Politik

Minarett-Verbot | 30.11.2009 14:20 | Rudolf Walther

Politische Eiszeit

Nicht die direkte Demokratie der Schweiz ist das Problem, sondern dass rechte Parteien sich ihrer bedienen und Ressentiments gegen „Fremde“ mobilisieren

Zunächst haben sich die wirtschaftlichen und politischen Eliten der Schweiz mit ihrem Kampf für das Bankgeheimnis, für Steuerbetrüger und Fluchtgeldschieber demontiert. Was den Oberen recht ist, ist den Unteren allemal billig: Jetzt schritt das Volk in der Abstimmung über eine Initiative, die den Bau von Minaretten verbieten und das baurechtliche Detail gleich in der Verfassung verankern will, zur Selbstdemontage. 57 Prozent der Bürger, die an der Abstimmung teilnahmen (53,4 Prozent), stimmten für das Verbot. Und auch die zweite Mehrheit, diejenige der 26 Kantone, wurde erreicht. Einzig die drei französischsprachigen Kantone Genf, Waadt und Neuenburg sowie Basel, die einzige weltoffene Stadt in der deutschsprachigen Schweiz, sagten Nein zum Verbot.

Natürlich ging es nicht um die Minarette, von denen es in der Schweiz ganze vier gibt. Die Kampagne setzte auf Ressentiments gegen Muslime und den Islam und mobilisierte angesichts steigender Arbeitslosigkeit in der Krise den alten alpenländischen Chauvinismus gegen Fremde. Die Kampagne, vom der deutschen Werbeagentur Goal und ihrem Geschäftsführer Alexander Segert konzipiert, trug teils rassistische, teils gar hetzerische Züge. Dies gilt insbesondere jenes Plakat, das eine Frau in einer Burka zeigt, die neben sieben Minaretten steht, die aus einer Schweizerflagge sprießen wie Raketen und angeblich die Schweiz bedrohen.

Das Resultat ist eine Sensation, denn außer der Blocher-Partei SVP und ein paar rechtsradikalen Sekten waren alle Parteien, alle Kirchen, die Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände gegen das Verbot. Besonders peinlich ist die Niederlage für das Parlament, das die Initiative mit 70 Prozent der Stimmen ablehnte, aber die Volksabstimmung zuließ, obwohl das Minarett-Verbot gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt. Da es in der Schweiz aus logisch-systematischen Gründen kein Verfassungsgericht gibt – in der direkten Demokratie hat das Volk das letzte Wort, nicht ein Gericht – wird nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.

In Zürich und in Bern demonstrierten noch am Sonntagabend jeweils mehrere hundert, zumeist junge Menschen mit Transparenten, auf denen „Peinlich, Schweizer zu sein“ zu lesen war. Das ist ein kleiner Trost, verglichen mit der Tatsache, dass in 15 Kantonen jeweils zwischen 60 und 71 Prozent für das Verbot stimmten. Zum miserablen Ergebnis passt, dass am gleichen Tag eine Initiative, die den Kriegsmaterialexport verbieten wollte, mit mehr als einer Zweidrittelmehrheit (68 Prozent) abgelehnt wurde.

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Was bedeutet das Resultat der Minarett-Abstimmung? Erstens: Die von der Frankfurter Allgemeinen lancierte Parole, wonach die direkte Demokratie und Volksabstimmungen automatisch einen „populistischen Faktor“ enthielten, ist falsch. Die direkte Demokratie hat nicht den Populismus eingebaut, sondern rechte und rechtsradikale Formationen bedienen sich des Instruments der direkten Demokratie gegen deren eigene Intentionen, um ihre trübe Suppe aufzukochen. Zweitens: Politisch isoliert sich die Schweiz, weil sie mit dieser Entscheidung das zivilisatorische Mindestniveau von Rechtsstaatlichkeit und Toleranz unterbietet. Die zu erwartende Ohrfeige vom Straßburger Gerichtshof wird das Image des Landes vollends ruinieren. Drittens: In der Wahlnacht brach in den Alpen der Winter ein. Politisch könnte es eine Eiszeit werden.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
Lethe schrieb am 30.11.2009 um 15:16
Demokratie, insbesondere Basis-Demokratie, funktioniert nur mit wirklich unterrichteten und aufgeklärten Bürgern. Solange es zugelassen wird, dass unter dem Vorwand der Pressefreiheit ideologischer Dunst die Faktizität vernebelt, ist jede Form von Demokratie bedroht, denn auch Abgeordnete glauben irgendwann die eigenen Lügen.
lebowski schrieb am 30.11.2009 um 16:45
Stimmt! Direkte Demokratie ist sch.., wenn die Bevölkerung dabei mitmachen darf.
Überhaupt sollten bei direkter Demokratie nur Menschen mitmachen dürfen, die das Reflexionsniveau von Freitags-Redakteuren haben, also von Menschen, die noch zu jedem Kruzifixverbot ein Jubilate anstimmen, während bei ähnlichen Verboten auf Seiten der religiösen Konkurrenz der Schaum aus dem Mund quillt.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 30.11.2009 um 17:23
Ich halte das Minarett-Verbot für sachlich nicht glücklich, obwohl ich nicht viel vom Islam halte (vornehm ausgedrückt). Auch dass in der Türkei keine christliche Kirche zugelassen wird und die Dinge in Saudi-Arabien noch viel schlimmer liegen, bringt mich davon nicht ab (oder sollte es das?). Trotzdem ist die Schweizer Abstimmung eine demokratische (Mist aber auch!), die wahrscheinlich deshalb so zustande kam, weil das Establishment die Sache mit dem Islam, den man nicht einmal mehr in Europa karikieren darf, also dass unsere Freiheit damit fundamental untergraben wurde,grandios vergeigt hat. Hier hatte das Volk Gelegenheit, seinem Unmut darüber Luft zu machen und es prompt getan. You get what you call for.
Multikulturfreunde, die für alle Frauen Freiheit wollen, außer für moslemische, denn diesen wäre sowas ja nicht zuzumuten, werden sich neue Völker wählen müssen, wessen sie ja auch eifrig bestrebt sind.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 30.11.2009 um 17:52
»… dass in der Türkei keine christliche Kirche zugelassen wird« ist ein wenig unscharf formuliert, aber in der Tat: die religiöse Toleranz ist in muslimischen Staaten unterentwickelt. Was will uns das für unsere Praxis sagen? Doch allenfalls, dass es hier anders gehandhabt werden muss - ohne wenn und aber. Oder?
Deaktivierter Nutzer schrieb am 30.11.2009 um 17:38
"Solange es zugelassen wird, dass unter dem Vorwand der Pressefreiheit ideologischer Dunst die Faktizität vernebelt, ist jede Form von Demokratie bedroht...": also lässt sich hier unter seinem/ihrem Nick "lethe" ein.
Ich frage mich, welche Gulag-Gesetze der oder die Kontribuent/in sich vorstellt, um seine/ihre Art der Demokratie zu sichern.
Einen Paragraphen eintausenddreihundertdreiundreißig etwa: Haft wegen möglicher Vernebelung des gesunden Volkskörpers?
Deaktivierter Nutzer schrieb am 30.11.2009 um 17:45
Ich entschuldige mich hiermit ob Nachlässigkeit. Ich nannte "lethe" einen "Nick". Ein "Nickname" ist aber eigentlich ein Spitzname, also nicht selbst verliehen. "Lethe" ist korrekterweise ein Pseudonym, also ein gewählter Deckname. Sehr geeignet, um die Demokratie in ihrem eigenen Namen abzuschaffen.
Fro schrieb am 30.11.2009 um 20:33
Die Schweizer haben entschieden und müssen mit den Folgen leben – das ist Demokratie.
Kein Grund, die Demokratie in Frage zu stellen.
Sie wurde aus niedrigen Beweggründen von den „Rechtspopulisten“missbraucht! Das ist m.E. das Problem.

Wenn wir hier bei uns - hoffentlich demnächst - die Möglichkeit eines bundesweiten Volksentscheids haben, sollte m.E. gewährleistet sein, dass Emotionalisierungskampagnen und unwahre Behauptungen verboten sind.
Allgemeine Menschenrechte sollen nicht in Frage gestellt werden.

Das Minarett-Problem ist ein lokales und sollte in den Gemeinden entschieden werden. Es ist verständlich, dass ein so dominantes Bauwerk, aus unterschiedlichen Gründen auf Ablehnung stoßen kann – aber das muss von den Betroffenen in einem fairen und offenen Dialog angegangen werden – emotions-und ideologiefrei.

Man muss nicht gleich in Panik verfallen, wenn die europäische Rechte einschließlich CDU das als willkommene Steilvorlage nimmt, um sich und ihre Ideen ins Gespräch zu bringen.
Aber man könnte sich schon Gedanken darüber machen, warum Islamisierungsängste anscheinend von vielen erwünscht sind.
Seit Jahren versucht man uns die Angst vor dem "islamistischen Terror" einzutrichtern um unser Stillhalten bei der Einführung des Überwachungsstaates zu erreichen. Ein alter Trick, der immer noch funktioniert.
Soll nun eine andere beliebte Methode der Herrschaftserringung-und Erhaltung angewendet werden? - Das Aufwiegeln der Mehrheit gegen eine Minderheit – um von den wahren Verantwortlichen des heutigen Elends abzulenken - und Militäreinsätze gefälliger erscheinen zu lassen?
Ich hoffe, dass die Bürger in Deutschland diesen Weg nicht mit gehen, sondern europaweit zeigen, dass wir aus der Geschichte gelernt haben...
Fro schrieb am 02.12.2009 um 00:17
Bisher lief die öffentliche Diskussion ja relativ friedlich - Herr Bosbach hat aber die Presse ermuntert uns Bürgern mehr ins Bewusstsein zu bringen, dass wir Angst vor einer Islamisierung haben – oder haben sollen?
fiance schrieb am 01.12.2009 um 13:50
Der bedeutende Unterschied zu Volksentscheiden auf Bundesebene in Deutschland wäre doch, dass wir im Gegensatz zu den Schweizern ein Grundgesetz und infolgedessen ein Bundesverfassungsgericht haben, dass solche oder ähnliche geartete Plebiszite abfangen würde. Nicht umsonst sind Artikel 1 und Artikel 20 des GG unabänderlich. Die Schweizer haben diese Notbremse nicht, dass ist in meinen Augen das Defizit, dass zu dieser Situation geführt hat.
stadtpiratin schrieb am 01.12.2009 um 14:36
www.bild.de/BILD/politik/2009/12/01/7-wahrheiten-ueber-den-islam/nach-minarett-verbot-in-der-schweiz.html

traurig, aber wahr: aktuell stimmen 82 % der Bild-Leser in einer Online-Umfrage pro Minarett-Verbot. Dies ist also kein schweizer Phänomen, nur haben wir in diesem Fall ausnahmsweise das Glück, dass in Deutschland bundesweite Referenden zu solchen Fragen nicht an der Tagesordnung sind. Rechtspopulismus ist ein europaweites Problem, die Beeinflussbarkeit der Bevölkerung das Größte.
Die Entscheidung der Schweiz lässt tief blicken - bleibt nur zu hoffen, dass der EuGH einschreitet und die Schieflage der Religionsfreiheit wieder grade biegt. Und zu hoffen bleibt auch, dass eine solche Entscheidung gut kommuniziert auch in der Bevölkerung Verständnis und Anklang findet.
André Rebentisch schrieb am 01.12.2009 um 15:38
Seit wann ist denn die Schweiz in der EU?
stadtpiratin schrieb am 02.12.2009 um 12:17
Ist sie natürlich nicht. Aber Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist trotzdem möglich, die Europäische Menschenrechtskonvention ist nämlich kein Konstrukt der EU.

"Ob das Bauverbot tatsächlich in die Verfassung des Landes aufgenommen wird, ist jedoch fraglich. Rechtsexperten sagen, eine derartige Vorschrift verstoße mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere gegen das Recht auf Religionsfreiheit. "Es darf nicht sein, dass religiöse Minderheiten jetzt damit rechnen müssen, ungleich behandelt zu werden", warnte Thomas Wipf, Präsident des Rates der Schweizerischen Evangelischen Kirche.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte das Vorhaben stoppen, er würde sich somit gegen den klaren Willen der Schweizer stellen. Justizministerin Widmer-Schlumpf sagte zu den Konsequenzen eines möglichen Urteils: "Würden wir ein solches Urteil trotz mehrmaliger Mahnung ignorieren, könnte die Konsequenz sein, das wir aus dem Europarat ausgeschlossen würden." "
Zeit Online - "Das erste Land der Welt verbietet Minarette"
www.zeit.de/politik/ausland/2009-11/schweiz-minarett-referendum
Deaktivierter Nutzer schrieb am 01.12.2009 um 16:05
Lieber fiance,
das Grundgesetz selbst ist lediglich ein Übergangsgesetz und eindeutig keine Verfassung, denn eine die Reichsverfassung von 1919 ablösende neue Verfassung kann nur in freier und geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit von den Deutschen bestätigt werden. Das ist Fakt bis heute.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 01.12.2009 um 17:12
Und dass das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob Parteien, Gesetze, Briefträger etc. verfassungsgemäß sind, ist Fiktion bis heute?
Rahab schrieb am 01.12.2009 um 17:24
och ne! und eine verfassung, welche ein Magnus Göller anerkennen könnte, wäre eine, welche unmittelbar an die von 1919 anschlösse?
Deaktivierter Nutzer schrieb am 01.12.2009 um 22:42
Lieber rahab,
ich habe hier lediglich ohne jede Wertung etwas meines Wissens völlig Gesichertes zur verfassungsrechtlichen Lage festgestellt, das nicht ganz so allgemein bekannt, aber dennoch gültig ist.
Welcher Verfassung ich gerne zustimmen würde, wenn ich dürfte, darüber habe ich mir noch gar keine so genauen Gedanken gemacht, wofür es, danke der Anregung, allerdings einmal Zeit wäre.
Mittels konstruktiven Vorschlägen könnten Sie mir in meinem diesbezüglichen Bemühen vielleicht sogar behilflich sein, wofern Sie die Muße wie eine gewisse Ernsthaftigkeit dafür aufbringen sollten.
In meinen Vorstellungen wären jedenfalls deutsche Kriegsbeteiligungen wie derzeit in Afghanistan genauso ausgeschlossen wie das zwangsweise Aufkommen des Steuerzahlers für die Abzocke von Privatbanken und Spekulanten.
Soviel ist mir dazu immerhin schon eingefallen.
MfG
Ihr MG
Rahab schrieb am 02.12.2009 um 07:51
na ja, MG, damit sind Sie immer noch nicht übers schein-formalistische argument hinausgekommen. oder? denn was wäre denn, wenn das volk bzw. der volkskörper nun doch eine kriegsbeteiligung in Afghanistan wünschte, beispielsweise? dürfte er das nach der mit zwei-drittel-mehrheit des ganzen deutschen volkes (wer wäre das?) beschlossenen verfassung?
ed2murrow schrieb am 02.12.2009 um 12:56
Sehr geehrter Magnus Göller,

Sie schreiben "ich habe hier lediglich ohne jede Wertung etwas meines Wissens völlig Gesichertes zur verfassungsrechtlichen Lage festgestellt, das nicht ganz so allgemein bekannt, aber dennoch gültig ist" und meinen "das Grundgesetz selbst ist lediglich ein Übergangsgesetz und eindeutig keine Verfassung".

Sie bewegen sich im Spannungsfeld zwischen der Präambel und Art. 146 GG und bilden dabei keineswegs gesicherte Erkenntnisse ab, ganz im Gegenteil. Mit seiner Entscheidung zu den Lissabon-Verträgen hat das Bundesverfassungsgericht mit nicht zu diskutierender Deutlichkeit bestätigt, dass das Grundgesetz die geltende Verfassung der Deutschen ist.

Das Argument, Art. 146 GG „strebe eine Verfassung erst an“, wird gerne verwendet von all denen, die die Staatlichkeit Deutschlands aus grundsätzlichen Erwägungen, die der jeweiligen politischen Doktrin folgen, in Abrede stellen. Das geht vom Ordnungswidrigkeitenverfahren bei untersagten Demonstrationen bis hin zu juristisch vorgetragenen Angriffen auf die Organe des Staates selbst. Der Wortlaut sagt hingegen etwas ganz anderes: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ 1) Dieses Grundgesetz gilt für Deutschland in seiner wiedervereinigten Form 2) Es kann nur ersetzt werden von einem Votum, das dem der Verfassungsgebung entspricht (Kontinuitätsprinzip).

Die Begrifflichkeit von „Grundgesetz“ und „Verfassung“ wird von den Ideologen dabei auf perfide Art pervertiert: Die Verfassungsväter von 1949 einigten sich auf „Grundgesetz“, weil ihnen eine „deutsche Verfassung“ angesichts der Teilung des Landes als der umfassendere Begriff nicht angemessen erschien. Mit Blick auf eine Wiedervereinigung wurde daher zumindest in der Wortwahl der Überschrift das Provisorische betont. Gleichwohl war es über 40 Jahre lang die Constitutio der BRD. Aufgrund der Rechtsakte zur Wiedervereinigung wurde deren konstitutionelle Kraft auf das Beitrittsgebiet erstreckt. Das Provisorium im Titel drückte nun nicht mehr einen prekären Zustand aus, sondern ein Selbstbewusstsein, das in der Beibehaltung des Gesetzesnamens seinen vollendeten Ausdruck fand.

Sie bewegen sich daher nicht nur auf ausgesprochen wackligem juristischen Boden, sondern mitten in einem nicht historischen, sondern historisierenden Diskurs. Mir ist nur noch nicht klar, warum.

Mit freundlichen Grüßen, e2m
Fro schrieb am 02.12.2009 um 14:36
Ich finde schon, dass es erlaubt sein soll, die Vision einer vom Volk geschaffenen und abgestimmten Verfassung zu haben.
Aber das ist ferne Zukunft - bis dahin muss das deutsche Volk beweisen, dass es als Gemeinschaft auch demokratiefähig ist. Und das ist es m.E. nur, wenn es sich in den künftigen Volksabstimmungen – die hier hoffentlich bald stattfinden können – nicht so emotionalisieren lässt, wie anscheinend die Schweizer. Da bin ich ganz zuversichtlich – wir werden immer schlauer....
In den Sachfragen wiesen die Umfrageergebnisse der letzten Jahre die Bürger jedenfalls als deutlich klüger aus, als unsere Politiker.
goch schrieb am 11.12.2009 um 19:15
Die direkte Demokratie hat nicht den Populismus eingebaut, sondern rechte und rechtsradikale Formationen bedienen sich des Instruments der direkten Demokratie gegen deren eigene Intentionen, um ihre trübe Suppe aufzukochen.

Zu ergänzen wäre noch, das aus der "sogenannten Mitte der Gesellschaft" die rassistischen Islamängste hoffähig gemacht wurden. Wenn dieser Damm gebrochen ist, dann kann der Rechtsradikalismus auf dem vom Rechtspopulismus der sogenannten Mitte vorbereiteten Boden "legale Politik" machen.
Legal erscheint diese Politik nur, tatsächlich ist jede Politik gegen die Menschenrechte keine legale Politik.
goch schrieb am 11.12.2009 um 19:17
Die von der Frankfurter Allgemeinen lancierte Parole, wonach die direkte Demokratie und Volksabstimmungen automatisch einen „populistischen Faktor“ enthielten, ist falsch.

Hier verrät die Frankfurter Allgemeine mehr von ihrer Angst vor direkter Demokratie als ihr lieb ist, denke ich.
Aber dem Volk zu vertrauen, wenn man PR für eine kleine radikale Minderheit im Volk macht, ist halt schwer vereinbar oder?


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