Wenn Wolfgang Clement in diesen Wochen sein Image als kerniger Sozialdemokrat ohne Parteibuch aufpoliert, werden regelmäßig die Erfolge der rot-grünen Regierungszeit beschworen, in denen er noch als Wirtschafts- und Arbeitsminister dem Standort Deutschland dienen durfte. Die breiten Risse im selbst gepflegten Image sind bekannt – nun hat die Große Koalition diesen ungewollt einen weiteren hinzugefügt. Das von der CDU/CSU-Fraktion betriebene Scheitern des bereits vollständig abgestimmten Konzeptes einer Grundgesetzänderung ist nicht nur ein Zeichen des Kräftemessens innerhalb der Union, sondern auch eine weitere Ohrfeige für die von Clement zu verantwortende Gesetzgebung zur Umsetzung der Hartz-IV-Reformen.
Man muss sich nur kurz die ursprüngliche Situation vor Augen führen: Ohne die Ergebnisse der seinerzeit in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudien abzuwarten, wurde auf Betreiben Clements zu Jahresbeginn 2005 eine administrative Lösung übers Knie gebrochen, wo es eigentlich einer durchdachten Struktur für die Arbeit mit Langzeitarbeitslosen und früherwerbslosen Jugendlichen bedurft hätte. Das hierfür mit heißer Nadel genähte Konstrukt der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zwischen Agentur für Arbeit und Kommunen kam seither nie aus den Schlagzeilen heraus: Früh geäußerte Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit dieser Mischverwaltungen zwischen Bundes- und Kommunalebene wurden ignoriert, während der chaotischen Anlaufphase hatten Tausende Leistungsempfänger Schwierigkeiten, ihr Arbeitslosengeld II rechtzeitig und korrekt zu erhalten und innerhalb der ARGEn arbeiten die Beschäftigten bis heute als Diener zweier Dienstherren.
Immer höher und höher wird der Stau anhängiger Hartz-IV-Klagen an bundesdeutschen Arbeitsgerichten, vor allem hinsichtlich der Anrechnung von Vermögen oder der Übernahme von Unterkunftskosten. Der bisher hohe Anteil von Urteilen zugunsten der Betroffenen belegt, mit wie viel Dilettantismus dieses Gesetz zusammengeschustert wurde, und wie viel Pfusch bei der Umsetzung passierte – zu Lasten der Betroffenen. Vom verfehlten Ziel eines effektiveren Verwaltungshandelns angesichts explosionsartig angestiegener Umsetzungskosten ganz abgesehen.
Als das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die ARGEn endlich für rechtlich unzulässige Konstrukte erklärte und bis 2010 eine rechtskonforme Variante der Umsetzung verlangte, keimte kurz Hoffnung auf, dass man sich doch wieder an Spielregeln halten würde. Doch die Freude währte nicht lange. Nach mehreren Versuchen gelang es Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, das Kabinett und neben den SPD- auch selbst die CDU-geführten Bundesländer von der Idee einer gemeinsamen Grundgesetzänderung zu überzeugen. Auf umgekehrtem Weg sollten die ARGEn dann unter dem neuen Namen ZAG (Zentren für Arbeit und Grundsicherung) mit dem Grundgesetz versöhnt werden. Politische Ränkespiele innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben das nun verhindert.
So kündigt sich nun ein neues Wahlkampfthema an: Wie schon 2005 wird sich die SPD auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit, die CDU dagegen auf jene der 69 Kommunen schlagen, die als Ausnahmen von der ARGE-Variante in Alleinregie arbeiten dürfen. Auch wenn sich CDU-Ministerpräsidenten und Unionsfraktion im Bundestag augenblicklich noch hartnäckig fetzen: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie diese kommunale Eigenregie im beginnenden Wahlkampf zukünftig zum allein gültigen Standard erklären werden. Denn auch die FDP hätte wohl nichts dagegen.
Bei aller Freude über die überraschenderweise ausgebliebene Beugung des Grundgesetzes: Es bleibt ein schaler Beigeschmack, schaut man auf die chaotische Situation der Umsetzung. In 56 ARGEn laufen die „Aufgabenübertragungsverträge“ zwischen Kommune und Agentur für Arbeit schon Ende dieses Jahres aus, inklusive der bis zu diesem Zeitpunkt befristeten Arbeitsverträge der Beschäftigten. Dass eine neue Variante pünktlich zum 1. Januar 2010 starten kann, ist aber höchst unwahrscheinlich. Schon jetzt kündigten einige der Kommunen diese Kooperationen auf, um im Falle weitergehenden Chaos' später keine finanziellen Nachteile erleiden zu müssen. Dass Arbeitsminister Scholz die Nürnberger Bürokratie der Bundesagentur nun umgehend ermächtigte, in diesen Fällen die Befristung wenigstens noch bis 2010 zu verlängern, kann den einsetzenden Auflösungsprozess bestenfalls verzögern.
Dass die gesamte Situation nicht geeignet ist, die Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen vor Ort professioneller zu gestalten, bedarf keiner weiteren Begründung. Aber an diesem Ziel ist schließlich auch Wolfgang Clement schon gescheitert.
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Oh ja, der Herr Clement - "liberalisiert" den Zeitarbeitsmarkt und fördert Lohndumping, bekomt anschliessend einen gut dotierten Posten bei einer der größten deutschen Leiharbeitsfirmen (DIS), später bei Addecco.
Genehmigt Garzweiler II, bekommt einen schönen Aufschtsratsposten bei der RWE. Das Einzig soziale an diesem Mann ist sin Eintreten für seinen Bekanntenkreis, dem er schöne Aufträge zugeschanzt hat (Umzug der Staatskanzlei). Ach ja, im Zuge der Förderung des Lohndumping sollte man natürlich auch nicht die tolle Umsetzung von Hartz IV bedenken. Kann mir einer erklären, wieso dieser Herr sich wieder zu Wort meldet? Sollte irgendwann einmal die Anti-Korruptions UN-Resolution ratifiziert werden (liegt ja schon seit 2003 auf dem Tisch), hätte sein Verhalten nicht mehr "nur G'schmäckle", .... |
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