Nach dem Amoklauf von Winnenden muss irgendetwas verboten werden. Aber weil die Schützenvereine zu mächtig sind, soll das harmlose Schießspiel Paintball dran glauben
Der Täter von Winnenden hat zwar nie Paintball gespielt, aber darum geht es der großen Koalition gar nicht. Als Reaktion auf den Amoklauf waren sich CDU und SPD bis vorige Woche weitgehend einig, im Zuge einer Verschärfung des Waffengesetzes auch den Mannschaftssport „Paintball“ zu verbieten. Nach heftigen Protesten soll das Verbot nun noch einmal geprüft werden. Die Entscheidung ist somit bis zur nächsten Legislaturperiode vertagt.
Paintball sei ein „sittenwidriges“ Spiel und „menschenverachtend“, so der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz.. Nach dieser Definition wäre wohl auch Fechten „sittenwidrig“ und „menschenverachtend“, da auch bei dieser Sportart mit einer entschärften Waffe der Ge
ffe der Gegner getroffen werden muss, wobei eine Tötung simuliert wird. Beim Paintball treffen zwei Mannschaften aufeinander, die mit Luftpistolen bewaffnet sind, welche Farbkugeln schießen. Ziel ist es, Teilnehmer der gegnerischen Mannschaft aus dem Spiel zu nehmen und eine taktische Stelle auf dem Spielfeld einzunehmen – Räuber und Gendarm in moderner Fassung. Dieser Sport wird in Deutschland von rund 20.000 Menschen betrieben, es gibt Ligen und Turniere, wobei die Spitzenbegegnungen sogar im Fernsehen gezeigt werden. Man muss diesen Sport nicht gut finden, aber man muss ja auch Fußball oder Synchronschwimmen nicht gut finden, verbieten darf man aber keine dieser Sportarten.Paternalistischer BevormundungseiferDoch Paintball weist einen großen Unterschied zu anderen Sportarten auf – man darf es erst ab 18 spielen. Wenn die Bundesregierung diesen Sport verbieten will, geht es ihr also nicht um eine Prophylaxe für potentiell gefährdete Jugendliche, sondern darum, erwachsenen Menschen die Entscheidung abzunehmen, welche Freizeitbetätigungen gesellschaftlich sinnvoll sind und welche nicht. Die Große Koalition ist von einem paternalistischen Bevormundungseifer besessen. Der Bürger ist nicht nur a priori ein potentieller Täter, er ist auch ein Kind, um dessen seelisches und geistiges Wohl sich die Politik kümmern muss.Jeder volljährige Mann ist gesetzlich gezwungen, für die Bundesrepublik Deutschland den Wehrdienst abzuleisten. In der Grundausbildung lernt dabei jeder Rekrut, wie man mit schweren Waffen auf menschenähnliche Ziele schießt. Wenn die Politik sich so sehr um das seelische Wohl ihrer Bürger sorgt, warum charakterisiert sie dann den staatlich reglementierten Dienst an der Waffe nicht als „sittenwidrig“ und „menschenverachtend“? Vielleicht sollte man den großkoalitionären Politikern ein Sprüchlein von Montesquieu ins Stammbuch schreiben: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“.Unter dem Dach des einflussreichen Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) wird in Deutschland das sogenannte IPSC-Schießen organisiert. Bei dieser Sportart geht es darum, mit großkalibrigen Waffen möglichst schnell und zielsicher bewegliche Ziele zu treffen. Otto Obermeyer, ein ehemaliger Präsident des BDS, beschreibt diese Sportart folgendermaßen: „Für mich ist das reines Kampfschießen, was hier gemacht wird, unter dem Deckmantel des Sportschießens.“ Das vergleichsweise harmlose Mannschaftsspiel Paintball, bei dem mit Farbkügelchen geschossen wird, soll verboten werden, und gleichzeitig bleibt eine Sportart erlaubt, bei der man mit großkalibrigen Halbautomatikwaffen die Ausbildung von Spezialeinheiten simuliert? Das ist ebenso unverständlich, wie der Umstand, dass IPSC-Schützen ihre Waffen sogar daheim lagern dürfen. Allerdings ist natürlich auch IPSC-Schießen eine Sportart, die man nicht gut finden, aber deshalb noch lange nicht verbieten muss.Kein Amoklauf wurde mit Farbkügelchen begangen. Alle Fälle haben aber eines gemeinsam – im Haushalt der Täter waren scharfe, großkalibrige Waffen vorhanden. Es gibt kein einziges schlüssiges Argument dafür, warum Sportschützen ihre Waffen abseits der Schießstände führen dürfen. Der Einsatz dieser Waffen ist nur auf speziellen Schießständen erlaubt, und auch nur dort ist es möglich, die Waffen zentral und gesichert aufzubewahren.Dein Nachbar – ein Killer?In jedem Dorf gibt es einen Schützenverein und oft ist der Bürgermeister selbst ein Mitglied. Die beiden Volksparteien wollen sich daher nicht mit den Sportschützen anlegen, da sonst die Basis rebellieren würde. Was liegt da näher, als anstelle der Sportschützen eine junge Sportart aufs Korn zu nehmen, die – ähnlich wie Egoshooter – vor allem der älteren Wählerklientel der Volksparteien nicht bekannt und auch ein wenig unheimlich ist? Jedem dieser Wähler käme es absurd vor, wenn man plötzlich seinen Nachbarn, der dem Schießsport nachgeht, kriminalisieren würde. Paintball-Spieler hingegen kennt kaum jemand.So nimmt sich der Regulierungs- und Verbotswahn der Bundesregierung am liebsten Randschichten als Opfer vor, die man relativ ungestraft kriminalisieren kann. Computerspieler, Internetfreaks, Paintball-Spieler oder auch Besitzer von Hunden jenseits der Kuscheltiergrenze. Schon Rosa Luxemburg wusste, „die Freiheit stirbt von den Rändern“.