Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei unehelichen Kindern haben Mütter, die bislang ohne Begründung den leiblichen Vätern das Sorgerecht vorenthalten konnten, kein Vetorecht mehr. Es gab damit der Klage eines Vaters statt, dessen Frau gegen seinen Willen mit dem 1988 geborenen Kind weit weg ziehen wollte. Er war zuvor in allen Instanzen gescheitert. Die bisherige Rechtslage gab Müttern eine enorme Macht, die seit einiger Zeit problematisiert wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte jüngst, dass die deutsche Regelung geändert werden müsse. Das Urteil aus Karlsruhe unterstreicht diese Forderung und schafft sogar den Raum für sofortige Maßnahmen, die von bislang „verstoßenen“ Vät
8;tern ergriffen werden können, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, das verfassungskonform ist.Auf den ersten Blick erscheint die Formulierung eines solchen Gesetzes einfach: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, sie habe bereits eines vorbereitet, das automatisch beiden leiblichen Eltern das Sorgerecht zusprechen soll. Genaueres aber wird nicht verraten, dabei kommt es durchaus auf die Details des Entwurfs an, ob er echten Fortschritt ermöglicht oder nur eine Gruppe benachteiligter Väter durch eine Gruppe benachteiligter Mütter ersetzt.Die Übergangsregelung der Karlsruher Richter eröffnet nicht verheirateten Vätern die Möglichkeit, das Sorgerecht vor Gericht einzuklagen. Das Vetorecht der Frau sei grundsätzlich verfassungswidrig. Leider ist bislang ungeklärt, nach welchen Kriterien die Gerichte entscheiden werden. Das so genannte „Kindeswohl“ soll nach dem Willen der Verfassungsrichter dabei aber die größte Rolle spielen, ganz ähnlich wie bei Sorgerechtsfällen nach Ehescheidungen.Ein altes Ideal: Vati zahlt ...Doch gerade ein Blick in diese Verfahren zeigt, dass viele Familienrichter in der Tradition des Muttermythos stehend sehr unzeitgemäß urteilen, selbst wenn eine Ehe vormals die Eltern verband: So gibt es kaum Präzedenzfälle über die Frage, ob eine Mutter nach der Scheidung ohne Zustimmung des Vaters mitsamt der Kinder weit weg ziehen darf, zum Beispiel um mit einem neuen Partner zusammenzuleben. Bislang stellte kein Richter in Frage, dass die Frauen dies dürften, obwohl beide Eltern sorgeberechtigt waren. Für die Beziehungen zwischen unzähligen Kindern und ihren Vätern bedeutete solch eine plötzliche räumliche Distanz einen schweren Schlag. „Kindeswohl“ ist, wie man an diesem Beispiel sehen kann, für viele Richter ein leerer Begriff, den sie nicht mit Inhalt zu füllen in der Lage sind. Um die Väter aber zu unterstützen, braucht es einen Paradigmenwechsel in deutschen Familiengerichtssälen, nicht nur ein neues Gesetz.Nicht zuletzt aber braucht es vor allem eines: neue Väter. Etwa die Hälfte aller Eltern ohne Trauschein teilt sich bereits heute das Sorgerecht. Das liegt unter anderem daran, dass längst nicht mehr alle Paare heiraten. Interessant sind eben jene Fälle, in denen es eine deutliche Differenzierung zwischen Eltern- und Paarebene gibt. Heute werden 90 Prozent der Kinder, die alleinerziehend großgezogen werden, in erster Linie von ihren Müttern ver- und umsorgt. Der Anteil der alleinerziehenden Väter dagegen ist verschwindend gering. Zudem zahlen je nach Studie bis zu 62 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter unzureichend oder gar keinen Unterhalt für ihre Kinder. Um diese Zahl durch aktuelle Daten zu ergänzen, soll ein Gutachten des Justizministeriums klären, wie sich Väter heute in solchen Fällen verhalten, in denen die Kinder nicht von beiden Elternteilen gemeinsam großgezogen werden. Die Ergebnisse werden im September veröffentlicht und sollen helfen, ein faires und geschlechtergerechtes Gesetz zu formulieren. Eines lässt sich leider jetzt schon sagen: Sie werden zeigen, dass der „neue Vater“ längst kein Mehrheitsmodell geworden ist.In den Medien und in Männerrechtsorganisationen kamen jüngst häufig jene Väter zu Wort, denen auf unfaire Art und Weise der Umgang mit dem eigenen Kind durch die Mutter verwehrt wurde. Ein ganzer Kinofilm – „Der entsorgte Vater“ – widmet sich diesem Thema. Und auch das Bundesverfassungsgericht bezieht sich in seiner Urteilsbegründung auf derlei Fälle: Nach Befragen von 440 Jugendämtern und 109 Familienanwälten sei „davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen“.Als Hauptgrund für sein Urteil nennt das Gericht aber, dass die Unmöglichkeit, als Vater gegen das Veto der Mutter vorzugehen, ihn in verfassungswidriger Weise seiner Elternrechte beraubt. Hier genau muss das zukünftige Gesetz ansetzen: Alle jene Fälle, in denen die Eltern sich über die Sorgerechtsfrage nicht einigen können, müssen vor Gericht verhandelt werden können. Denn die Verstrickungen von Verletzungen, Wut, Verzweiflung, Angst und Machtspielen, die oft von beiden Seiten in solche Verfahren eingespeist werden, die kann ein Gesetz unmöglich pauschal abdecken.Ein kurzer Blick in Online-Foren und Chats von Maskulisten genügt, um zu sehen: Das Urteil wird mit großem Genuss und viel Häme von jenen aufgenommen, denen an einer fairen Lösung von Konflikten mit den Müttern ihrer Kinder im Grunde überhaupt nichts liegt. Die Rache der Rache kündigt sich an. Viele Männer sind gekränkt. Das dürfen die entscheidenden Richter und auch der Gesetzgeber nicht vernachlässigen. Würde ausnahmslos allen Vätern im Nachhinein das Sorgerecht zugesprochen werden können, denen es bislang verwehrt blieb, stünden vielen Familien heftige und schlimme Konflikte ins Haus.... und Mutti erziehtDas Sorgerecht beinhaltet eine große Entscheidungsmacht in vielen alltäglichen Fragen: Soll das Kind eine Kindertagesstätte besuchen und wenn ja: welche? Später geht es um die Schule. Für jeden beantragten Pass braucht man Unterschriften. An all diesen Stellen könnten plötzlich selbst jene Väter mitmischen, die sich vorher kaum um ihre Kinder gekümmert haben. Zu rechtfertigen sind solche Belastungen nur, wenn sich mit der veränderten Situation auch echte Entlastungen für Mütter einstellen: Die neuen Rechte der Väter müssen mit ihren Pflichten untrennbar verknüpft werden. Auch hier ist eine neue Einstellung der Familienrichter notwendig. Denn bislang ist mit der traditionellen Rolle der Frau auch eine traditionelle Väterrolle verknüpft, eine passive.Wie gesagt: 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Laut Edith Schwab, der Bundesvorsitzenden des „Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter“, verschwindet jeder zweite Mann nach der Trennung als Vater aus dem Leben der Kinder. Die Last, die mit der Sorge um ein Kind verbunden ist, sie wird in unverpaarten Elternkonstellationen zu einem übergroßem Teil von Müttern getragen.Es ist ein gutes Jahr vergangen, seit sich bereits das Unterhaltsgesetz auf eine Art und Weise änderte, die selbst von vielen Frauenrechtlern begrüßt wurde: Frauen wurde die Sicherheit genommen, auch nach einer Scheidung lebenslang von ihrem Partner Unterhalt gezahlt zu bekommen. Ihnen wurde signalisiert: Sorge für dich selbst! Bleibe unabhängig, auch in einer Ehe. Lass dich nicht in die Rolle der Hausfrau und Mutter drängen, sonst stehst du im Falle einer Scheidung nach ein paar Jahren mit nichts außer Hartz IV da. Dieses Gesetz war ein erster entscheidender Kratzer am ehemals in Deutschland so blank polierten Muttermythos: Er war nun nicht mehr ohne Risiken für die Frauen in der traditionellen Weise aufrecht zu erhalten. Das neue Urteil zum Sorgerecht rüttelt erneut an diesem Mythos. Beide Entscheidungen gehen in die richtige Richtung. Jetzt steht den Vätern eine Zeit des Wandels ihrer Werte und Normen ins Haus. Denn egal wie das neue Sorgerechts-Gesetz ausgestaltet wird, funktionieren wird es nur, wenn die Väter ihre neue Rolle definieren, akzeptieren und auch leben.
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