Peter Handke, das weiß man, war als Beobachter des Kriegsverbrecherprozesses gegen Slobodan Milošević in Den Haag. Seine unbelehrbare Parteinahme für – oder jedenfalls: Nicht-Parteinahme für die Gegenseite – den ehemaligen Präsidenten Serbiens machte Skandal. Einen etwas überraschenden Auftritt hat Handke nun auch in einer rechtsphilosophischen Abhandlung, in der es unter anderem um das Tribunal von Den Haag geht. Der Dichter nämlich hat genau hingesehen und beschreibt den wenig beachteten Charakter des Prozesses als Medien-Installation. Übertragungsbildschirme überall, auf denen das Geschehen im Saal verdoppelt, montiert, live für die Augen nicht nur der Fernsehzuschauer, sondern auch aller Prozessteilnehmer in Formen des
Kultur : Der zerbrochne Prozess
Dass alle Beteiligten vor Gericht ihre Rolle spielen, ist für das Recht essentiel. Mit Live-Medien verträgt sich das schlecht, argumentiert die Juristin Cornelia Vismann
Von
Ekkehard Knörer
es Filmischen überführt wird: „Die Einstellungen auf dem Bildschirm, die ‚Schnitte‘, deren Rhythmus insbesondere suggerierten mir dermaßen einen Spielfilm, dass sie einen Sog erzeugten weg vom direkten und unmittelbaren Zuschauen.“ Eine insgesamt unübersichtliche Raumordnung, der ständige Lärm durch die Simultanübersetzungen, die Türen zum Treppenhaus sind niemals geschlossen – an einen ordentlichen Prozess gemahnt Handke bei alledem wenig.Was genau sich bei Prozessen dieser Art abspielt, ist eine der Kernfragen von Cornelia Vismanns Untersuchung Medien der Rechtsprechung. In der Fachsprache ist angesichts der neuen überstaatlichen Rechtsprechungsformen, die sich dabei herauskristallisieren, von transitional justice die Rede; einem Recht also im Übergang, und zwar von seinen auf nationaler Gesetzgebung beruhenden Formen in Richtung einer Tribunal-Justiz, die die Grenzen nationalen Rechts mit Berufung auf Menschenrechtsverletzungen überschreitet.Nicht in erster Linie um diese bei den Nürnberger Prozessen eingeübte Überschreitung, die sich auf die Idee der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ stützt, geht es in diesem Buch. Auf einen spezifisch anderen und auf den ersten Blick eher nebensächlichen Aspekt richtet Vismann vielmehr die Aufmerksamkeit: eben die Medien, die Bildproduktion, die Neu-Ordnung von Gericht und Rechtsprechung, die aus dem Zutritt der Kameras ins Innere des Gerichtssaals und der Live-Übertragung daraus in Fernsehen und Internet folgt.Das Großartige an dem Buch ist, wie wenig es sich zur Beantwortung dieser Frage auf die reine Rechtsphilosophie beschränkt. Cornelia Vismann, die im vergangenen Jahr viel zu früh starb, besetzte eine im akademischen Feld einzigartige Position. Sie war habilitierte Juristin und zugleich eine scharfsinnige Leserin literarischer Texte. Ihrer Dissertation, einer Geschichte der Akten von der Antike bis Kafka und Leitz, gelang, was Dissertationen selten gelingt: Sie ist zum Klassiker avanciert, wurde ins Englische übersetzt und wird heute in medientheoretischen und rechtsphilosophischen Seminaren von Berlin bis Berkeley gelesen.Medienordnung der DingeAus der begrenzten Sicht der akademischen Disziplinen war Vismanns Vielseitigkeit stets ein Problem, ihre Karriere beziehungsweise Nicht-Karriere an deutschen Universitäten ist ein für diese unrühmliches Kapitel. Und schon das Wort Vielseitigkeit ist falsch, insofern es einen Nicht-Zusammenhang der zusammengebrachten Themen und Dinge suggeriert. Wie kaum jemand sonst hat Vismann bewiesen, dass zentrale Fragen von Recht, Literatur und Medientheorie genau an dem Punkt liegen, an dem die für ihren Gegenstand je teilweise blinden Disziplinen sich kreuzen.Medien, so viel hat Vismann von ihrem Lehrer Friedrich Kittler gelernt, sind keine Nebensache in der Ordnung der Dinge. Vielmehr ordnen sie, wo sie Verwendung finden, die Dinge anders und neu. So treten Film- und Fernsehkameras, auch die Fotografie, nicht einfach hinzu zu Prozess und Gericht, sondern sie transformieren sie, greifen in die Grundstruktur der Rechtsprechung ein.Um zu erklären, was das für die Gegenwart bedeutet, holt Vismann historisch und philosophisch weit aus. In zwei eindrucksvoll dichten Grundlegungskapiteln entwirft sie nicht weniger als eine Theorie des Rechts und Gerichts. Sie stützt sich dabei in zentralen Punkten auf den französischen Rechtstheoretiker Pierre Legendre, einen eigenwilligen Schüler des Psychoanalytikers Jacques Lacan. Der Kerngedanke wird prägnant gefasst: Das Gericht versammelt sich um ein Ding, das entzweit. Dieses Ding aus der Wirklichkeit (ein Streit, eine verbrecherische Tat, ein Riss in der alltäglichen Ordnung) wird im Prozess in eine Sache des Rechts überführt, das heißt: unter dem Vorsitz der Richterin oder des Richters verhandelt, zur Sprache gebracht, rechtsförmig gemacht.Versammlung um einen TischNicht auf die Strafe oder ihre angeblich abschreckende Wirkung kommt es deshalb beim Prozess wesentlich an. Sondern auf diese Verwandlung des Dings des Realen in die Sache jener Sphäre des Symbolischen, die das Recht ist. „Der Richter hegt das Ding“ – so lautet der erste Satz. Diese Hegung ist eine Versammlung um einen Tisch (dessen zentraler Funktion Vismann eine luzide Analyse widmet), ist eine Aufführung im geschlossenen Raum und, das ist nicht weniger wichtig, in einer gegen die Alltagswirklichkeit sich abschließenden eigenen Zeit. Richter, Ankläger, Angeklagte übernehmen die ihnen vom Recht zugewiesenen Rollen und spielen wie auf einer Bühne die Überführung des Dings in die Sache.Die Rechtsprechung ist also, so die zentrale These von Vismann, ihrer Natur nach theatral – in einer bestechenden Lektüre von Heinrich von Kleists Gerichts-Theater-Stück Der zerbrochne Krug führt sie diese (im Stück freilich durch die Störung exponierte) Parallelstruktur von Theater und Recht vor. Dass alle Beteiligten vor Gericht und im fürs Gericht eingerichteten, abgeschlossenen Raum etwas spielen, ist für die Funktion des Rechts essenziell. Umgekehrt heißt das: Alle Versuche zur Beschleunigung, Entformalisierung und Abkürzung, die möglichst schnell vom Verbrechen zum Urteil zu gelangen versuchen, verfehlen diesen zentralen Aspekt des Rechts. Die Hegung des Dings zur Sache verlangt Zeit – und Sorgfalt nicht minder.Das ist das eine. Ebenso wichtig ist die agonale Struktur des Prozesses. Er ist immer ein Kampf der Parteien. Er läuft zu auf die Entscheidung, bei der (in der Regel) einer gewinnt und einer verliert. Das Urteil verlangt eine Distanz zum Geschehen: Man tritt zurück und fällt am Ende eine Entscheidung. Ursprünglich – Vismann geht zurück bis weit in die Antike und zum germanischen Thing – war diese Entscheidung tatsächlich Aufgabe der Zuschauer, an deren Stelle heute Jurys, Richter und Schöffen getreten sind. Im Normalfall sind der theatrale und der agonale Aspekt der Rechtsprechung gegeneinander balanciert. Wo jedoch das größere Augenmerk auf das Agonale, den Kampf, das Zuschauen und die Entscheidung gelegt wird, da tendiert, so Vismann, der Prozess in Richtung Tribunal. Das Tribunal kennt keine festen Regelungen, hier siegt, wer die Aufmerksamkeit auf sich zieht, wer situationsmächtig ist, wer seine Stimme einzusetzen, wer die Bildmedien zu nutzen versteht. Also im schlimmsten Fall: auch einer wie Slobodan Milošević.Frei von jedem JargonDas ist die kritische Pointe des Buchs: Je mehr die Live-Medien die Regie übernehmen, desto weniger funktioniert das Gericht, wie es seinem Wesen (à la Legendre und Vismann) nach soll, als Theater. Noch dürfen die Fernsehkameras nicht von Prozessen in deutschen Gerichtssälen berichten. Für aufhaltsam allerdings hält Vismann die Entwicklung dahin aber nicht. Insofern ist ihr nun postum erscheinendes Buch die vorauseilende Bilanz eines Verlusts. Wie immer man zu diesem kritischen Einsatz und auch zur psychoanalytischen Grundlegung steht, auf der das medientheoretische Gebäude ruht: Nicht zu leugnen ist der Reichtum der Studie an stets originellen und – schon deshalb – fast immer auch anfechtbaren Thesen zu Stimme und Akte, Gerichtsfilm und antikem Theater, Nürnberger Prozessen und Fernseh-Gerichtsshows.Mit der Kraft der sprachlichen und gedanklichen Assoziation ruft Vismann Bereiche und Disziplinen zusammen, die sonst kaum je in Kontakt zueinander geraten. Geschickt bringt sie Etymologien ins Spiel und erhellt den Gegenstand durch blitzschnell hergestellte Verbindungen. Frei von jedem Jargon ist die Sprache, formidabel der strenge Schwung der Satzperioden, in denen Gedanke und Form im besten Fall eins sind. Den gelegentlichen Zug ins Apodiktische nimmt man dabei gerne in Kauf. Unübersehbar ist dennoch, dass an diesem Buch der Tod bereits mitschrieb. Manches Element seiner Architektur blieb sichtlich Fragment, etwa das kurze Kapitel zur Rolle der Fotografie im Gericht. Es fehlt aber keine tragende Wand. Medien der Rechtsprechung ist das Vermächtnis einer Autorin, die in einem so einfachen wie schwerwiegenden Sinn unersetzlich ist: Da, wo sie dachte und stand, denkt und steht niemand sonst.