Rütteln am Tötungstabu

Gesundheitspolitik Nach jahrelangem Ringen will der Bundestag über den Umgang mit dem Willen schwerkranker Patienten entscheiden. Der Ausgang der Debatte ist ungewiss
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Anfang Mai forderte der Augsburger Weihbischof Anton Losinger den Deutschen Bundestag zu einer Unterlassungshandlung auf. Statt für einen der drei aus seiner Sicht „unzureichenden Entwürfe“ zu stimmen, sollten die Abgeordneten in Sachen Patientenverfügung die Dinge beim Alten belassen: „Lieber kein Gesetz“, so seine Forderung, „als ein schlechtes Gesetz“. Ist der Mann, der seine Stimme nicht als Kirchenvertreter, sondern als Mitglied des Deutschen Ethikrats in die Debatte warf, verrückt geworden? Will er die Volksvertreter, nachdem sie nach über sechsjährigem Streit kurz vor dem Ziel stehen, verunsichern? Ist irgendeine verbindliche Regelung über den Umgang mit Patienten, die ihr Bewusstsein verloren und im Vorfeld verf