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Kultur : Kreativität braucht Vorarbeiten

Das Urteil im "Perlentaucher-Prozess" ist gesprochen. Es ist ein Sieg für das Urheberrecht in Zeiten des Internets

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Das Feuilleton einer großen deutschen Zeitung druckte am 27. Juni 2000 Sequenzen des menschlichen Genoms ab: CGAT, diese vier Buchstaben, in vielfältigsten Kombinationen, seitenlang. Die Zeitung machte Furore damit – dabei hatten andere jahrelang an der Entschlüsselung des Codes gearbeitet, und die Zeitung übertrug ihr Werk nur ins eigene Wirkungsfeld, die Publizistik. War das dennoch kreativ? Eine eigenständige Leistung?

Die Antwort: Es war kreativ! ­ACTG und TCAG über sechs Seiten! Was für eine Idee von der Frankfurter Allgemeinen!

Ist es auch kreativ, die Buchkritiken von Zeitungen zusammenzufassen und dabei wörtlich zu zitieren und diese Abstracts an Internetbuchhändler zu verkaufen, wie es der Onlinedienst Perlentaucher tut? Mal abgesehen davon, dass das vergleichsweise langweilig ist: Wo ist der Unterschied? Die FAZ und die Süddeutsche Zeitung, um deren Kritiken es sich unter anderem handelt, fanden jedenfalls: Der Perlentaucher verdiene, frei formuliert, Geld mit ihrer Arbeit und hatten deshalb gegen die „Verwertung der Abstracts durch Lizenzierung an Dritte“ geklagt.

Der Perlentaucher wertet morgens Zeitungen aus und stellt ihre Inhalte in einer Presseschau zusammen. Presseschauen gibt es auch in FAZ und SZ, die unter den Überschriften „Stimmen der anderen“ oder „Ein Blick in die Presse“ ausführlich die Kommentare anderer Zeitungen zitieren, ohne dass eine über die Stimmenkomposition hinausgehende Eigenleistung an dieser Stelle erkennbar wäre. Wäre es vor Gericht ganz blöd gelaufen, wären auch solche Presseschauen ohne ausdrückliche Genehmigungen der Zeitungen nicht mehr möglich gewesen.

Insofern ist das Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) fällte, ein gutes, auch für Zeitungen. Er verwies den Fall zwar zurück an das Berufungsgericht, das erneut prüfen muss, "ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um eigenständige Werke" handle, als wie nah sie an den Originalrezensionen sind. Doch er äußerte sich auch im Grundsatz und betont, dass es „urheberrechtlich grundsätzlich zulässig“ sei, „den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten.“

Das Urteil bedeutet also nicht, wie mancher befürchtet hatte, dass neben Texten auch Inhalte, also etwa der gedankliche Inhalt einer Buchrezension, urheberrechtlich geschützt sein sollen. Das wäre eine Katastrophe gewesen, nicht nur für Suchmaschinen oder News-Aggregatoren, die wir alle täglich im Netz nutzen und die den Zeitungsverlegerverbänden aus wirtschaftlichen Gründen ein Dorn im Auge sind. Es bedeutet, dass man auch weiter Inhalte frei komponieren darf. Das ist ein Sieg für die Freiheit des Netzes und eine Niederlage für die großen Verlage, die sich dagegen abschotten wollten.

Das Urteil bedeutet freilich nicht, dass man alles abschreiben darf. Aber das will ja auch niemand. Kreativität entsteht auch, wenn es Vorarbeiten gibt – das ist nun höchstrichterlich bestätigt. Wie sollte das auch anders gehen? Auch Picasso ließ sich von afrikanischer Kunst inspirieren und wurde, so gesehen, reich mit den Ideen anderer Leute.

Etwas überhöht, bedeutet das Urteil: Das wirtschaftliche Interesse der Verlage wurde hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurückgestellt. Schon jetzt handeln Netz-User unbewusst oft anders, als das Urheberrecht es vorsieht – weil das derzeitige Recht vor allem für die analoge Welt gemacht wurde. Als vor einigen Wochen unter Facebook-Mitgliedern die Aufforderung kursierte, ihre Lieblings-Comicfigur als Profilbild zu verwenden, machten Tausende mit. Rechtlich dürfte das problematisch sein. Aber wenn ein Urheberrecht nicht mehr in die Welt passt, was muss sich dann ändern: die Welt oder das Urheberrecht?

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