Alltag

Domain-Vergabe | 23.10.2009 07:00 | Mathias Münscher

Wer bietet mehr?

Seit Freitag kann jeder Internet-Nutzer nun auch ein- oder zweistellige Domains wie "1.de" oder "tv.de" reservieren. Das Verfahren ist allerdings ziemlich undurchsichtig

Ein Gerichtsurteil löst seit dem 15. Oktober Goldgräberstimmung im Internet aus: Seit heute morgen werden im deutschsprachigen Bereich von der zentralen Registrierungsstelle DENIC neue Webadressen (Domains) vergeben. Zulässig sind jetzt auch Adressen, die nur aus einem oder zwei Buchstaben oder Ziffern bestehen, also z.B. begehrte Adressen wie "1.de" oder "xy.de", die bisher aus technischen Gründen gesperrt waren. Nun können auch Telefonnummern oder KFZ-Kennzeichen für Domains verwendet werden.

Der erste Ansturm war erwartet groß. Bereits nach eineinhalb Stunden waren etwa 10.000 Reservierungen eingetragen und lassen sich inzwischen im "whois" des DENIC einsehen. Nach fünf Stunden waren über 27.000 neue Domains vergeben.

Eine Versteigerung, wie etwa bei den UMTS-Lizenzen, gibt es nicht. Nur die 274 DENIC-Mitglieder – das sind in erster Linie Internetdienstleister – können seit Freitag 9 Uhr Bestellungen von einzelnen Nutzern annehmen und online an DENIC weitergeben. Maximal 4 Adressen pro Minute dürfen per E-Mail angefordert werden. Der millisekunden-genaue Zeitstempel entscheidet, wer die Domain bekommt. Privatpersonen können per Fax, Brief oder persönlich im Frankfurter Büro Revierungsanträge stellen. DENIC-Pressesprecher Michael Schleicher sagt aber auch, dass es über die DENIC-Mitglieder schneller geht. Kursierende Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten beim Reservierungsverfahren weist er von sich und spricht von einer "wunderbaren Gleichverteilung" der Domains auf die Anfrager.

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Das Verfahren führt nach Ansicht von Kritikern zu einer undurchsichtigen Preisbildung und ermöglicht, dass einzelne Mitglieder, die Situation ausnutzen. Da versteigert ein DENIC-Mitglied via E-Bay das Recht, seine Wunsch-Domain als erster anfordern zu können und erzielt ein Höchstgebot von 8.250 €. Ein anderes Mitglied bietet gar seinen kompletten DENIC-Server-Zugang für fünf Stunden an und findet die dafür gebotenen 73.047 € zu wenig. Das Nicht-Mitglied Sedo – ein Portal, das mit bereits vergebenen Domains handelt – versteigerte die neuen Domains im voraus, obwohl es sie noch nicht besaß. Sedo musste am Freitag versuchen, diese mit einem Partnerring aus DENIC-Mitgliedern zu reservieren. Für "tv.de" hatte man bei Auktionsschluss am Donnerstag Abend mit 279.499 € das höchste Gebot erzielt.

Für Aufregung sorgte noch eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgericht Frankfurt gab am Freitag Morgen einem Antrag der Kanzlei Esb statt und sperrte vorläufig die Adressen "e.de", "f.de", "g.de", "x.de", "y.de" und "z.de". Auch die Adressen "br.de", "dw.de", "hr.de" und "sr.de" sind – vermutlich von der ARD – gesperrt worden. Damit fängt die juristische Auseinandersetzung um den Besitzanspruch früher an als erwartet. Mit dem BGH-Urteil zur Domain shell.de 2001 wurde geklärt, dass bekannte Namen Anspruch auf eine Adresse haben, auch wenn diese vorher von jemand anderem reserviert wurde. Man fragt sich allerdings, wie sich ein Anspruch auf einen einzelnen Buchstaben ernsthaft begründen lässt.

 

 

 
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