Dilemma der Solidarität

Gewerkschaften Der Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb ist gekippt. Der DGB will nun gemeinsam mit den Arbeitgebern ein Gesetz. Doch damit wird er seine Probleme nicht lösen
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Der knappen Mitteilung aus Erfurt ist ihre Bedeutung für die Tariflandschaft nicht auf den ersten Blick anzusehen, zumal die Überschrift in die Irre führt: "Grundsatz der Tarifeinheit". Denn genau der ist am Mittwoch vom Bundesarbeitsgericht gekippt worden: „Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.“ Mit anderen Worten: In ein und demselben Unternehmen sind künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich.

Mit dem Beschluss haben die obersten Arbeitsrichter ihre langjährige Rechtssprechung korrigiert. Die Entscheidung macht den Weg für mehr Konkurrenz unter Gewerkschaften frei. Die Ar