Tarifautonomie ist unteilbar

Gewerkschaften Angela Merkel hat DGB und BDA ein Gesetz zur Tarifeinheit versprochen. Doch aktuell würde ein solches Gesetz nur den Arbeitgebern nützen, die Dumpinglöhne wollen

Der fortdauernde Streik der Gewerkschaft der Lokführer (GDL) verweist auf eine weitere politische Hängepartie von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die einträchtige Aufforderung von Gewerkschaftsverband DGB und Arbeitgeberverband BDA, die Tarifeinheit gesetzlich zu verankern.

Dabei geht es darum, den Vorrang der DGB-Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der Tarifpolitik für einzelne Branchen und Unternehmen aufrecht zu erhalten. Die „Störung“ des Tarifgeschäftes der „Großen“ durch kleinere Spartengewerkschaften mit teilweise höheren Forderungen und härteren Arbeitskämpfen soll damit verhindert werden. Bislang war dieser Grundsatz der Tarifeinheit durch die Rechtsprechung legitimiert und mit wenigen Ausnahmen spezieller Berufsgewerkschaften – etwa der Krankenhausärzte, der Piloten oder der Lokführer – auch praktisch durchgesetzt.

Diese Ordnung der Dinge wurde allerdings durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 23. Juni 2010 aufgehoben. DGB und BDA befürchten nun eine Zersplitterung der Tarifpolitik durch Arbeitskämpfe kleinerer Spartengewerkschaften. Sie verlangen eine gesetzliche Festlegung der Tarifeinheit und damit ein faktisches Verbot eigener Tarifauseinandersetzungen kleinerer Berufsgewerkschaften. Angela Merkel hatte bis Ende 2010 eine gesetzliche Regelung zugesagt – dies allerdings wegen Uneinigkeit in ihrer Bundesregierung nicht eingehalten. Jetzt soll der Koalitionsausschuss am Dienstag, dem 5. April über eine Lösung befinden.

Inzwischen gibt es zunehmenden Widerstand gegen die gemeinsame Initiative von DGB und BDA nicht nur von den betroffenen Spartengewerkschaften, die ohne Tarifpolitik kaum überleben können, sondern auch von rechts und links: aus der Wissenschaft und aus den DGB-Gewerkschaften selbst. So weist die IG Metall darauf hin, dass die Aufhebung des Grundsatzes der Tarifeinheit durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kein Schaden sei. Denn es geht nicht nur darum, dass die kleineren Spartengewerkschaften eine lästige Konkurrenz darstellen, indem sie für einzelne Berufsgruppen höhere Löhne fordern. Vielmehr gibt es auch Dumping-Konkurrenz – wie etwa durch niedrigere Haustarifverträge der christlichen Gewerkschaften. Diese haben unter dem bisher geltenden Prinzip der Tarifeinheit Vorrang vor den erheblich besseren Flächentarifverträgen der IG Metall für die gesamte Branche – ein Gesetz würde dieses Vorrecht quasi zementieren. Auch Verdi-Landesbezirke befürchten nun, dass die Initiative von DGB und BDA ein gesetzliches Einfallstor zu einem Streikverbot sein könnte, das sich im Endeffekt auch gegen sie selbst richtet.

Eine Einflussnahme des Gesetzgebers auf die Tarifautonomie würde die Machtbalance einseitig zugunsten der Arbeitgeber festschreiben. Wenn diese daher jetzt Zeter und Mordio über den Richterspruch und nach der Festschreibung durch den Gesetzgeber rufen, ist dies ein klares Zeichen von Doppelmoral. Warum sieht die BDA zu, wie immer mehr Arbeitgeber aus den Tarifverbänden austreten oder erst gar nicht eintreten? Warum wehrt sie sich seit Jahren gegen die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften? Warum lässt sie die Schmutzkonkurrenz von Verbänden überhaupt zu, die eigens zum Zweck der Unterwanderungen der Tarife der DGB-Gewerkschaften gegründet und tätig werden – wie bei der Leiharbeit und den Briefzustelldiensten mit Hungerlöhnen?

Auch der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften müssen sich die Kritik gefallen lassen, dass sie die Interessen der Arbeitnehmer in einzelnen Wirtschafts- und Berufsbereichen nicht ausreichend vertreten. Umgekehrt müssen die kleineren Spartengewerkschaften Rechenschaft darüber ablegen, ob sie übermäßig hohe Forderungen nach Löhnen und Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder in speziellen und für die Aufrechterhaltung des Betriebes strategisch wichtigen Berufsbereichen verantworten und durchhalten können.
Für die Bundesregierung muss gelten: Vor gesetzlichen Festschreibungen der Tarifeinheit sind die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit konkurrierender Verbände auszuschöpfen. Zu unterbinden ist allerdings, dass sich solche Verbände bloß zum Zweck des Tarifdumpings bilden. Die Tarifautonomie hat sich in den Höhen und Tiefen von Konjunktur, Strukturveränderungen und den Beziehungen zwischen den Tarifparteien bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden.

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