Tom Strohschneider

Blog von Tom Strohschneider

19.01.2010 | 17:56

Proteste gegen Dresdner Naziaufmarsch kriminalisiert

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat am Dienstag unter anderem die Landesgeschäftsstelle der sächsischen Linkspartei durchsucht und Plakate des Bündnisses Dresden Nazifrei! beschlagnahmt. Die parteiübergreifende Initiative ruft dazu auf, den jährlichen Aufmarsch von Rechtsradikalen in der Elbmetropole zu verhindern, der inzwischen zu den größten in Europa zählt.

          Zum Hintergrund: Die große Mehrheit der Dresdner schweigt         
          Grit Hannefort vom Kulturbüro Sachsen über die Proteste gegen den für
          Februar geplanten Naziaufmarsch in der Elbmetropole - hier auf freitag.de

Das Protestbündnis wird von den Grünen, den Jusos, Gewerkschaften und weiteren Organisationen getragen – insgesamt unterstützt von über 230 Gruppen sowie über 800 Einzelpersonen. Zur Begründung für die Durchsuchungen in Dresden und Berlin diente der Aufruf „Gemeinsam Blockieren“ – angeblich ein Aufruf zu Straftaten.  Tausende Plakate, Flyer und Sticker wurden beschlagnahmt, auch Computer nahm die Polizei mit.

Die Durchsuchungen haben verbreitet Kritik ausgelöst. Der Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, Dietmar Bartsch, sprach von einer Kriminalisierung des „stets eingeforderten Aufstand der Anständigen“. Die aus Sachsen stammende Linken-Vize Katja Kipping sagte, die Staatsanwaltschaft verschaffe der Naziszene mit ihrer Aktion einen Triumph: „Wer auch immer die Weisung zu diesem Vorgehen erteilt hat, ist mit einer offensichtlichen und erschreckenden Erkenntnisresistenz geschlagen.“ Die Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel erklärte, ihr Verband stehe „solidarisch an der Seite der Betroffenen“. Die Linkspartei-Spitze hat inzwischen dazu aufgerufen, das inkriminierte Plakat aus Protest gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft jetzt erst recht überall aufzuhängen. Unter anderem in Berlin fand noch am Dienstagabend eine spontane Protestdemonstration statt.

Oberstaatsanwalt Christian Avenarius wird von Nachrichtenagenturen mit den Worten zitiert, mit dem Aufruf sei nach dem Versammlungsgesetz ein Straftatbestand erfüllt und die Anklagebehörde zum Handeln verpflichtet gewesen: "Auch die braunen Dumpfbacken haben das Recht, Versammlungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, wenn die Demo gestattet wurde." Avenarius ist Mitglied im sächsischen Landesvorstand der Neuen Richtervereinigung e.V.

Die Frage, für wen Grundrechte gelten müssen, ist im Zusammenhang mit Rechtsradikalen schon länger umstritten - nicht zuletzt in der NPD-Verbotsdebatte. Das fälschlicherweise Voltaire zugeschriebene Zitat - "Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen." - markiert dabei ebenso einen Referenzpunkt wie die Antifa-Parole, nach der Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist. 

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hat inzwischen erklärt, dass das Vorgehen von Justiz und Polizei "nicht verhältnismäßig" sei - und dabei auf  Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Waren etwa Sitzblockaden früher stets als Nötigung angesehen worden, haben die Karlsruher Richter diese Sichtweise inzwischen korrigiert - siehe etwa die Sitzblockaden-Entscheidung von 1995. Die Rechtshilfe-Organisation "Rote Hilfe" nannte die Begründung der Staatsanwaltschaft "ju­ris­tisch mehr als zwei­fel­haft". Sie folge "in vor­aus­ei­len­dem Ge­hor­sam der rechts­staat­lich ver­ord­ne­ten Dok­trin, Wi­der­stand gegen neo­na­zis­ti­sche Um­trie­be habe aus­schließ­lich in streng le­ga­lis­ti­schem Rah­men statt­zu­fin­den".

 
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Kommentare
jayne schrieb am 19.01.2010 um 18:02
den aufruf des überparteilichen bündnisses "Dresden Nazifrei" kann man auch noch mit unterzeichnen, dies fände ich jedenfalls gut!
Und zwar hier:
www.dresden-nazifrei.de/?page_id=37
herzliche grüße aus dresden
jayne schrieb am 19.01.2010 um 18:30
besondere brisanz eignet dem behördlichen vorgehen noch aus einem anderen grund: morgen wird im sächsischen landtag über ein neues versammlungsrecht entschieden, das noch vor dem 13. februar in kraft treten soll und in der vorliegenden version eine starke einschränkung der versammlungsfreiheit mit sich bringt.
jayne schrieb am 20.01.2010 um 16:03
das restriktive versammlungsgesetz hat mit 68 gegen 58 stimmen gerade den sächsischen landtag passiert - morgen mehr dazu
jayne schrieb am 21.01.2010 um 12:15
in der tageszeitung "junge welt" gibt es heute mehrere artikel zum thema:
www.jungewelt.de/2010/01-21/038.php
Fritz Teich schrieb am 25.01.2010 um 12:56
Was stoert Dich? Das Versammlungsgesetz stellt doch erfreulich klar, was man darf und was nicht. Bist Du auch gegen ein Gedenken an die Opfer, die Tat, wenn damit Naziuntaten NICHT relativiert werden? IMHO kann man sich die Tatsache jener Bombardierung durchaus voll in Erinnerung rufen. Die Bombardiererei gilt WELTWEIT als Kriegsverbrechen. Totalen Krieg gab es eben auch auf der Gegenseite.
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