Es kann nur Tage dauern – oder Wochen. Niemand kann genau sagen, wann der britische Supreme Court darüber entscheidet, ob Julian Assange an Schweden ausgeliefert wird. So viel Unabhängigkeit bedingt sich das höchste Gericht im Vereinigten Königreich schon aus. Vordergründig geht es nur um den Vorwurf sexueller Übergriffe in Schweden. Aber dahinter steht auch die Frage, ob der Wikileaks-Mitgründer vielleicht an die USA weiter gereicht und dort wegen Spionage belangt werden könnte. Seit Monaten wird wild spekuliert. Dabei fällt kaum jemandem auf, dass die Entscheidung auch weitreichende Konsequenzen für das weitere Zusammenwachsen der EU haben wird. Denn Assange rüttelt nicht nur an dem Europäischen Haftbefehl gegen ihn, sonde
Politik : Wer bestimmt über Assange?
Wenn der britische Supreme Court den Wikileaks-Gründer aus formal rechtlichen Gründen nicht ausliefert, stellt er das System des Europäischen Haftbefehls infrage
Von
Annelie Kaufmann
ndern zugleich an einem Eckstein der EU-Kooperation in Justizfragen.Die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny wollte Assange schon 2010 haben. Zwei Frauen hatten Anzeige gegen ihn erstattet, Assange habe sie bedrängt und gegen ihren Willen zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gezwungen. Weil Assange zwischenzeitlich nach Großbritannien ausgereist war, schickte ihm die Staatsanwältin einen Europäischen Haftbefehl hinterher – eigentlich ein Standardverfahren.Die schwedische Staatsanwaltschaft füllt ein Formular aus, nennt den Namen der gesuchten Person und die Gründe für den Haftbefehl und bittet die britischen Justizbehörden um Festnahme und Übergabe. Wenn es um eine schwerwiegenden Straftat wie Vergewaltigung geht, läuft das Verfahren weitgehend automatisch ab, normalerweise soll innerhalb von 60 Tagen über die Auslieferung entschieden werden. Assange ist nun aber schon seit fast zwei Jahren in England. Er geht durch sämtliche Instanzen, um den Auslieferungsantrag abzuwehren.Die Macht der AnklägerAssanges Hauptargument war in allen Verfahren, dass der Haftbefehl in Schweden von einer Staatsanwältin ausgestellt wurde, nicht von einem Richter. Bisher hatte er damit keinen Erfolg. Doch während Assanges weitere Einwände bereits in den unteren Instanzen endgültig abgelehnt wurden, hielten die Gerichte die Frage der Zuständigkeit stets für grundlegend bedeutsam. Die Berufung zum Supreme Court wurde zugelassen, weil es sich um eine Sache von „entscheidendem öffentlichen Interesse“ handele. Tatsächlich ist es aus Sicht des englischen Rechtssystems undenkbar, dass kein unabhängiger Richter über die Festnahme einer Person entscheidet, sondern ein potenzieller Ankläger. Nach schwedischem Recht dagegen ist der Haftbefehl gültig, das haben zwei schwedische Gerichte bestätigt. Und Schweden ist nicht das einzige EU-Land, in dem Staatsanwälte Haftbefehle ausstellen, die Niederlande und Belgien handhaben das ebenso. In Deutschland entscheidet wiederum ein Richter.Es geht also um die grundsätzliche Frage, ob die rechtlichen Entscheidungen eines Landes in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Der Europäische Haftbefehl beruht auf dem Gedanken, dass sich die Justizbehörden der Mitgliedstaaten untereinander vertrauen, selbst wenn ihre Rechtssysteme voneinander abweichen. Man geht davon aus, dass alle EU-Mitglieder rechtsstaatliche Verfahren garantieren, die Entscheidungen ihrer Justizbehörden sollen deshalb in allen Ländern anerkannt werden. Diese Idee ist inzwischen zum Leitmotiv bei in der Zusammenarbeit der Justizbehörden geworden.Tatsächlich war der Europäische Haftbefehl das erste Instrument des Strafrechts, das gemäß dieses Prinzips geschaffen wurde. Er trat 2004 in Kraft. Mittlerweile gibt es andere, ganz ähnliche Verfahren, etwa um Beweise zu sichern oder Konten in anderen EU-Staaten einzufrieren. Ziel ist stets, rechtliche Entscheidungen eines Staates in den anderen EU-Staaten durchzusetzen, ohne dass sie noch einmal vollständig überprüft werden. Der Grundsatz gegenseitiger Anerkennung geht dabei Hand in Hand mit der Öffnung der Binnengrenzen. „Der Bewegung der Menschen muss eine Bewegung rechtlicher Entscheidungen folgen“, heißt es auf der Webseite der Europäischen Kommission. Mit anderen Worten: In einem grenzenlosen Europa ist es leicht, sich abzusetzen – entsprechend leicht wollen die Ermittler nachsetzen.Vertrauen fällt schwerDer Strafrechtler Arndt Sinn, der an der Universität Osnabrück zum europäischen Strafrecht forscht, hält den Grundsatz für ausgesprochen problematisch: „Wir haben 27 verschiedenen Rechtssysteme – das heißt 27 verschiedene Standards. Da kann man nicht einfach sagen, wir erkennen die Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres an.“ Doch genau das schreibt der Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl vor. „Da steht schwarz auf weiß, dass der Staat, der den Haftbefehl ausstellt, bestimmt, welche Behörde zuständig ist“, erklärt die Rechtswissenschaftlerin Els De Busser vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. De Busser wäre denn auch sehr überrascht, würden die britischen Richter den Haftbefehl der schwedischen Staatsanwältin für ungültig erklären. „Falls der Supreme Court den Haftbefehl ablehnt, ist das ein Verstoß gegen den Rahmenbeschluss“, sagt De Busser.Das Erstaunliche ist: Sanktionen gibt es bisher in einem solchen Fall nicht. Klar ist aber, dass die Entscheidung nicht nur den Fall Julian Assanges betreffen würde. „Eine Ablehnung könnte im schlimmsten Fall das ganze System des Europäischen Haftbefehls gefährden“, meint De Busser. Denn wenn die EU-Staaten ihre Justizzusammenarbeit weiter stärken wollen, kommen sie nicht darum herum, den Entscheidungen des jeweils anderen zu vertrauen. Bisher fällt ihnen das offenbar noch schwer.Und so ist es möglich, dass der Supreme Court mit Assanges Fall vor allem zeigen will, dass man an ihm nicht vorbei kommt. Sorgfältig auseinandersetzen wird er sich mit der Frage aber auf jeden Fall: Statt der üblichen fünf, werden sieben Richter die Entscheidung fällen.