tochter Life Codexx AG, die den Test vertreiben soll, ausheben. Trisomie 21 ist die häufigste aller Chromosomen-Anomalien und es winken fette Gewinne. Vermutlich wird bald nicht mehr nur nach Föten mit Down Syndrom, sondern auch nach Kindern mit anderen „Störungen“ gefahndet werden. Dass das Gendiagnostikgesetz derlei Screening-Verfahren eigentlich verbietet, scheint völlig vergessen.

Zeit jedenfalls, dass die Unterhaltungsindustrie die letzten „Downies“ einsammelt und ein Biotop für sie einrichtet.

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