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Politik : Versammlungsgesetz - Nachspiel in Sachsen II

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Heute Vormittag tagte außerplanmäßig der Verfassungs-, Rechts- und Europa-Ausschuß des Sächsischen Landtags, einberufen auf Antrag der Linken, um das im Eiltempo verabschiedete und mangelhafte Versammlungsgesetz notdürftig zu reparieren. Zeitgleich gab das Dresdner Verwaltungsgericht bekannt, den Aufmarsch der Nazis am 13. Februar in Dresden auf Grundlage des neuen Versammlungsgesetzes nicht verbieten zu können - also alles leider so, wie vorausgesehen. Im Folgenden eine Presseerklärung der Linken-Abgeordneten Julia Bonk und Klaus Bartl zu den Vorgängen:

Zur Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts, dass die Nazis auf 13. Februar in Dresden marschieren dürfen, erklärt die Dresdner Abgeordnete der LINKEN, Julia Bonk:

Das Versammlungsgesetz der schwarz-gelben Koalition und das Sicherheitskonzept der Dresdner Stadtverwaltung sind auf ganzer Linie gescheitert. Die fatale Strategie, mit dem Abbau von Grundrechten den Nazispuk zu bändigen, hat die erwartete Niederlage erlitten. Nun muss es darum gehen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und zu unterstützen, statt ihm mit juristischer Repression Steine in den Weg zu legen.

Nach der heutigen, von der Fraktion DIE LINKE angestrengten Sondersitzung des Verfassungs-, Rechts –und Europaausschusses des Sächsischen Landtags zu den Anträgen der LINKEN „Unverzügliche Initiative der Staatsregierung zur Schaffung einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage zur Unterbindung rechtsextremer Versammlungen und Aufzüge in Sachsen“ linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/1194_AK4_VerfkonformPlenar_VersGgegen_Rechts.pdf und „Keine Behinderung und Kriminalisierung friedlichen zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar in Dresden“ linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/1239_AK4_KeineBehind_ZivilgesellEng_gegNaziAufmarsch.pdf erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl:

Regierung und Koalitionsmehrheit haben die ihnen von uns mit unserem Antrag auf ein funktionstüchtiges, verfassungsgemäßes Versammlungsgesetz gebotene letzte Chance verpasst, den Weg für eine kurzfristige Reparatur des neuen sächsischen Versammlungsrechts zu beschreiten. Damit tragen CDU und FDP mit Blick auf den 13. Februar in Dresden die Verantwortung für Unsicherheiten und Sicherheitsrisiken in jeder Hinsicht.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.