Wochenthema

Trojaner-Affäre: Wenn der Staat zu den digitalen Waffen greift

Überwachung | 12.10.2011 12:45 | Detlef Borchers

Der will nicht nur gucken

Die Bürger können sich weder auf Behörden noch auf Firmen verlassen, wenn sie in die digitale Gesellschaft aufbrechen wollen. Der Chaos Computer Club hilft da schon eher

Im Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die heimliche Infiltration eines Computers zulässig ist, wenn ein überragend wichtiges Rechtsgut in Gefahr ist, beispielsweise wenn ein Mord oder ein Terroranschlag geplant wird. Heimliche Überwachung durch den Staat sei aber auch dann nur mit richterlicher Anordnung zulässig und die Technik müsse sicherstellen, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ – ein PC-Tagebuch etwa – verlässlich geschützt bleibt.

Was Juristen als ein neues „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ feierten, stimmte die Techniker skeptisch. Eine heimlich arbeitende Software, die grundsätzlich in alle Speicherbereiche eines Computer schauen, aber die Privatsphäre respektieren sollte, das klang wie eine eierlegende Wollmilchsau, bei der nur die Milch gemolken werden darf.

Auch aus diesem Grund ist der Hacker-Verein Chaos Computer Club (CCC) schon lange einer der schärfsten Kritiker der heimlichen Online-Überwachung. Nun hat er erstmals Programme analysiert, die der Staat zum Schnüffeln einsetzt. Das Ergebnis: Offenbar nehmen es die Strafverfolgungsbehörden mit dem Grundgesetz wirklich nicht sehr genau.

Wachhund der Freiheit

Dieser Verdacht ist zwar weder neu, noch mangelt es an dokumentierten Beispielen für sein Zutreffen. Es ist dennoch kein Zufall, dass die Analyse des CCC nun hohe Wellen schlägt. Zum einen bestätigt der CCC nämlich den Verdacht nicht nur mit weiteren Hinweisen, er beweist auch, dass er stimmt – mit einem zwar nur für Fachleute verständlichen, zugleich aber eindeutigen Programmcode.

Zum anderen führt der Skandal die politische Tragweite selbst von klein erscheinenden technischen Entscheidungen vor Augen. In einer Welt, in der inzwischen alle Computer verwenden, die wenigsten sie aber durchschauen, ist das Bewusstsein für diesen Widerspruch offenbar derart gewachsen, dass er jetzt politische Folgen zeigt. Zumindest billigen viele Bürger Organisationen wie dem CCC oder der Piratenpartei inzwischen auch eine Funktion als moralische Lotsen durch die Schnellen der digitalen Gesellschaft zu.

Das Ansehen des CCC ist jedenfalls in den vergangenen Jahren zunächst unter Computer-Fachleuten, dann unter Journalisten und schließlich in der Bevölkerung gestiegen. Inzwischen fungiert der Club als Warner, Mahner und Hinweisgeber, der auch die schwer absehbaren Folgen der Computertechnik im Blick behält – ein Sujet, das sonst im Zweifel von unkundigen Technikfeinden bedient wird.

Vor 30 Jahren von Computerenthusiasten gegründet, um den freien Datenverkehr zu fördern, kämpfte der Club zunächst gegen die Deutsche Bundespost und die rigide Auslegung des staatlichen Kommunikationsmonopols. Mit der Auflösung der Postbehörde behielt der CCC ein kritisches Auge auf die Deutsche Telekom, die ganze Serien von Abhörskandalen produzierte. Daneben spielten staatliche Interventionen für den Club eine immer größere Rolle.

Die größte Niederlage kassierte der CCC mit dem so genannten Hackerparagrafen im Jahre 2007, als mit einer Strafrechtsänderung die Nutzung von „Hackertools“ unter Strafe gestellt wurde. Viele Programme aus dem Bereich der Computersicherheit, mit denen der Nachweis des Abhörens per Software möglich ist, werden seither als Software gewertet, mit der gezielt die Vorbereitung einer Computerstraftat eingeleitet wird. CCC-Mitglieder, die beruflich häufig als „Penetrationstester“ die Sicherheit von Netzwerken analysieren, stehen seitdem mit einem Bein im Gefängnis. Umso intensiver beobachtet die Szene seither die Arbeit der Strafverfolger.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatte der CCC dazu aufgerufen, man möge ihm doch Datenträger oder Computer schicken, wenn Hinweise auf eine Online-Überwachung auftauchten, etwa wenn Beweismittel in Prozessen eingebracht würden, die von einem Trojaner stammen. So geschehen etwa im Fall eines bayerischen Pharmahändlers, der von den Ermittlern verdächtigt wurde, illegal Betäubungsmittel auszuführen. Da der Händler mit seinen Geschäftspartnern mit der Software Skype über das Internet telefonierte, genehmigte ein Amtsrichter eine so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).

Weil Skype Sprache in Datenpäckchen packt und über das Internet verschickt, laufen herkömmliche Abhörmethoden einer Telefonverbindung ins Leere. Analog zur Telefonüberwachung haben Juristen daher den Begriff der Quellen-TKÜ erfunden, um die Regeln auf die Internetkommunikation zu übertragen: eine heimlich installierte Software schneidet alle Telefongespräche via Skype mit und schickt die Aufzeichnungen an den Überwacher.

Soweit wäre alles wohl noch legal gewesen. Im Fall des Pharmahändlers blieb es aber nicht beim Mitschnitt der Gespräche: die Software fertigte darüber hinaus alle 30 Sekunden ein Abbild des Bildschirminhalts an. Insgesamt 60.000 dieser Bilder landeten in den Ermittlungsakten. Zu Unrecht, urteilten Richter am Landgericht Landshut. Was da dokumentiert wurde, ging schließlich über einen „Telefonmitschnitt“ weit hinaus. Der Anwalt des Händlers schickte die zurückgegebene Festplatte zum CCC. Der analysierte das System und entdeckte noch mehr Hinweise, dass es ganz und gar nicht rechtmäßig war, was da im Namen einer Quellen-TKÜ installiert worden war.

Neben der illegalen Screenshot-Funktion fand der CCC heraus, dass das Schnüffelprogramm bei Bedarf weitere Programmfunktionen nachladen oder sonstige Dateien auf den Rechner des Händlers kopieren konnte – und sei es belastendes Beweismaterial. Außerdem kommunizierte der Trojaner mit einem Steuerprogramm, dass auf einem angemieteten Server in den USA installiert wurde. Offenbar wollten die Ermittler so ihre Identität verschleiern und riskierten lieber, dass US-amerikanische Dienste mitlasen, was alles an Screenshots, Gesprächen und Dateien mitgeschnitten wurde. Dabei war die Kommunikation zwischen Rechner und Abhörstation sogar noch mangelhaft verschlüsselt. Sarkastisch kommentierte der CCC, es sei so, als ob auf den überwachten Rechnern alle Passwörter auf ‚1234‘ gesetzt worden wären. Im Klartext: jeder, der diese Aufschalttechnik versteht, kann belastendes Material en gros verteilen: Kinderpornografie, Bombenbauanleitungen, islamistische Hetze. Alles kann raus, verhaftet wird später, die Beweise sind schon da.

Fachleute, die den vom CCC dokumentierten Fall untersuchten, stimmen mit der Analyse überein, dass schlampig programmiert wurde. „Teile davon wurden offenbar eingekauft und dann zusammengestückelt“, sagte Sascha Pfeiffer vom Antivirenhersteller Sophos dem Spiegel. Inzwischen hat die hessische Firma „Digitask – Gesellschaft für besondere Kommunikationssysteme mbH“ bestätigt, dass sie die Herstellerin des Spionage-Trojaners ist. Damit kommt das Ausmaß der staatlichen Überwachung ans Tageslicht. Denn Digitask hat nicht nur bayerische Ermittler mit Software versorgt, sondern zumindest auch die Polizeien von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Niedersachsen. Selbst im Bundesinnenministerium wird bestätigt, dass Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz Digitask-Software zur Überwachung von Verdächtigen mittels Quellen-TKÜ einsetzen. Der vom CCC gefundene Trojaner gehöre allerdings nicht dazu. Die vom Innenministerium eingesetzte Digitask-Software könne weder Screenshots erstellen, noch Laptop-Mikrofone anstellen oder Dokumente oder andere Programme nachladen. Damit will das Innenministerium Konflikte mit dem Grundgesetz vermeiden. Dass manche Bundesländer das Verfassungsgerichtsurteil anders verstehen, will man im Ministerium allerdings nicht ausschließen.

Schlampende Schnüffler

Dank der Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union ist dokumentiert, was die von handelsüblichen Virenscannern erkennbare Überwachungssoftware kostete. Mehr als 1,2 Millionen Euro zahlte etwa das Landeskriminalamt Baden-Württemberg für sein „TKÜ-System“ an Digitask. Bester Kunde ist offenbar das dem Finanzministerium unterstehende Zollkriminalamt in Köln, das Software für knapp 3 Millionen Euro kaufte.

In einer Firmenpräsentation bezeichnet sich Digitask als Deutschlands Marktführer für „Lawful Interception Software“. Ob klassische Telefonüberwachungssysteme, auf WLAN-Funk spezialisierte Software oder eben den vom CCC analysierten Computertrojaner, man hat alles im Angebot, was Strafverfolger sich so wünschen.

Allerdings beliefert Digitask nicht nur die. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche lieferten Digitask und eine gewisse Reuter Electronic die Abhörtechnik, mit der die Deutsche Telekom in den 90er-Jahren ihre Mitarbeiter belauschte. Bei der „Operation Bunny“ wurden im Dezember 1996 die Telefonate von 121 Telekom-Mitarbeitern überwacht. In dem Maße, in dem die klassische Telefonie durch internetvermittelte Kommunikation via Skype vor allem bei Auslandstelefonaten abgelöst wurde, erweiterte Digitask sein Angebot. 1999 wurde der Geschäftsführer der Partnerfirma Reuter Electronic verurteilt, weil er Mitarbeiter des Zollkriminalamtes Köln bestochen hatte, damit diese bevorzugt Digitask-Produkte orderten.

Auch an dieser Stelle lohnt ein Blick auf die Rolle des Chaos Computer Clubs. Schon im Januar 2008 veröffentlichte der CCC Dokumente über einen von ihm so genannten „Bayerntrojaner“. Kernstück der Dokumentation war ein Schreiben des dortigen Landeskriminalamts an die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg. In ihm wurde klargestellt, dass die Kosten für das Abhören von Internet-Telefonaten hauptsächlich aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind. Dem Schreiben beigefügt: Ein Fax-Angebot der Firma Digitask für eine „Skype-Capture-Unit“, die zur Quellen-TKÜ gemietet werden könnte. Die vom CCC veröffentlichten Dokumente wurden seinerzeit weder dementiert noch bestätigt. Ein LKA-Sprecher räumte lediglich die Benutzung von „Ausleitungssoftware“ zum Skype-Abhören in Einzelfällen mit richterlicher Genehmigung ein. Im Jahre 2009 erhielt Digitask dafür den Big-Brother-Award, einen Negativpreis für Datenschnüffler, der von einer Jury vergeben wird, in der auch der CCC vertreten ist.

Die Auszeichnung schien dem Vertrauen der Landes- und Bundesbehörden in die Firma kaum zu schaden. Durch die Enthüllung der schlampig programmierten Software könnte sich das nun ändern. Und wenn nicht? „Wir können in dieser Sache auf jeden Fall noch einmal nachlegen“, sagt CCC-Sprecherin Constanze Kurz.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
apatit schrieb am 12.10.2011 um 15:43
shalako schrieb am 12.10.2011 um 16:40
shalako schrieb am 12.10.2011 um 16:59
"...der auch schwer die absehbaren Folgen der Computertechnik im Blick behält –..."

Freudscher Verschreiber, Herr Borchers?
Steffen Kraft schrieb am 13.10.2011 um 14:17
Danke für den Hinweis, Detlef Borchers kann da nichts dafür. Ist mir im Redigat durchgerutscht - und jetzt korrigiert.
Gold Star For Robot Boy schrieb am 12.10.2011 um 17:33
Mein Bild

Die Sicherheitsindustrie entwickelte sich zum Wachstumsfaktor. Auch in Deutschland. Bespitzelung und Überwachung ist dabei ein sehr unangenehmer Nebeneffekt, der allerdings weniger auf
ernstzunehmende terroristische Bedrohungen abzielt, wie
an den aktuellen Trojanereinsätzen in Bayern abzulesen ist.
Letztlich wird hier ein Markt bedient und Leute wie Schily haben
das in ihrer Amtszeit forciert um anschließend ihr "know how"
in Security-Firmen zu versilbern.
DigiTask ist eine hundertprozentige Tochter der Wirtschaftsberatung Deloitte, in deren Beirat sitzt Dr. h.c. Otto Schily, ehem. Bundesminister des Innern.
Mehr über Sicherheitspartnerschaften deutscher Unternehmen wie Giesecke & Devrient und secunet mit der BRD hier:

secunet:Gewinner des Big Brother Awards
tlacuache schrieb am 13.10.2011 um 06:10
Gold Star For Robot Boy,
Danke fuer die Infos !!!
"Blowjobnet", alles "AffentheaterNET" hier...

Hier nochmal:
WHO is Schily ????

Nur mal so'n Wikikram:

..."Im August 2010 war Schily einer von 40 prominenten Unterzeichnern des Energiepolitischen Appells, einer Initiative der vier großen Stromkonzerne zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke"...

..."Mit Verweis auf den Mandantenschutz weigerte sich Schily, die Einkünfte zu spezifizieren, die er neben seinem Bundestagsmandat aus seiner Nebentätigkeit als Rechtsanwalt erzielte. Das Bundestagspräsidium sah darin eine Pflichtverletzung und verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro. Mit Urteil vom 30. September 2009 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwar, dass Bundestagsabgeordnete ihre Nebeneinkünfte bis ins kleinste Detail offenlegen müssen, die Ordnungsgelder gegen Schily hob das Gericht aber auf, da die Richter einen Verstoß der Bundestagsverwaltung gegen die Gleichbehandlung aller Abgeordneten sahen"...

..."Otto Schily wurde nach seiner Zeit als Bundesinnenminister Aufsichtsrat bei der Firma SAFE ID Solutions AG"...
(...Die war doch Pleite? oder?)

LG
rolf netzmann schrieb am 13.10.2011 um 05:49
Deutsche Behörden pflegen schon lange einen intensiven Datenaustausch und Datenabgleich. Wer bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag kauft, muss der Datenweitergabe an externe Anbieter explizit widersprechen. Tut er das nicht, ermächtigt er die Post, an alle ihre Geschäftspartner die neue Adresse weiter zu geben. Telekommunikationsanbieter müsse alle Daten ihrer Kunden für einen vom Staat festgelegten Zeitraum archivieren und diese auf Verlangen der Behörden heraus geben. Warum dann also dieser Aufschrei über den Bundestrojaner, ist dieser doch nur eine Steigerung von bereits Bekanntem.

Nein, das ist er nicht. Bisher hat der Staat Daten gesammelt, nun beschafft er sich sie aktiv. Er greift in das Privatleben seiner Bürger direkt ein und verletzt dabei das Post- und Fernmeldegeheimnis. Er spioniert das Leben von Menschen aus, checkt ihre Mails, erfährt ihre Kontobewegungen und was sie wann bei welchem Versandhaus bestellen. Wohlgemerkt, all das konnte er vorher schon erfahren, nur jetzt beschafft er sich alle ihn interessierenden Fakten direkt und ohne Umwege.

Moment, höre ich die Befürworter rufen, das darf er doch nur mit richterlicher Erlaubnis und bei begründetem Verdacht. Wer so argumentiert, attestiert damit den deutschen Beamten quasi von Amts wegen persönliche Integrität. Diese halten sich immer streng an das Gesetz. Dieses Bild entspricht aber nicht der Realität. Korrupte Beamte hat es immer gegeben, sie werden auch nie aussterben. Staatsdiener, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und damit auch verführbar sind, denken sich nicht nur Autoren aus. Wer garantiert, dass diese nicht für viel Geld ihre ihnen vom Staat gegebenen Möglichkeiten nicht auch für Kriminelle einsetzen? Wer garantiert, dass nicht sogar Daten manipuliert werden, was ja technisch machbar wäre? Diese Garantie kann objektiv keiner geben.

Und damit haben wir den psychologischen Moment. Der Staat ist jederzeit in der Lage, Privat- oder Geschäfts-PC-s anzuzapfen. Er könnte Daten manipulieren, Kontobewegungen auslösen und Bestellungen aufgeben. Der Bürger weiß dies und das schafft ein Klima des Misstrauens. Für die Bekämpfung der Kriminalität oder des Terrorismus sind die Behörden aber auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Und hier konterkariert sich staatliches Handeln. Wer jederzeit damit rechnen muss, staatlicherseits ausgespäht zu werden, der wird mit dem Staat nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten. Allein und ohne die Unterstützung seiner Bürger wird der Staat diesen Kampf jedoch nicht gewinnen.

Dafür wird er aber weiter das Vertrauen seiner Bevölkerung verlieren
Gold Star For Robot Boy schrieb am 13.10.2011 um 10:58
“ Trojaner-Affäre: Daten offenbar auch rückwirkend abgegriffen. Die Polizei ermittelte im Fall eines Bodybuilders in Herzogenaurach, der im Internet mit Anabolika gehandelt hatte. Dabei tauchten Überwachungsprotokolle auf, die vor einer richterlichen Genehmigung datiert waren.“

However, an online record on an official European Union website shows that in 2009, the German Federal Network Agency (Bundesnetzagentur) paid DigiTask over 660,000 euros ($897,000) for the construction of a „wiretap testing and monitoring system.“ The DigiTask spokesperson emphasized that the company was staying within the bounds of the law. „We have a basic software, which does not allow anything which is against the law,“ he said. „Then, if the client, in Bavaria or wherever, asks for the specialized version, it has to refer to a decision by a German court which allows exactly what they are asking for. What the authorities do and how often they do it and where they do it, is not our concern and we can’t influence it,“ said Seibert.In other words, if law enforcement authorities decide to use a specialized, enhanced version of the software, „we will never be aware of it and we could never prohibit it,“ he added. A copy of an English-language corporate presentation given by Michael Thomas, one of the top executives at DigiTask, at a previous conference for „Intelligence Support Systems“ has been circulating online. On one of the final slides, the presentation advertises the fact that the „software may be built according to court order“ to include „forbidden features“ such as the ability to be remotely updated.“

machtelite.wordpress.com/2011/06/01/jugend-forschtstiftung-neue-verantwortung/
Gold Star For Robot Boy schrieb am 15.10.2011 um 14:52
apatit schrieb am 15.10.2011 um 21:22
Eine ganz schlimme Entwicklung, natürlich nur zu unserem Schutz vor Terror und Kriminellen. Wer`s glaubt soll sich mit der Guss – Pfanne selber erschlagen und das Pilzgericht zum Toxikologen senden!
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:23
Neue Form der Staatskriminalität

Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig.

Wenn die Wanze einmal auf dem Rechner ist, dann ist sie da. Und was sie dann dort macht, ist schwer zu kontrollieren. Die staatlichen Wanzen, die in bisher noch nicht bekanntem Umfang eingesetzt wurden, können offenbar all das, was das Recht und das Bundesverfassungsgericht verboten haben: spähen, lauschen, infiltrieren; sie können den Personal Computer in eine Spionagezentrale wider seinen Nutzer verwandeln.

Der Staat liest mit - und nicht nur das: Mithilfe eines Trojaners können die Sicherheitsbehörden auch das Mikrofon und die Webcam am PC einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat. Die Spionage-Wanze, vornehm Staatstrojaner genannt, macht also aus dem Personal Computer einen digitalen Doppelagenten: Der PC arbeitet erstens, wie es sich gehört, für seinen Besitzer. Und er arbeitet zweitens, wie es sich nicht gehört, für den, der den Trojaner geschickt hat - für Geheimdienst oder Polizei. Der Staat liest mit; und nicht nur das: Er kann am PC das Mikrofon und die Web-Kamera einschalten und sogar einen Programminhalt einschleusen, von dem der Betroffene keine Ahnung hat.

Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Wenn Behörden solche Trojaner in Auftrag geben und sie benutzen, handelt es sich um eine neue Form der Staatskriminalität. Behörden, die so agieren, dringen nicht nur illegal in den PC und die Privat- und Intimsphäre des Bürgers ein; sie brechen auch ein in das von den Verfassungsrichtern geschützte Haus der Verfassung.

www.sueddeutsche.de/digital/staatliche-daten-spionage-trojaner-fressen-grundrecht-auf-1.1158728
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:24
Verhöhnung der Verfassung - Strafbare Strafverfolger?

Die Analyse des CCC zeigt nun, dass das scheinbar standardisiert verwendete Programm sowohl die komplette Fernsteuerung des befallenen Rechners inklusive dessen Einsatz als Audio- und Video-Überwachungsgerät zulässt, als auch das verdeckte Nachladen weiterer Dateien. Zudem scheint die Software handwerkliche Fehler aufzuweisen und vor allem auch Dritten den Zugriff auf die beschriebenen Funktionen zu erlauben.

Prozessual entwertet dies die Ergebnisse der Datenerhebung, weil nicht auszuschließen ist, dass Dritte inkriminierende Dateien von außen platziert haben. Verfassungsrechtlich ist dies geradezu das Gegenteil dessen, was Karlsruhe in seiner Entscheidung vorgegeben hatte.

Überschreiten gesetzlicher Befugnisse macht Behörden-Handeln rechtswidrig

Die Tatsache aber, dass der Rahmen des § 100a StPO überschritten wird, hat auch möglicherweise strafrechtliche Folgen für die beteiligten Ermittler. Deren Problem besteht darin, dass sie wohl mehrere Tatbestände aus dem Bereich der Computerkriminalität verwirklicht haben.

In Betracht kommen hier das Ausspähen und Abfangen von Daten nach den §§ 202a, 202b des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie deren Vorbereitung durch das Herstellen der gefundenen Software nach § 202c StGB. Soweit der verwendete Trojaner auch eine Fernsteuerung des Rechners ermöglicht und den Zugriff auf die dort gespeicherten Datenbestände, müsste im Einzelfall auch eine Datenveränderung und eine Computersabotage nach §§ 303a, 303b StGB geprüft werden.

Normalerweise ist das Erfüllen von Straftatbeständen für Polizisten und Staatsanwälte kein Problem, weil Gesetze, vor allem die StPO, ihnen genau dies ausdrücklich erlauben. Sie sind damit aus Sicht des Strafrechtlers gerechtfertigt und können damit strafrechtlich nicht belangt werden. Überschreiten sie aber die Grenzen dieser prozessualen Ermächtigungsgrundlagen – und genau dies scheint hier der Fall zu sein – fällt auch diese strafrechtliche Rechtfertigung weg, so dass die Tatbestände rechtswidrig erfüllt wurden.

Nimmt man hinzu, dass laut der Analyse des CCC zumindest versucht wurde, die zusätzlichen Features des Trojaners in dessen Code zu verbergen, liegt nahe, dass zumindest die Programmierer wussten, dass sie hier über das erlaubte Maß hinausgingen. Weil aber auch Software immer nur mit den Funktionen entwickelt wird, die bestellt wurden, spricht auch viel für Vorsatz bei denen, die den Code eingesetzt haben. Damit steht eine Strafbarkeit bei allen Beteiligten im Raum.

www.lto.de/de/html/nachrichten/4513/vorwuerfe-wegen-spaeh-software-trojaner-kann-fuer-ermittler-zum-bumerang-werden/
Ehemaliger Nutzer schrieb am 16.10.2011 um 15:25
Der "Staatstrojaner" ist Merkels Werk

Im Jahr 2005 stellte die Merkel das Programm für die Legislaturperiode unter das Motto "Mehr Freiheit wagen". Tatsächlich aber hat der Schäuble - mit Billigung der Merkel - die gesetzlichen Befugnisse für den Einsatz von "Staatstrojanern" geschaffen. Merkel hat damit dafür gesorgt, dass:

- die Befugnisse des BKA zu Lauschangriffen auf Wohnungen nochmals deutlich ausgeweitet wurden,
- das BKA auch die Befugnis für Video-Überwachungen von Wohnungen erhalten hat,
- die Durchsuchung und Überwachung von Computern im Wege der sogenannten Online-Durchsuchung zulässig ist.

Die Merkel hat die Bürgerrechte vollständig ausgehöhlt und die letzten Restbestände der Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt.

Die Merkel hat den Begriff "Freiheit" damit vollständig entkernt. Deutschland ist schon längst ein asozialer Unrechtsstaat. Und das muss man direkt ansprechen.
luddisback schrieb am 19.10.2011 um 09:22
die faz zum thema. der friedrich zurück aus afghanistan

www.faz.net/aktuell/politik/im-interview-bundesinnenminister-friedrich-csu-es-gibt-keine-rechtliche-grauzone-11494291.html

und die antwort des ccc noch gut versteckt im auftritt und nach wenigen stunden weg von der startseite

www.faz.net/aktuell/staatstrojaner-hauptsache-wir-koennen-ueberwachen-11496473.html

aber heute für mich inzwischen überraschend erstmals kritisches zum thema im inlandressort

www.faz.net/aktuell/politik/staatstrojaner-ausser-kontrolle-11497401.html
Ehemaliger Nutzer schrieb am 19.10.2011 um 14:49
Piratenpartei: Anzeige gegen Innenminister Herrmann
Freistaat soll Staatstrojaner illegal eingesetzt haben

Die Piratenpartei in Bayern hat Strafanzeige gegen Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) gestellt. Grund ist der Einsatz des Staatstrojaners bei Ermittlungen im Freistaat.

Die Anzeige wurde gemeinsam mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union erstattet, wie die bayerische Piratenpartei in München mitteilte. Beschaffung und Einsatz des "Bayerntrojaners" verletzten datenschutzrechtliche Vorschriften und erfüllten unter anderem den Tatbestand der Computersabotage, begründeten die Anzeigenerstatter den Schritt.

Piraten: Rechtsstaat muss sich wehren

Der bayerische Piratenpartei-Chef Stefan Körner vertrat die Auffassung, wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hielten, müsse sich "der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können". "Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen."

www.heute.de/ZDFheute/inhalt/3/0,3672,8358691,00.html
Ehemaliger Nutzer schrieb am 19.10.2011 um 14:50
Heftige Kritik an der Online-Schnüfflei von Fridrich (CSU)

Der Sprecher des CCC übt heftige Kritik am CSU-Politiker Fridrich. Eine neue juristische Analyse bestätigt die Kritiker am Staatstrojaner.

In einem Artikel von Frank Rieger, der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien, wirft der Sprecher des CCC Friedrich vor, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Privatsphäre zu ignorieren. 2008 hatten die Richter entschieden, dass die Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen-TKÜ) von E-Mail-Verkehr oder Skype-Telefonaten nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt sein dürfe.

Der CCC hatte in seiner Analyse des Staatstrojaners allerdings festgestellt, dass die verwendete Software diesen Vorgaben nicht genügt - unter anderem mit einer Funktion, die das Nachladen von Software ermöglichte. Für Rieger jedoch eröffnet das Nachladen die Möglichkeit, dem Trojaner neue Funktionen wie die Raumüberwachung oder das Platzieren von Beweismitteln auf dem Computer eines Verdächtigen zu geben. "Sich hier ganz offen gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu entscheiden, offenbart eine Geisteshaltung, die einem "Verfassungsminister" Fridrich nicht gut ansteht". Auch das Ignorieren eines Landgericht-Urteils zur Aufnahme von Screenshots im Rahmen der Überwachung, das Friedrich im Interview verteidigte, prangert er an.

www.sueddeutsche.de/digital/staatstrojaner-juristen-und-aktivisten-erhoehen-druck-auf-online-schnueffler-1.1167944-2
Ehemaliger Nutzer schrieb am 19.10.2011 um 14:50
Bande krimineller Asozialer

Virenanalysten von Kaspersky haben eine neue Version des Staatstrojaners von Digitask entdeckt. Sie unterstützt auch 64-Bit-Windows und kann deutlich mehr Programme belauschen. Der große Bruder des vom CCC analysierten Trojaners besteht aus insgesamt fünf Dateien. Sie fanden sich in einem Installationsprogramm namens scuinst.exe (Skype CaptureUnit Installer), das F-Secure kürzlich aufgespürt hatte.

Neben Skype stehen eine Reihe von weiteren Voice-Over-IP-Applikationen auf der Liste der zu überwachenden Prozesse, aber auch Browser, Mail- und Instant-Messaging-Programme.

Darüber hinaus haben die Experten einen signierten 64-Bit-Treiber entdeckt, dessen Zertifikat vom fiktiven Herausgeber Goose Cert ausgestellt wurde. Eine Signatur ist Voraussetzung dafür, dass ein 64-Bit-Windows den Treiber lädt. Allerdings akzeptiert ein normales Windows das gefälschte Zertifikat nicht, so dass bei der Installation eigentlich auch der Zertifikatsspeicher von Windows manipuliert werden müsste. Wie dies geschieht, ist bislang unklar. Aber es wird immer klarer, dass Antiviren-Software keinen Schutz vor einem solchen Staatstrojaner bieten kann. Denn wer den Zertifikatsspeicher manipuliert, kann auch eventuell aufmüpfige AV-Software zum Schweigen bringen.

Und schließlich haben die Digitask- Entwickler offenbar weitere Rootkit-Methoden abgekupfert und neben der bekannten AppInit-Methode auch einen neuen Mechanismus implementiert, die Trojaner-Bibliothek im Kontext der Zielprozesse zu aktivieren. (ju)

www.heise.de/security/meldung/Kaspersky-entdeckt-neue-Staatstrojaner-Version-1363051.html
Ullrich Läntzsch schrieb am 19.10.2011 um 15:20
Lieber jps-mm,

Danke für den Link!

Ließ gerade meinen XP-Blechtrottel nach ebp+var18 durchforsten - keine Suchergebinsse.

Macht sowas Sinn??

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