Etappensieg für die Zivilklausel

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In einer studentischen Urabstimmung an der Karlsruher Universität sprachen sich Ende Januar 63 % der Kommilitonen für nichtmilitärische Forschung aus.


In die Satzung des neu geschaffenenKarlsruher Institute of Technology (KIT) soll der Satz eingefügt werden: „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke“. Eine solche Positionierung gegen die militärische Forschung gab es bereits in der Satzung des Karlsruher Forschungszentrums (FZK). Doch nach der Fusion des FZK mit der Karlsruher Universität zum KIT stand der Fortbestand der Zivilklausel in Frage.
Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg kann keinesfalls zu den Unterstützern der Zivilforschung gezählt werden.
So heißt es in einerAntwortdes zuständigen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf die kleine Anfrage eines SPD-Landtagsabgeordneten,die Verankerung der Zivilklausel sei „im Lichte des Grundgesetzes auszulegen“.
„Ferner ist das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 GG zu beachten“. Eine entschiedene Stellungnahme für eine strikt nichtmilitärische Forschung kann aus diesen vagen Worten kaum daraus abgeleitet werden.
Die Unterstützer der Zivilklausel inner- und außerhalb der Hochschule haben mit der Parole „Militärforschung am KIT- sag nein“ mobilisiert.
Der Erfolg bei der studentischen Abstimmung hat ihnen Aufwind gegeben. Denn das Ergebnis stand keinesfalls von Vornherein fest. Schließlich haben konservative und liberaleStudierendengruppen gegen die Zivilklausel mit dem Argument agiert, sie sei ein Hemmschuh für die Spitzenforschung an der Karlsruher Universität und gefährde dadurch Arbeitsplätze für die Nachwuchswissenschaftler.
Auch viele Unterstützer der Zivilklausel fürchteten, dass diese Argumentation bei vielen Kommilitonen Eindruck machen könnte. Umso mehr feierten sie dann das Ergebnis, das nur einen Schönheitsfehlerhat. Die Wahlbeteiligung lag bei nur 19,4% und damit etwa auf der Höhe des Quorums bei den Wahlen zum Studierendenparlament.Dieses Ergebnis macht deutlich, dass die Zahl der Unentschiedenen bei den Studierenden in dieser Frage hoch ist.
Die gewerkschaftliche Studierendengruppe an der Karlsruher Universität, die sich für die Abstimmung eingesetzt hatte, will jetzt auch weiterhin Überzeugungsarbeit am Campus leisten. Demnächst will sie ein Gutachten vorgestellen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Zivilklausel bestätigt.
Über die Karlsruher Universität hinaus hätte die Abstimmung und das Ergebnis mehr Aufmerksamkeit verdient. Schließlich war es die bundesweit erste studentische Abstimmung zur Frage der Militärforschung und die wurde auch noch gewonnen. Das könnte Nachahmungseffekte an anderen Hochschulen auslösen. Denn Militärforschung in der unterschiedlichen Form gehört mittlerweile zum Alltag auch in deutschen Universitäten.
So steht der Sonderfachbereich 700 (SFB 700) am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin in der Kritik von Antimilitaristen in- und außerhalb der Hochschule. Sie werfen den Wissenschaftlern vor, Akzeptanzforschung für die Bundeswehr zu betreiben. Eine vom SFB 700 erstellte Afghanistan-Studie sei sogar vom Bundesverteidigungsministerium in Auftrag gegeben worden.

Peter Nowak

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Geschrieben von

Peter Nowak

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