Die Professorin blieb im Bett. Elisabeth Ströker sei krank, hieß es, ihre Vorlesungen an der philosophische n Fakultät der Universität Köln waren bereits abgesagt. Zu Beginn jenes Wintersemesters 91/92 hatte ihre Kollegin Marion Soreth eine Kritische Untersuchung zu Elisabeth Strökers Dissertation Zahl und Raum vorgelegt, mit der die Professorin 1953 an der Universität Bonn promoviert worden war, und bei der es sich Soreth zufolge um ein Plagiat handle. Sie fand in Strökers Arbeit zahlreiche Passagen von Ernst Cassirer und Bertrand Russell – ohne Quellenangabe. Allein von Cassirer hatte Ströker an 266 Stellen abgeschrieben, nur sieben waren als Zitat ausgewiesen.
Fälle wie dieser führen nicht erst jetzt vor Augen, dass die W
zt vor Augen, dass die Welt der akademischen Würden bisweilen auf Luft gebaut ist. Nur selten allerdings werden Täuschungen solchen Umfangs bekannt. „Mich erstaunt, wie wenig Fälle dem Ombudsman der DFG gemeldet werden“, sagt der Salzburger Medienwissenschaftler Stefan Weber. „Zieht man die jährliche Statistik zu Rate, bekomme ich als Einzelperson mehr Plagiatsfälle gemeldet als die DFG für gesamt Deutschland.“ Weber befasst sich seit mehreren Jahren insbesondere mit dem Phänomen des Netzplagiats und den Mechanismen der Wissenschaftskontrolle. Aber was heißt schon Kontrolle? Der Jahresbericht der deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) von 2009 weist insgesamt 20 Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens aus, davon 17 in Medizin und Naturwissenschaften und nur drei in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Weber ist aufgrund seiner eigenen Zahlen sicher, dass das nur die Spitze eines Eisbergs sein kann.Geschuldet wäre dieser Eisberg auch der weiter wachsenden ökonomischen Bedeutung akademischer Grade. Rechtsanwälte oder Ärzte ohne Doktortitel sind in Deutschland rar, wer konkurrieren will, muss mitziehen. In manchen Fächern sitzen Promovierende für den Titel mindestens „drei, vier Jahre und bohren ein dickes Brett“, sagt der Münchner Arbeitswissenschaftler Volker Rieble. Das Bild des Doktoranden, der nachts in sein Kissen weint und nicht aufgibt, stehe bei vielen Arbeitgebern für Belastbarkeit und einen starken Willen.Dabei unterscheiden sich Anspruch und Umfang einer Dissertation in den Disziplinen erheblich. Ein Student der Medizin etwa kann bereits nach dem Physikum, also nach Ende des vierten Semesters, mit der Doktorarbeit beginnen und zum Beispiel ein neues medizinisches Gerät testen. Die neben dem Studium gewonnenen Daten bilden dann die Grundlage einer maximal 100-seitigen Dissertation, deren Niveau nur selten das eines herkömmlichen Biologie-Masterabschlusses erreicht.Oder auch ein VollzeitjobEine Promotion in Biologie – ähnlich wie in Chemie oder Physik – sei da weit arbeitsintensiver, erklärt Dieter Heker, Dekan der Fakultät Biologie an der Universität in Göttingen: Die Dissertation sei zu 80 Prozent experimentell, ein Vollzeitjob. Zusätzlich müssen die Graduierten Seminare anleiten und vor der Promotion in Fachzeitschriften publizieren. Oft übersteigt die Bearbeitungszeit drei Jahre, eine Dissertation parallel zum Studium könne höchstens noch der „Hobby-Ornithologe“ betreiben, sagt Heker, und das dauere dann zehn Jahre.Von zehn Jahren Promotionszeit kann auch Mario Schönwälder, zuständig für Promotionsangelegenheiten in den Rechtswissenschaften der FU Berlin, berichten. Es handle sich aber um eine seltene Ausnahme. Zwar gebe es keine statistischen Erhebungen über Bearbeitungszeiten, im Durchschnitt liege diese bei drei Jahren. Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist das mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene erste Staatsexamen. Dissertationen zu theorielastigen Themen wie Gesetzesvergleichen oder Kommentaren der Rechtssprechung werden selten auf unter 400 Seiten angefertigt.So vielfältig die Wege zu einem Doktortitel sind, so vielfältig sind die Betrugsmöglichkeiten. Über die Qualität der Verstöße gibt es ebenfalls keine Daten, aber Veröffentlichungen wie die der DFG deuten darauf hin, dass das Plagiat die häufigste Form des wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist. Die Aneignung fremder Textstellen ist vor allem ein Problem der Geistes- und Rechtswissenschaften. In den reinen Naturwissenschaften dagegen stößt man eher selten darauf. Die Texte sind hier nicht von hoher Originalität, Erwartungen werden eher an die experimentell gewonnenen Daten gestellt, mit denen sich eine These untermauern lässt. Diesem Gleichklang entsprechend werden die Daten oft frei erfunden, oder noch häufiger geschönt.Die umfassendste Form des Betrugs aber ist die Dissertation aus fremder Hand. Ghostwriter verfassen komplette Promotionen für nahezu jeden Fachbereich. Den Betrug nachzuweisen ist fast unmöglich. Die Agenturen verkaufen ihre Arbeiten ja nur als „Anregung“ für die selbst gefertigte Promotion. Kostenpunkt der Anregung: 50.000 Euro. Betrug wie dieser stößt zwar auf Widerstand, doch bleibt er in den meisten Fällen wirkungslos.Es bedarf neuer Lösungen, dessen ist man sich schon lange bewusst. Bereits 1995 veröffentlichte die DFG bereits Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Der Bericht empfahl, Ombudsmänner an den Fakultäten der Hochschulen zu installieren, als erste Anlaufstelle beim Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Das ist zwar geschehen, doch meist trifft man hier nur allzu oft bekannte Gesichter wieder: Ombudsmänner, wie Werner Stegmeier von der philosophischen Fakultät der Universität Greifswald, sind in der Regel ordentliche Professoren, also selbst Doktorväter der Universität. Was passiert, wenn der Jäger als Gutachter zum Gejagten wird? Wahrscheinlich nichts. Denn falls ein Ombudsmann eine Rüge ausspricht, bleiben Täter und Doktorvater ohnehin anonym.Dazu kommt, dass die Überführten ihren akademischen Weg unbehelligt weitergehen können. So hatte ein Tübinger Theologie-Doktorand in der medienwissenschaftlichen Promotion Stefan Webers abgeschrieben. Man entzog ihm zwar den Doktorgrad. Aber nur drei Jahre später promovierte derselbe Student an der Uni Ulm. Ob die zweite Arbeit mit Blick auf das vorangegangene Plagiat geprüft worden sei, darüber schweigt man sich in Ulm aus.Serielle Plagiatoren nennt Debora Weber-Wulff diese Wissenschaftler, die der Reihe nach an verschiedenen Hochschulen versuchen, durch Abschreiben an akademische Titel zu gelangen. Weber-Wulff schlägt deshalb vor, einen sogenannten Pranger für Betrüger einzuführen, ganz unabhängig von der Form der Täuschung. Also auch jene Wissenschaftler, die Daten von Experimenten erfinden oder sich ihre Arbeiten von Geisterhand schreiben lassen.In den USA existiert ein solches System bereits, bloß zielt es weniger auf die wissenschaftliche Unredlichkeit, als auf Subventionsbetrug. Das Office of Research Integrity (ORI) erfasst als Behörde des Gesundheitsministeriums nur Arbeiten aus dem medizinischen Bereich, die staatliche Förderungen erhalten. Sämtliche Fälle von unredlichem Verhalten werden im Internet namentlich genannt – damit endet ihre Wissenschaftskarriere. Zusätzlich werden sie mit einer mehrjährigen Sperre für die öffentliche Forschungsförderung belegt.Ein klares Regelwerk fehltArbeitsforscher Volker Rieble hält derlei hier nicht für praktikabel – auch aus historischen Gründen „Es besteht die Gefahr, dass eine solche Institution zu einer Art Reichsschrifttumskammer abgleitet. Der Grat zwischen Plagiat einerseits und Zensur missliebiger Veröffentlichung andererseits ist schmal.“ Er weist darauf hin, dass ein klares Regelwerk fehle, „und wenn sie nicht genau definieren, was wissenschaftliches Fehlverhalten ist, dann können sie auch keine Beanstandungsbehörde hinsetzen.“ Das föderale Bildungssystem verhindere zudem eine bundesweite Kontrollin- stanz. Und: Schon wer Namen nenne, handle sich „ein massives Rechtsproblem“ ein. Rieble veröffentlichte 2010 Das Wissenschaftsplagiat, darin nennt er explizit die Täter und ihre Vergehen. Der Mut des Autors hatte mehrere Klagen auf Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge.Eine Klärung der Rechtslage im Umgang mit Promovenden und die Entwicklung von Instrumenten, die das Ausmaß wissenschaftlichen Fehlverhaltens an deutschen Universitäten klären, wird immer drängender. All das setzt aber den Willen der Unis voraus, Transparenz zu schaffen und Betrug ernsthaft zu verfolgen. Die Fachgesellschaften gehen derzeit mit gutem Beispiel voran: Am 1. März forderte die Deutsche Physikalische Gesellschaft aus aktuellem Anlass ein klares Bekenntis zu den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis.Der Streit um Elisabeth Strökers Dissertation endete im Januar 1994 mit einem Vergleich. Die Kölner Universität durfte nicht mehr behaupten, Ströker hätte kopiert und die Professorin durfte nicht mehr behaupten, sie habe nicht abgeschrieben. Ströker war zu diesem Zeitpunkt bereits emeritiert. Auch nach ihrem Tod im Jahre 2000 ist nicht geklärt worden, dass ihre Karriere auf einer Täuschung basierte.