Unweit von Sohos Stripclubs kann man sich an jedem beliebigen Wochentag und ganz für umsonst ein Bild anschauen, auf dem ein Kind Sex mit einer erwachsenen Person hat. Das Kind ist ein Junge von ungefähr zehn oder elf Jahren, er ist völlig nackt, hat den Hintern angehoben und wendet ihn dem Betrachter zu. Die erwachsene Person ist eine ebenfalls nackte Frau. Sie lässt ihre Zunge in seinen Mund gleiten; er drückt ihre rechte Brustwarze zwischen zwei Fingern. Nicht nur, dass der Junge ein Minderjähriger ist. Dieser Fall von sexuellem Missbrauch ist darüber hinaus inzestuös – die Frau ist eindeutig die Mutter des Jungen.
Jeder kann sich diese Szene das ganze Jahr über zwischen zehn und achtzehn Uhr ansehen. Es gibt keine Absperrketten, keine anderen Hindernisse oder Vorwarnungen. Kinder werden ermuntert hinzuschauen. Die Polizei hat noch nie Interesse gezeigt. In der Tat waren die einzigen, die jemals versucht haben, Bronzinos Allegorie der Liebe (Triumph der Venus) zu zensieren, viktorianische Moralapostel, die die Brustwarzen übermalten.
Was passiert da in dieser bizarren Verknotung der Gliedmaßen? In der britischen Nationalgalerie, wo das Gemälde hängt, gibt es nur eine allgemeine Verständigung darüber, dass sich alle nicht einig sind. Der Museumsführer schreibt euphemistisch, es sei vermutlich für einen französischen König gemalt worden, der für seinen „herzhaften Appetit“ bekannt gewesen sei; es könne aber auch sein, dass in das Gemälde eine Warnung vor Verdorbenheit einfloss, denn die heulende Figur auf der linken Seite wird allgemein als Verkörperung der unheilbaren Syphilis angesehen.
Nun, ich will behaupten, dass jeder, der sich eine Kopie des Gemäldes ansieht – jenseits der umherlaufenden Menschenmenge, ohne den äußeren Rahmen, was der Situation, in der es entstanden ist, viel eher entspricht – nicht umhin kommt festzustellen, dass hier ganz eindeutig ein Kind eine erwachsene Person befingert.
Blind für Sexuelles
Mag sein, dass einem das auch im Museum auffallen kann. In diesem Fall wird man jedoch vermutlich feststellen, dass es den Mitbesuchern gelingt, diese Tatsache auszublenden. Wenn es um die alten Meister geht, dann sind wir entweder blind für alles Sexuelle – oder wir sind sehr gut darin, es zu ignorieren.
Wir reden hier natürlich nicht über irgendeine Art von Geschlechtsverkehr: Ein Kind ist beteiligt, eines der stärksten gesellschaftlichen Tabus unserer Zeit. Darstellungen, die unsere Vorfahren schockiert und empört haben, lassen uns heute vielleicht kalt. Manets Frühstück im Grünen, das seine Zeitgenossen mit dieser absonderlichen Gruppe von angekleideten Männer und einer nackten Frau abstieß, gilt für uns als Filetstück der Kunst. Wir würden Canovas Standbild des nackten Napoleon nicht mit einem Feigenblatt versehen, wie es im Viktorianischen Zeitalter geschah. Durch den Wandel der Gesellschaften sind Kunstwerke mal mehr und mal weniger verwerflich.
Es hat den Anschein, dass wir, wenn es um Kinder geht, das Vergehen heute für größer erachten, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Fragonards Gemälde eines jungen Mädchens, das mit Hilfe des Schwanzes seines Spaniels masturbiert, ist in der Alten Pinakothek in München ein eher abstoßender Anblick. Greuzes Der zerbrochene Krug, das ein pubertierendes Mädchen mit dem namensgebenden zerbrochenen Krug im Arm und mit entblößter Brust zeigt, ist unter moralischem Gesichtspunkt ein widerwärtiges Bildnis, es ist manipulativ und scheinheilig: Der Betrachter kann von dem Schauspiel des gefallenen Mädchens, dessen Jungfräulichkeit zerstört wurde, erbaut sein und gleichzeitig das verbotene Vergnügen genießen. Trotzdem zitieren manche Kunsthistoriker das Werk achselzuckend als Symptom der französischen Gesellschaft jener Zeit. Immerhin habe Ludwig XV mit dem Parc aux Cerfs ein Bordell voll minderjähriger Mädchen unterhalten, um die Gelüste des Hofes zu bedienen.
Greuze ist ein besonderer Fall, denn die Namen einiger Kinder, die ihm Modell standen, sind bekannt. Würde er im heutigen Großbritannien malen, dann könnten wir damit rechnen, dass die Polizei ihn in seinem Atelier aufsuchen würde. Wir könnten erwarten, dass der Protection of Children Act aus dem Jahr 1978 herangezogen würde – Ausbeutung Minderjähriger, unanständige Abbildung eines Kindes unter achtzehn Jahren – und gewiss auch einen gigantischen Aufschrei in den Medien. Und als logische Konsequenz eine ebenso aufgebrachte Verteidigung von Greuzes Rechten als Maler und seiner Darstellung als Werk der Kunst.
Doch genau da stoßen wir bereits auf eine der Schwierigkeiten in diesem heiklen Bereich des Gesetzes, die im Lauf der Zeit nicht gerade einfacher zu lösen sein dürften. Besteht die Straftat im Erstellen einer unanständigen Abbildung eines Kindes oder aber in der Veröffentlichung, dem Verkauf und der Verbreitung? Wer entscheidet, was unanständig ist und was nicht? Sollte das Gesetz – um eine, zugegeben etwas absurde, aber nützliche Hypothese aufzustellen – zwischen dem Greuze und dem Bronzino einen Unterschied machen? Beide sind allegorisch gemeint, beide stellen „Fiktionen“ dar. Doch, anders als bei Greuze, ist das Maß an Realismus bei Bronzino so gering – die Matte Musterung, die keramische Kälte der Personen – dass kaum vorstellbar ist, dass hier leibhaftige Kinder beteiligt gewesen sein sollen.
Wir würden diese Bilder niemals aus der britischen Nationalgalerie oder dem Louvre entfernen. Zum einen, weil sie gegen jeden Affront durch die Zeit und den Rang in diesen Kathedralen der geweihten Kunst vorbeugend geschützt sind, zum anderen weil sie sich hinter dem Feigenblatt des Mythischen verstecken – keine echten Personen, sondern Götter, die ihren üblichen abscheulichen Lastern frönen – und einen moralischen Gehalt haben. Dem Reinen ist alles rein; der Schmutz entsteht im Auge des Betrachters.
Lisa und Bart
So oder so sind diese Bilder keine Fotografien. Sie sind ein Werk der Imagination; sie bilden nicht 1:1 die Realität ab. Das jedoch zählt in der englischsprachigen Welt offensichtlich nicht länger als Argument. Sehen wir uns nur zwei aktuelle Fälle aus Amerika und Australien an.
In Australien wurde 2008 ein Mann wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt. Die anstößigen Bilder zeigten Bart und Lisa Simpson bei unzüchtigen Handlungen. Die Verteidigung argumentierte – wie wir es wohl alle getan hätten – dass es sich bei den Simpsons um keine echten Kinder handle – ganz davon abgesehen, dass sie knallgelb sind, nur vier Finger und eine merkwürdige Kopfform haben. Der Richter entschied, dass „die bloße Tatsache, dass die dargestellten Figuren in einigen entscheidenden Punkten von der realistischen Abbildung eines Menschen abwichen, nicht bedeutete, dass eine solche Figur keine „Person“ sei“.
In Amerika focht Dwight Whorley im Dezember vergangenen Jahres eine Haftstrafe an, die ihm auferlegt worden war, weil er wissentlich pornographische Manga Cartoons erhalten hatte, die auch Szenen enthielten, in denen Kinder vergewaltigt wurden. Sie wurden als „obszöne bildliche Darstellungen“ bezeichnet. Das Urteil – Whorley versus die Vereinigten Staaten von Amerika – ist sehr detailliert und beinhaltet weitere Anklagepunkte, darunter ist auch der Download von obszönen Fotografien von Kindern, die alle darauf hindeuten, dass der Angeklagte pädophile Neigungen hat. Doch das Urteil macht deutlich, dass das Gericht keine Unterscheidung zwischen „echter“ und „fiktiver“ Pornographie einräumt.
Mag sein, dass ich mich irre, aber mir scheint, dass Bronzino (oder um genau zu sein, die britische Nationalgalerie) in Schwierigkeiten wären, wenn ihr Fall vor solchen Richtern in den USA verhandelt werden würde.
Wenn ich nun also all die zornigen Kommentare lese, die darauf beharren, dass Großbritannien das unfreiheitlichste Land der Welt sei, weil die Tate Modern „der Polizei nachgegeben hätte“ als sie Richard Princes Werk Spiritual America– das Bild der nackten Brooke Shields im Alter von zehn Jahren – entfernt hat, dann zweifle ich die Wahrheit dieser Anschuldigungen stark an. Aus den zehn Jahren, die ich nun schon als Kunstkritikerin für diese Zeitung arbeite, kann ich mich nur an drei Fälle erinnern, in denen die Polizei und Bilder von Kindern involviert waren, und keiner davon lief letztlich auf eine strafrechtliche Verfolgung hinaus.
2001 wurde eine Fotografie von Tierney Gearon Gegenstand einer Polizeirazzia in der Saatchi-Galerie. Ich erinnere mich, dass ich von dieser Nachricht sehr überrascht war. Die Boulevardzeitung News of the World nannte die Ausstellung I Am a Camera, zu der die Fotografie gehörte, „eine abstoßende Ausstellung von Perversionen unter dem Deckmantel der Kunst“ und forderte, die ganze Sache solle geschlossen werden. Die Ausstellung war eine der besten überhaupt, die Saatchi am alten Standort im Londoner Norden hatte. Es gab keine perversen Bilder. Das angeblich provozierende Foto zeigte zwei nackte Kinder am Strand, die beide die gleiche Maske trugen. Die Szene war witzig – die Dopplung des Cartoongesichts und auch die leichte Satire auf Boticellis Venus.
Nackt zwischen den Beinen
Die Polizei kam, Hinweisen aus der Bevölkerung folgend, zwei Mal. Saatchi entfernte das Bild nicht. Die Polizei drohte keineswegs damit, die Bilder zu beschlagnahmen (auch wenn die Zeitungen etwas anderes behaupteten). Nichts geschah, außer mit der Künstlerin selbst. Die Kinder auf dem Foto waren ihre eigenen: „Eine Menge Journalisten kamen zu ihnen und sagten: „Wie findet ihr es, dass eure Mutter euch nackt fotografiert?“ Für mich als Mutter war das sehr verletzend und einer der Gründe, warum ich aus London wegzog. Aber der wahre Kern dieser Angelegenheit ist, dass die Polizei sich weniger daran gestört hat, andernfalls hätten sie angeordnet, dass die Bilder sofort abgenommen werden. Was sie meiner Meinung nach wirklich wollten ... war ein Fall, den sie vor Gericht bringen konnten um endlich ein paar Grenzen festzulegen.“
In dieser Ausstellung gab es ein anderes Bild, Klara and Edda Belly Dancing von Nan Goldin, um das keinerlei Geschrei gemacht wurde. Das geschah erst sechs Jahre später, als es im Baltic Arts Centre im nordenglischen Gateshead gezeigt wurde und die Angestellten selbst die Polizei riefen. Mir liegt nichts an diesem Bild. Ich würde nicht wollen, dass meine eigenen kleinen Töchter so fotografiert werden – eine von ihnen liegt nackt zwischen den Beinen der anderen, ihre Genitalien sind der Linse ausgesetzt – und ich würde mit Rücksicht auf ihre Rechte ganz sicherlich nicht wollen, dass ein solches Foto öffentlich ausgestellt wird.
Auch in diesem Fall gab es keine Anklage. Die Anwältin Kerrie Bell nahm das Werk für die Staatsanwaltschaft in Augenschein. „Es gibt keine wirkliche juristische Definition, die festlegt, was unanständig ist und was nicht. Der Rechtssprechung legt fest, dass die Geschworenen darüber auf Basis der „gegenwärtig allgemein anerkannten Sittlichkeitsnormen“ entscheiden müssen. Ich musste mir das Foto ansehen und entscheiden, ob die Geschworenen es als unanständig einstufen würden, und ich entschied, dass dem nicht so sei.“ Wer kann festlegen, was die „ gegenwärtig allgemein anerkannten Sittlichkeitsnormen“ sind? Die Staatsanwältin kann nur raten, wie die Geschworenen darüber denken. Aber wenn wir in Betracht ziehen, dass unser Bewusstsein für unvorstellbar grauenhafte pädophile Gewalttaten in den Jahren, die zwischen der Ausstellung in der Saatchi-Galerie und im Baltic Arts Centre liegen, exponentiell zugenommen hat, dann ist es verständlich, warum die eigenen Angestellten des Baltic sich verpflichtet fühlten, die Polizei zu Rate zu ziehen.
Als ein Kontrolleur der Abteilung für Obszöne Publikationen die Ausstellung Pop Life in der Tate Modern am 30. September besuchte, reagierte die Presse mit einer Welle der Empörung. Doch glaubt man dem Anwalt Mark Stephens, der auf Kunstrecht spezialisiert ist, dann braucht es heutzutage nicht viel, um die Polizei aufzuscheuchen: „Das stinkt nach übereifrigen Polizisten mit wenig Sinn für Kultur, die in nägelbeschlagenen Stiefeln durch die Tate trampeln.“
Doch auch innerhalb der Kunstwelt ist Richard Princes Fotografie des berühmten Original-Fotos von Garry Gross umstritten, welches die zehnjährige Brooke Shields zeigt, eingeölt und nackt bis auf eine dicke Schicht Mascara auf den Wimpern. Das Foto wurde ursprünglich für eine erotische Playboy-Publikation geschossen, Brooke Shields versuchte später erfolglos die Rechte einzuklagen, um seine Verbreitung zu unterbinden. Heikel, ausbeuterisch, pornografisch: diese Worte fielen häufig in den vergangenen Wochen.
Was ist rechtswidrig?
Keineswegs klar ist, inwiefern die Aneignung – das Abfotografieren und die Rahmung des ursprünglichen Fotos – inhaltlich einen Unterschied macht. In der Tat klingt „Abfotografieren“ kaum anders, als das, was unter der Kategorie „Verbreitung“ im „Child Protection Act“ aufgeführt wird.
Die Tate Modern gab an, dass die Polizei keineswegs ohne Feingefühl agiert habe. Die Entscheidung, die Fotografie zu entfernen, wurde von dem Museum – das mit öffentlichen Geldern gefördert wird und der Öffentlichkeit verpflichtet ist – selbst getroffen. Und doch wurden beide Seiten stark angegriffen, obwohl das Foto meiner Ansicht nach gemäß unserem gegenwärtigen Kulturverständnis als unanständig gelten kann.
Ich verlange nicht, dass dieses Werk verboten wird – ich bin dafür, dass Verweise ausgesprochen werden, aber nicht für Zensur. Was ich aber ein für alle Male gerne geklärt wissen würde, ist die Frage: Was ist rechtswidrig, und was nicht? Die Tate Modern hat meiner Meinung nach vernünftig gehandelt, als sie das Bild zurückgezogen hat und es durch ein anderes ersetzt hat – Spiritual America IV, das Shields 30 Jahre später in genau derselben Pose zeigt, nur dass sie dieses Mal einen Bikini trägt, ganz so, als würde sie damit ihre Rechte einfordern. Dennoch hätte eine umfassende strafrechtliche Untersuchung nützlich sein können, um herauszufinden, wie ein Gericht den Fall entschieden hätte.
Da wir beide als Werke der bildenden Kunst definieren, hätten dabei ein paar ästhetische, wenn nicht sogar moralische, Unterscheidungskriterien zwischen dem Bronzino und dem Prince festgelegt werden können. Dann hätten wir, gemeinsam und demokratisch, entdecken können, wie unsere aktuelle Vorstellung von Sittlichkeit aussieht.