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Politik : Dichtes Erfassungsnetz

Daniel Bahr plant, die Frage nach der Bereitschaft zur Organspende an die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte zu koppeln. Das überschreitet die Grenze zur Nötigung

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Man kann es tun. Es gibt jedoch auch gute Gründe, es zu unterlassen. Es ist eine Angelegenheit, die jeder mit sich selbst ausmachen muss. Manche Menschen haben ein gutes Gefühl beim Gedanken, dass ihre Organe einem anderen Menschen das Leben retten, wenn sie selbst schon tot sind. Andere wiederum denken darüber nach, ob hirntote Menschen die Grenze der Lebenden bereits überschritten haben und ob sie wie ein Austauschlager behandelt werden wollen. Es ist eine Gewissensfrage, die gut und lange bedacht werden will und reversibel sein muss.

Genau dies wollte der Gesetzgeber, als er 1997 nach langen Debatten das Transplantationsgesetz verabschiedete. Die erweiterte Zustimmungsregelung besagt, dass man sich entweder zu Lebzeiten für die Organspende entscheidet oder im Ernstfall die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des Patienten. Letzteres ist im Klinikalltag oft ein schwieriges Unterfangen und ein Grund für den so genannten „Organmangel“. Die Frage ist aber, ob eine per se unendliche Nachfrage nach Organen – denn die Bürger werden älter und die Bereitschaft, sich nach einer Transplantation entsprechend zu verhalten, sinkt erfahrungsgemäß in dem Maße wie mehr Organe zur Verfügung stehen – mit der Nötigung der „Angebotsseite“ verbunden werden darf.

Denn das, was Union und SPD seit längerem planen und wozu sich jetzt auch Gesundheitsminister Bahr (FDP) durchgerungen hat, ist die Nötigung, sich zu erklären, wenn auch auf freiwilliger Basis. Bahr plant, dass die Krankenkassen bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte die Versicherten nach ihrer Bereitschaft zur Organspende befragen. Das sichert ein dichteres Erfassungsnetz als etwa die Ausgabe des Führerscheins und einen hohen zeitlichen Durchschlag.

Dass ausgerechnet die elektronische Gesundheitskarte das Vehikel werden soll, um Bürger zu potentiellen Organspendern zu machen, ist an sich schon delikat. Da soll ein datenschutzrechtlich umstrittenes Projekt ein ethisch zumindest problematisches legitimieren und vice versa. Dass nun aber ausgerechnet die Krankenkassen vor den Karren gespannt werden sollen, den die Stiftung Organtransplantation seit 14 Jahren nicht zum Laufen bringt, ist fast schon ironisch. Sie nämlich werden es sein, die das florierende Transplantationsgeschäft am Ende bezahlen müssen.


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