Das BVerfG hat Vätern unehelicher Kinder ein Recht auf Sorge zugestanden. Ein überfälliges Urteil – dem leider immer noch ein veralteter Familienbegriff zugrunde liegt
Väter dürfen jetzt auch Väter sein: Seltsam, dass das BVerfG-Urteil als Meilenstein gefeiert wird. Es symbolisiert schließlich keine Avantgarde, sondern gleicht lediglich die ewiggestrigen Strukturen an die Realität an: Wie schön, dass die Rechtsprechung – und hoffentlich auch bald die Gesetzgebung – in der deutschen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts ankommt.
Bei aller Genugtuung: Das Bild von Frauen und Familie, das damit transportiert wird, hängt dennoch im Gestern fest. Um es noch einmal ausdrücklich zu sagen: Das Urteil ist überfällig – aber bei genauerem Hinsehen, muss man sich über das Fundament der Argumentation schon wundern. Etwa über das zugrundeliegende Frauenbild: Eine „nicht unbeträchtliche
8;chtliche Zahl Mütter", so die offizielle Begründung, verweigere „allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, [...] weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen". Misogyner geht es kaum. Mütter, heißt das, sind in der Regel machtversessene Furien, die ihren Narzissmus auf Kosten der Kinder austragen und nur aus Prinzip dem Vater eins auswischen wollen. Man müsste die Urteilsbegründung an die Herren des Ersten Senats zurückschicken und wegen Frauenfeindlichkeit um Nachbesserung bitten.Ehepaare höher gestelltUnd dann wäre da noch die Vorstellung von Familienleben. Auch wenn es sich im vorliegen Fall um einen Vater handelte, der das alleinige Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn wollte, geht es nicht nur um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sondern auch, mal wieder, um die rechtliche Gleichstellung von Ehen und sogenannten alternativen Familienformen. Das BVerfG folgte zwar dem Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im vergangenen Dezember zu Recht erklärte, das aktuelle Gesetz diskriminiere ledige Väter. Aber das BVerfG erklärte eben auch für verfassungsgemäß, dass das Sorgerecht für uneheliche Kinder nach der Geburt automatisch zunächst der Mutter zugesprochen wird. Nicht beiden Elternteilen, wie das bei verheirateten Paaren der Fall ist. Genau das muss sich ändern.Die Pflege und Erziehung der Kinder sei das „natürliche Recht“ der Eltern – und ihre „obliegende Pflicht“, heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes. Derzeit muss die Mutter eines unehelichen Kindes aktiv zustimmen, dass der Vater sorgeberechtigt ist. Gegen den Willen der Mutter geht nichts. Diese Regel hat das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt. Jetzt muss es die Koalition nur noch schaffen, den Urteilsspruch in ein zeitgemäßes Gesetz umzuwandeln. Es gibt zwei mögliche Varianten: Entweder, der Vater kann „auf Antrag“ bei Gericht das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. Oder die Mutter legt „Widerspruch“ ein gegen das gemeinsame Sorgerecht. Der Unterschied ist signifikant. Im ersten Fall wäre die Mutter automatisch alleine verantwortlich, im zweiten wären es standardmäßig beide Elternteile. Die einzig zukunftsweisende Variante ist, eheliche und nichteheliche Kinder gleich zu behandeln. Sorgerecht und Sorgepflicht gehören zusammen und sollten für alle Eltern gleichermaßen gelten. Außerdem würden die Hürden somit auch für jene getrennt lebenden Väter höher, die sich, wie es immer so schön heißt, um ihre Unterhaltszahlungen drücken.Immer mehr "Paarfamilien"„Wir wollen nicht, dass die Mutter sich in der schwierigen Phase nach der Geburt auch noch mit einem Widerspruch auseinandersetzen muss“, wird die CSU-Frau Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der Union im Bundestag, zitiert. Gut, in Süddeutschland mag die Lebenswirklichkeit der Familien statistisch gesehen noch anders aussehen als im Norden oder Osten der Republik, dennoch: Fakt ist, dass heute über 30 Prozent der Kinder in eine Familie hineingeboren werden, in der die Eltern nicht standesamtlich verbürgt zusammen sind. Zum Vergleich: Vor 30 Jahren waren es gerade einmal neun Prozent.Fakt ist außerdem, dass immer weniger geheiratet wird: Seit 1950 ist die Zahl der Eheschließungen über die Hälfte zurückgegangen. Daraus automatisch zu folgern, wie Bär insinuiert, dass die unehelichen Kinder in erster Linie Unfälle von One-Night-Stands, Affären und anderen eher unverbindlichen Geschichten sind, grenzt an eine Frechheit. Die Ehe als ewiggültiges Allheilmittel hat ausgedient, das wissen heute sogar Bundespräsidenten. Und was einst als „wilde Ehe“ verunglimpft wurde, ist doch längst gesellschaftliche Realität, immer mehr Paare leben ihr Familienleben unverheiratet. Die Standardoption bei Geburt eines Kindes sollte daher lauten: Die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Soviel Gleichberechtigung muss sein.„Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern“, heißt es im Grundgesetz. Eindeutiger geht es doch gar nicht. Kinder haben zwangsläufig Mutter und Vater, egal ob mit oder ohne Trauschein, unbefleckte Empfängnis gibt es nur im Märchen. Übrigens: Das Statistische Bundesamt ist da längst einen Schritt weiter. Dort spricht man standardmäßig von „Paarfamilien“.