Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es wieder geschafft: Die zeitweilig ins Wanken geratene Front der CDU gegen einen gesetzlichen Mindestlohn hat sie auf dem Parteitag mit einem Formelkompromiss geschlossen. Der mit einem „sozialen Mäntelchen“ umhüllte Schwarze Peter beim Stopp von Niedrig- und Armutslöhnen liegt nun wieder bei den Tarifparteien. Damit ist der zwischenzeitlich verärgerte CDU-Wirtschaftsflügel besänftigt.
Zwar soll es künftig für tariffreie Bereiche Lohnuntergrenzen geben. Ausgehandelt werden sie jedoch von einer Kommission der Tarifparteien. Nach Regionen und Branchen kann differenziert werden. Die „Mindestlohn-Rebellen“ – allen voran der CDA-Vorsitzende Karl-Josef Laumann und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen – wurden zurückgepfiffen. Vergeblich hatten sie der Öffentlichkeit unermüdlich erklärt, dass sie für eine verbindliche Lohnuntergrenze wie in der Leiharbeit von rund sieben Euro im Osten und knapp acht Euro im Westen kämpfen wollten. Jetzt sind sie – auch wenn sie selbst das vehement bestreiten – zu Statisten im Mindestlohn-Marionettentheater der Kanzlerin degradiert und sollen die Einzelheiten für das weitere Verfahren aushandeln.
Dabei gibt es wenig Spielräume: Der Beschluss des Parteitages ist nicht viel mehr als eine Bestätigung der bestehenden Rechtslage. Schon heute können tarifliche Mindestlöhne von Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart und von der Regierung für allgemein verbindlich erklärt werden. Die praktische Durchsetzung ist jedoch ein zähes Unterfangen. Bislang sind noch nicht einmal zehn Prozent der Arbeitnehmer durch derartige tarifliche Mindestlöhne geschützt.
Ein zähes Unterfangen
Zudem gibt es immer mehr weiße Flecken in der Tariflandschaft: Während im Westen noch etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer durch Tarifverträge geschützt sind, trifft dies im Osten nur für etwa die Hälfte zu. Der bereits vor fünf Jahren von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelte Mindestlohn für die Leiharbeit ist bis heute nicht für die gesamte Branche durchgesetzt. Die Folge: Etwa zwölf Prozent der Leiharbeitnehmer müssen ergänzend Hartz IV beziehen. Die weitere Möglichkeit, für tariffreie Beschäftigte durch Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften Mindestlöhne einzuführen, ist bisher nicht ein einziges Mal genutzt worden. Der Versuch eines Mindestlohns in den oft miserabel zahlenden Callcentern ist kläglich gescheitert. Das Schicksal der vom CDU-Parteitag jetzt erneut vorgeschlagenen Kommission der Tarifparteien für die Vereinbarung von Lohnuntergrenzen ist somit vorgezeichnet. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nutzt jede Gelegenheit, seine Ablehnung von Mindestlöhnen und die Gefahr der Vernichtung von Arbeitsplätzen darzustellen. Dabei widerlegen dies Untersuchungen im In- und Ausland und verweisen umgekehrt auf die Stabilisierung der Beschäftigung durch Mindestlöhne.
Dass die Kanzlerin ihre Mindestlohn-Kapriolen so ungeniert schlägt, liegt auch am vielstimmigen Chor bei den Gewerkschaften. Wie ihr Vorgänger Gerhard Schröder (SPD) versteht Merkel das Prinzip „teile und herrsche“. Sie orientiert sich an denen, die ihr am besten ins wahltaktische Konzept passen. Sowohl die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie als auch die IG Metall haben den Vorrang der Tarifautonomie bei Mindestlöhnen immer wieder betont. Die IG BAU wiederum verhandelt mit den Bauarbeitgebern seit 1995 erfolgreich tarifliche Mindestlöhne, die regelmäßig erhöht werden. Sie muss befürchten, dass generelle Lohnuntergrenzen Druck auf ihre erheblich höheren tariflichen Mindestlöhne ausüben.
Verlierer sind die Gewerkschaften mit schwach organisierten Niedriglohnsektoren – insbesondere Verdi und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, die, unterstützt vom DGB, für einen gesetzlichen Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro streiten. Die Leidtragenden des Mindestlohn-Theaters der CDU sind aber vor allem die vielen Menschen in den Niedriglohnsektoren. Die von der Spitze der CDU zeitweilig geweckten Erwartungen auf eine existenzsichernde faire Entlohnung sind bitter enttäuscht worden.
Ursula Engelen-Kefer war von 1990 bis 2006 stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Heute arbeitet sie als Autorin und Dozentin
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Der Kommentar wurde von der Moderation editiert
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Der Parteitag der "Schwarzlackierten" kann nur für jene eine wirkliche Enttäuschung sein, die von dieser reaktionären Bande noch immer Politik im Sinne breiter Bevölkerungsgruppen erwarten.
Die im Fernsehen gezeigten Bilder und die gegenseitige Beweiräucherung haben mich sehr an die damalige Volkskammer in der DDR erinnert. Aber wen wundert es auch: Angela Merkel hatte ja immerhin eine Position in der FDJ inne, die ich selbst niemals hätte erreichen können. Dafür war ich nämlich nicht angepasst genug... Wo bitte, Herr Gauck, Frau Birthler, ist denn die Stasiakte von IM Angie gelandet? Im Regal ganz oben, eher ganz unten, bei ihr zuhause oder vielleicht schon durch den Schornstein? |
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Leider vergißt die Autorin zu sagen, dass es ihre eigene Partei, dessen Vorstand sie angehörte, war und ist, die die Verhältnisse geschaffen hat, die überhaupt Mindestlöhne notwendig machen: Steuerliche Entlastungen für Unternehmen in Milliardenhöhe und Hartz IV. Um davon abzulenken, arbeitet sie sich fleißig an der CDU, den CDU-Sozialausschüssen und an den von rechten SPDlern dominierten Gewerkschaften ab, auch hier wieder ohne zu sagen, wo der Hase im Pfeffer liegt. Der Erkenntnisgewinn ist dementsprechend gering. Sie hätte es mal mit guten Argumenten versuchen können, und zwar mit volkswirtschaftlichen wie ordnungspolitischen. Zum Beispiel so:
Die Lohnstückkosten in Deutschland sind im weltweiten Vergleich der Industrienationen mithin die geringsten. Das schafft bei uns Luft für einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro an aufwärts. Gesetzliche Untergrenzen, wie z.B. beim gesetzlichen Mindesturlaub, dürfen ja immer überschritten, aber eben nie unterschritten werden. Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erzieht den einzelnen Unternehmer dazu, für gesundheitserhaltende Arbeitsbedingungen zu sorgen. Gesetze helfen also immer dort, wo die Einsicht des Einzelnen nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist und außerdem ein Machtgefälle existiert, sie egalisieren, ganz im Sinne des Grundgesetzes. Gegenwärtig erhalten ca. 4 Millionen Menschen sehr geringe Stundenlöhne, das allein müsste dem Parlament ja für eine gesetzliche Regelung ausreichen. Aber auch andere werden durch einen auskömmlichen Mindeststundenlohn vor einem bodenlosen Fall geschützt, z.B. Arbeitslose und Berufsanfänger, deshalb ist er überfällig. Auch, weil die Gewerkschaften teilweise handlungsunfähig sind und ihn nicht durchsetzen können. Somit hilft ein Mindeststundenlohn allen Arbeitnehmern, also rund 40 Millionen Menschen, denn er sichert nach unten ab, wo kein sonstiger Schutz greift oder die Tariflöhne erbärmlich gering sind. Nach oben ist der Lohn des Einzelnen von seiner Verhandlungskunst und -position sowie von der Verhandlungsmacht der Interessensvertretungen abhängig. Man kommt, wie einst in der DDR, auch mit niedrigen Löhnen über die Runden, wenn alles andere mittels Steuernmitteln ausgeglichen und über Kredite finanziert wird. Das Ergebnis zahlen wir alle seit 20ig Jahren mittels des Solis, bisher ca. 1.500 Milliarden Euro. Der Zustand unserer Sozialversicherungen und unsere Staatsverschuldung zeigen zudem, dass dies kein gangbarer Weg ist. Ein Mindeststundenlohn hingegen entlastet die Sozial- und Steuerkassen, weil mehr eingezahlt als entnommen wird; und viel wichtiger noch, er stellt den Wettbewerb wieder her und sicher, denn niemand braucht, über aus Steuermitteln finanzierte Lohnaufstocker, indirekt subventionierte Betriebe, welche wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe vom Markt verdrängen und kaputtmachen. Auch wird durch ihn ein Unterbietungswettbewerb und Verlagerung von Arbeitsplätzen innerhalb des Bundesgebietes verhindert. Wen ein Unternehmer wegen des Mindststundenlohns mit Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland droht, tut er genau das, er droht, er argumentiert nicht. Wer die Märkte reguliert, bestimmt ihr Verhalten; wer es nicht tut, auch. Das Ergebnis ist im ersten Fall ein funktionierender Markt im zweiten ein gesetzloser und willkürlicher Markt, der nicht dem Gemeinwohl dient. Somit sprechen ordnungspolitische und volkswirtschaftliche Gründe für einen Mindeststundenlohn, und er ist auch ein originäres Instrument einer sozialen Marktwirtschaft im Sinne Erhards, weil er es dem Einzelnen ermöglicht, durch seiner Hände Arbeit in die Mittelschicht aufzusteigen und Wohlstand für alle schafft. |
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>>Leider vergißt die Autorin zu sagen, dass es ihre eigene Partei, dessen Vorstand sie angehörte, war und ist, die die Verhältnisse geschaffen hat, die überhaupt Mindestlöhne notwendig machen: Steuerliche Entlastungen für Unternehmen in Milliardenhöhe und Hartz IV.<<
So ist es. Und schon wurde oben wieder die von der SPD lancierte Propaganda ins Spiel gebracht: „Merkel ist an allem schuld“. Nicht im gleichen Text, aber parallel dazu kommt dann die These: „Steinbrück wird Euch retten“. Das hatten wir schon mal, vor dem Herbst 1998. Besonders schlau behaupten Jene zu sein, die sagen: Die immer prekärer werdende Lage der nichtbesitzenden Arbeitskraftverkäufer kommt daher, dass Angela Merkel früher mal FDJ-Funktionärin war. So muss man nicht über das kapitalistische Wirtschaftssystem nachdenken, sondern nur so wählen wie 1998 und alles wird gut. Bevor wir uns auf den Propagandaschwachsinn einlassen, sollten wir mal nachschauen, welche Partei von wem Geld nimmt. Das kann die seit Jahrzehnten grassierende Verwirrung auflösen: www.parteispenden.unklarheiten.de/ Einfach auf den Parteinamen draufklicken. --- Im Thema „Mindestlohn“ wird, ähnlich wie beim bedingungslosen Grundeinkommen und Hartz4-Regelsatz, mit unbegründeten Zahlen jongliert. Eine Bedarfsanalyse der Partei die Linke kam 2009 auf den Stundelohn von 10 €, der bei der damaligen Kaufkraft des € in der BRD für eine Reproduktion der Arbeitskraft erforderlich sei. Diese Zahl muss regelmässig an die Kaufkraftverluste des € in der BRDS angepasst werden, um nicht in den Prekärlohnbereich abzurutschen. Darüber ist jedes Tarifentgelt frei verhandelbar. Es verwundert nicht, dass wenn von einem Grundbedarf an gesunder Nahrung, solider Kleidung, Wohnen mit Heizen/Beleuchten, Informationsgrundbedarf und einem gewissen kulturellen Grundbedarf ausgegangen wird, die Zahlen stets höher ausfallen als bei kapitalrenditeorientierten Zahlenjongleuren. Ein Mindestlohn von heute 11 € würde nicht nur Einiges, das die DGB-Gewerkschaften in der Leiharbeit unterschrieben haben, gesetzwidrig machen, sondern auch die unterste Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes. Eine Oberpeinlichkeit für die Gewerkschaften. Deswegen pochen ihre Funktionäre auf die „Tarifautonomie“, die es spätestens seit der Agenda 2010 als autonome Verhandlungs- und Streikfähigkeit nicht mehr gibt. Sie könnte wieder hergestellt werden mit einem Arbeitszeitgesetz, das die maximale Regelarbeitszeit an die derzeitige Produktivität anpasst. Grob geschätzt wären das in der BRD z. Z. ca. 31-32 Std. pro Woche. Das, kombiniert mit einem bedarfsorientierten Mindestlohn könnte das Kräftegleichgewicht zwischen Lohnarbeit und Kapital im Adam-Smithschen Sinne wieder herstellen. Zweifellos würden dann einige Investoren sagen, dass ihre Investitionen in viele gesellschaftliche Arbeitsbereiche uninteressant würde. Die Antwort kann nur lauten, dass die Arbeitenden selber interessiert sind, den Kreislauf von Arbeit und Nutzung der Arbeitsergebnisse wiederherzustellen. Produktionsmittel können von Arbeitenden als Genossenschaften übernommen werden. Die Bank der Mondragón Corporación Cooperativa (MCC) berät Genossenschaftsgründer. Dort sind mehr als 50 Jahre Erfahrung mit einer grossen Industriegenossenschaft gespeichert, man kann sie abrufen. Wir brauchen keine privatrenditemaximierenden Investoren für unsere ökonomischen Bedürfnisse, sie können gehen. Die Produktionsmittel, ob das Fabriken sind oder Kliniken oder „Dienstleistungsunternehmen“ können ohne Renditejunkies effizienter für das Allgemeinwohl sorgen. Das muss der Hintergrund für unsere Forderungen ans Kapital sein: „Entweder ihr sorgt für gute Lebensbedingungen oder wir nehmen euch eurer Spielzeug weg". Auf der Grundlage von GG Artikel 14 und 15. Grundgesetztreue Bürger können nicht anders argumentieren, das müssen wir uns endlich mal jenseits aller Propaganda klar machen. --- Dass kapitallobbygesteuerte Politiker ausgerechnet die niedrigste Leiharbeitslohngruppe zum Mindestlohn erklären wollen, hat einen einfachen Grund: Die Pseudotarife der Leiharbeit bleiben, wie der Hartz4-Regelsatz, hinter dem Kaufkraftschwund zurück. Sie werden von Jahr zu Jahr prekärer. Die Leiharbeitskonzerne wie Randstad, Adecco und Konsorten versprechen ihren Aktionären eine grosse Zukunft, die mit der Agenda 2010 eingeleitet wurde und mit der Agenda 2020 lukrativer werden wird. Den Hintergrund habe ich schon mal erklärt: >>Bei Leiharbeit versagt die klassische Gewerkschaftsorganisation: Die Beschäftigten einer Leihfirma sind über viele Betriebe verteilt, sie kennen sich untereinander nicht. Die Arbeitsverträge sind zeitlich begrenzt, maximale Beschäftigungszeit bei einer Leihfirma beträgt zwei Jahre, oft ist es weniger. Aus diesen Gründen ist es weder möglich, in der Leiharbeit Betriebsratswahlen zu organisieren noch eine streikfähige Gewerkschaftsorganisation aufzubauen. Das war der Hauptgrund, aus dem die SPD/Grün-Regierung den Leiharbeitsfirmen die Alleinherrschaft über den Arbeitsmarkt zuschanzte. Die „Tarife“ der Leiharbeit sind eine Farce: Kaufkraftbereinigt sinken die Leiharbeitslöhne kontinuierlich ab, abgesegnet vom Agenda-2010-Erfüllungsgehilfen DGB.<< www.freitag.de/politik/1143-naegel-mit-koepfen |
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schrieb am
19.11.2011 um 04:40
Tippfehler:
>>Diese Zahl muss regelmässig an die Kaufkraftverluste des € in der BRDS angepasst werden<< = Diese Zahl muss regelmässig an die Kaufkraftverluste des € in der BRD angepasst werden |
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