»VroniPlag Wiki« – auf der Suche nach Betrug

Leseprobe Jochen Zenthöfer geht Fragen nach Funktionsweise und Auswirkung der Plagiatssoftware nach und beschreibt zudem die Arbeitsweisen und Ausreden der Beschuldigten — zusätzlich erläutert er, weshalb man keine große Hoffnung in die Software legen sollte
Stellvertretend für viele: Annette Schavan –ehemals Bundesministerin für Bildung und Forschung – wurde im Jahr 2013 der Doktortitel aufgrund von Plagiatsvorwürfen aberkannt.
Stellvertretend für viele: Annette Schavan –ehemals Bundesministerin für Bildung und Forschung – wurde im Jahr 2013 der Doktortitel aufgrund von Plagiatsvorwürfen aberkannt.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Prolog: Was ist ein Wissenschaftsplagiat?

»An deutschen Hochschulen steigt die Zahl der Plagiate deutlich an«, schreibt die Universität Speyer auf ihrer Webseite. Und in den Prüfungsinformationen der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg heißt es:

»Allzu häufig wird bei Prüfungsverfahren auf eine eigenständige Leistung des Prüflings bestanden. Diese gängige und oft nicht zu verhandelnde Zumutung kann jedoch durch eine geschickte Suche im Netz oder der Bibliothek (das ist der Aufbewahrungsraum für Bücher, in dem man früher wissenschaftliche Texte abschreiben konnte) leicht umgangen und als unterhaltsamer sportlicher Wettbewerb zwischen Prüfling und Prüfer oder Prüferin gestaltet werden.«

In Deutschland gibt es keine gesetzliche oder sonst verbindliche Definition des Wissenschaftsplagiats. VroniPlag Wiki legt eine Definition von Teddi Fishman, Direktorin des International Center for Academic Integrity, aus dem Jahr 2009 zugrunde:

»Ein Wissenschaftsplagiat liegt vor, wenn jemand

  • Wörter, Ideen oder Arbeitsergebnisse verwendet,

  • die einer identifizierbaren Person oder Quelle zugeordnet werden können,

  • ohne die Übernahme sowie die Quelle in geeigneter Form auszuweisen,

  • in einem Zusammenhang, in dem zu erwarten ist, dass eine originäre Autorschaft vorliegt,

  • um einen Nutzen, eine Note oder einen sonstigen Vorteil zu erlangen, der nicht notwendigerweise ein geldwerter sein muss.«

Auch einige Hochschulen verweisen ausdrücklich auf diese Definition, darunter die Universitätsbibliothek Marburg.

Im »European Code of Conduct for Research Integrity« von ALLEA All European Academies, 2017, heißt es:

»Plagiarism is using other people’s work and ideas without giving proper credit to the original source, thus violating the rights of the original author(s) to their intellectual outputs.«

Die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Göttingen veröffentlichte 2019 diese Definition:

»Plagiate liegen dann vor, wenn ohne entsprechende Quellenangabe Textteile, Bilder oder Tabellen verwendet werden, die sich vollständig oder nahezu unverändert in einer früher datierten Quelle finden.«

Nach jeder Begriffsbestimmung verstoßen Plagiate gegen die wissenschaftliche Redlichkeit. Diese Redlichkeit ist ein Grundpfeiler unseres Wissenschaftssystems. Täglich werden an deutschen Hochschulen Plagiate gefunden, in Seminar-, Bachelor- und Masterarbeiten. Glaubt man den nationalen Expertinnen und Experten sowie internationalen Studien, steigt die Zahl seit Jahren an. Ein Grund ist die verführerische Bereitstellung von Informationen im Internet. Ein anderer Grund ist die Inkompetenz junger Menschen zum plagiatsfreien wissenschaftlichen Arbeiten.

Die Bayerische Staatsregierung erklärte 2019 auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Wolfgang Heubisch, wie Plagiate gefunden werden:

»In der Regel werden Plagiate durch die jeweilige Prüferin bzw. den jeweiligen Prüfer und/oder softwaregestützte Plagiatsprüfung oder durch externe (in der Regel anonyme) Hinweise (z.B. aus Wissenschaftseinrichtungen oder über Internetplattformen wie VroniPlag Wiki) erkannt. Teilweise kommt es auch zu einer Selbstanzeige des/der Betroffenen.«

In den vergangenen Jahren kam es zu öffentlichkeitswirksamen Gradentzügen wegen Plagiaten. Der »Dr.« ist übrigens kein Titel, wie oft geschrieben wird, sondern ein akademischer Grad. Trotz der bekannten Fälle ist ein Teil der Hochschulangehörigen nicht sensibilisiert für das Problem. Zwar schreibt der »Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021«, dass die hohe Bedeutung der Qualitätssicherung der Promotion in der hochschulpolitischen Debatte weiterhin relevant sei. Doch das Plagiatsproblem wird in den alle vier Jahre veröffentlichten Berichten heruntergespielt. So hieß es 2021, dass »Plagiatsvorwürfe bei Dissertationen von Personen des öffentlichen Lebens« in der breiteren Öffentlichkeit thematisiert wurden. Damit gesteht man wohl ein, dass Plagiate innerhalb des Wissenschaftssystems nicht ausreichend diskutiert werden. In dem vom »Konsortium Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs« herausgegebenen Vorgängerbericht von 2017 heißt es lediglich:

»Auch die Diskussion um wissenschaftliches Fehlverhalten bezieht sich nahezu ausschließlich auf Dissertationen, obwohl im Zuge der öffentlichen Plagiatsanalyse auch Plagiate in Habilitationsschriften offengelegt worden sind.«

VroniPlag Wiki ist eine Internet-Plattform, in der jedermann mitarbeiten kann, um Wissenschaftsplagiate zu entdecken und zu melden. Diese werden unter https://vroniplag.wikia.org/de/wiki/Home öffentlich dokumentiert, wenn auch von den Mitwirkenden pseudonym. Deren Zahl schwankt. Die Süddeutsche Zeitung schrieb am 20. Mai 2021:

»Für VroniPlag Wiki arbeiten Profis, unter ihnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die selbst oft Jahre investiert haben in ihre Doktorarbeit.«

Die Plattform VroniPlag Wiki startete am 28. März 2011, seitdem wurden 213 Plagiatsdokumentationen veröffentlicht. Das Wiki darf nicht mit einem kommerziellen Anbieter von Plagiatsanalysen verwechselt werden, der unter ähnlichem Namen auftritt. »VroniPlag Wiki« hat keine Einnahmen, keine Sprecherin, erhebt keine politischen Forderungen. Ein Mandat für ihre Dokumentationen brauchen sie nicht, denn wissenschaftliche Schriften werden der Öffentlichkeit zur Diskussion und Prüfung übergeben. Insofern ist »VroniPlag Wiki« eine Rezensionsplattform, die sich auf unbelegte Übernahmen konzentriert, was gemeinhin Wissenschaftsplagiat genannt wird.

1. Teil: Deutschlands Doppelplagiate

1.Kampftag in Karlsruhe

Am Eingang erwarten mich Sicherheitsleute und eine Schleuse. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist geschützt wie ein Flughafen. Erst nach einer Kontrolle darf ich aufs Gelände. Es ist ein trockener, frischer Märzmorgen. Meinen Fußweg zum Verhandlungssaal kreuzt den fantastisch ausgestatteten Bibliotheksbau, den ein normaler Mensch nicht nutzen darf. Wie viele Plagiate darin einen Platz gefunden haben? Vor dem Saal wirke ich zunächst verloren. Mein Rechtsanwalt eilt in letzter Minute herbei, er musste seinem Sohn im Home Schooling noch bei Religionsaufgaben helfen. Glaube hilft auch mir, nämlich in unser Rechtssystem. Heute wird mich dieser Glaube nicht enttäuschen. Über drei Jahre lief ein Verfahren auf vier Ebenen mit inzwischen fünfstelligen Kosten. Zweimal hatte ich verloren, das dritte Mal gewonnen, nun entscheiden fünf Richterinnen und Richter des obersten deutschen Zivilgerichts endgültig und, wie es so schön heißt, rechtskräftig. Dann habe ich zweimal gewonnen, aber das Spiel geht nicht 2:2 aus, sondern 4:0, weil die oberste Instanz alle unteren Instanzen schlägt. Die Wissenschaftlerin, die mich verklagt hat, wird alle Kosten tragen. Auch meine Anwaltskosten und die Gerichtskosten aus allen Ebenen fallen ihr zur Last. Und es ist nicht ihr einziges Gerichtsverfahren. Hinten im Verhandlungssaal hat der Justiziar der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« Platz genommen. Auch die Zeitung wurde von der Wissenschaftlerin verklagt. Geht es in meinem Fall gut aus, steigen seine Chancen im anderen Fall enorm. Für ihn wird es, wie für mich, ein schöner Tag.

Verklagt hat uns Frau G. Die 1965 in München geborene Juristin ist in die deutsche Wissenschaftsgeschichte als einer von nur zwei aufgedeckten Fällen eines Doppelplagiats eingegangen. Das heißt, sie hatte sowohl in ihrer Doktorarbeit als auch in ihrer Habilitationsschrift fremde Gedanken als eigene Erkenntnisse ausgegeben. In der 1994 veröffentlichen Promotion unter dem Titel »Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen« hat VroniPlag Wiki 86 Plagiate gefunden. Teilweise wurden ganze Absätze aus anderen Büchern übernommen. Als G. ihre Schrift an der Universität in Frankfurt a.M. einreicht, hatte sie schriftlich erklärt:

»Ich habe nur die von mir angegebenen Quellen und Hilfsmittel für die Ausarbeitung der vorgelegten Arbeit benutzt und die aus anderen Schriften übernommenen Stellen kenntlich gemacht. Ich habe meine Arbeit selbständig verfaßt.«

Das war, wie man heute weiß, eine Lüge. Die Arbeit hat 188 Seiten im Hauptteil. Auf 77 dieser Seiten wurden Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 41 Prozent entspricht. Auf der allgemein im Internet zugänglichen Dokumentation von VroniPlag Wiki lassen sich die einzelnen Übernahmen leicht erkennen. In einer Synopse steht links der Text von G., rechts das Original, von dem sie abgeschrieben hat. Wörtliche Übereinstimmungen sind farbig markiert. Es ist sehr viel farbig markiert. Zu viel, meinte die Universität Frankfurt, die G. den Doktorgrad nach einer internen Prüfung entzogen hat. Es ist eindeutig, was VroniPlag Wiki herausfand: Der Gedankendiebstahl beginnt auf Seite 1 (»einem Patchwork aus drei nicht genannten Quellen, die leicht umformuliert werden«) und erstreckt sich bis zur vorvorletzten Seite. Bereits die Erläuterungen zum Zuschnitt des Themas sind nicht ganz selbständig formuliert. Laut »Vorwort« wurde G. für die Anfertigung ihrer Dissertation von der Friedrich-Ebert-Stiftung mit einem Stipendium gefördert. In deren Grundsätzen heißt es, man »achte auf fachliche Exzellenz«. Die Erwartung der Stiftung an die von ihr geförderten Doktoranden lautet: »Ihr wissenschaftliches Vorhaben sollte einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung leisten.« Die Arbeit von G. hat einen solchen Beitrag geleistet, nur ganz anders, als sie sich diesen vorgestellt hat, nämlich zur Plagiatsforschung und zur Rechtsprechung dazu.

Das gilt auch für die Habilitationsschrift »Das Recht der Europäischen Zentralbank. Unabhängigkeit und Kooperation in der Europäischen Währungsunion«. In dieser 2005 veröffentlichten Arbeit setzte G. ihr eigenwilliges Zitiermodell fort. VroniPlag Wiki fand heraus, dass etwa 25 Prozent des Gesamtumfangs ihres Texts recht nahe an einer einzigen Quelle entlanggearbeitet wurden, nämlich an Jan Endlers 1997 veröffentlichter Schrift »Europäische Zentralbank und Preisstabilität«. Aus dieser Dissertation seien rund 70 Passagen übernommen, häufig mit nicht ausreichender Kennzeichnung, teils ohne Hinweis auf die Quelle. Zwar sei Endler mit 90 Erwähnungen in den Fußnoten die meistzitierte Quelle. Doch bei vielen Übernahmen – die von einem Satz bis zu mehrseitigen Abschnitten variieren – sei Endler gar nicht genannt. »Fast immer ist die sprachliche Form wenigstens kosmetisch verändert, teils werden neue Textteile eingefügt und/oder der Text im Rechtlichen aktualisiert«, heißt es bei VroniPlag Wiki:

»Meist werden die Referenzen mitübernommen; gelegentlich finden sich Indizien für Blindzitate; teils entsteht der Eindruck einer recht eiligen Vorgehensweise. Meist hält sich der Text sehr eng an die Quelle, selten ist die Formulierung eigenständig.«

Den Plagiatefindern sprangen auch viele Tippfehler sowie grammatikalische Unstimmigkeiten ins Auge. Letztere sind wohl entstanden durch die unsorgfältige Anpassung übernommener Passagen an eine geänderte Satzkonstruktion. Auch bei der Habilitation unterschrieb G. eine Erklärung, dass sie die Schrift selbstständig verfasst hat. Sie habe keine andere Literatur als die ausdrücklich angegebene verwendet sowie die wörtlich oder annähernd wörtlich aus fremden Arbeiten entnommenen Stellen als solche »genau kenntlich gemacht«. Wieder eine Lüge. Tatsächlich findet VroniPlag Wiki auf 108 der 282 Seiten im Hauptteil der Arbeit Plagiate, das ist ein Anteil von 38 Prozent. Die Habilitation wird von der Frankfurter Universität aberkannt, eine Entscheidung, gegen die G. klagt. Es ist ein weiteres Gerichtsverfahren, das G. verliert.

2. Eine berufslose Geschäftsführerin

Im Gerichtssaal sitze ich zwar den Richtern gegenüber. Rederecht habe ich aber nicht. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) dürfen nur Prozessvertreter sprechen. Und nur solche, die vor diesem Gericht auch zugelassen sind. Neben meinem Hauptanwalt habe ich nun also auch einen speziellen BGH-Anwalt. Nur er darf sprechen. Deshalb ist mein Hauptanwalt nicht dabei. Auch G. ist nicht da. Sie hat neben ihrem BGH-Anwalt aber auch ihren Anwalt aus den unteren Gerichtsinstanzen geschickt. Doppelschutz gegen Doppelplagiat? Ich lerne die anderen Anwälte vor dem Saal kennen. Die Atmosphäre ist freundlich. Für sie ist es nur ein weiterer Rechtsstreit in einem weiteren Zivilverfahren. Das heißt, niemand hat eine Strafe zu befürchten. Allerdings habe ich Kosten zu befürchten, wenn ich verliere, über zehntausend Euro. Mein Anwalt erkennt die Ungeduld und macht mir Mut: Wenn der Vorsitzende Richter mit seinen vier Kolleginnen den Saal betreten hat, würden wir an seinen ersten Sätzen merken, wohin die Reise geht. Und so ist es auch. Rasch bin ich innerlich erleichtert. Für unsere Seite werden es 90 entspannte Minuten. Die Gegenseite muss argumentieren und kämpfen. Mich überrascht, dass sie dabei viele Argumente aus den ersten Instanzen rasch fallen lässt. Plagiate? Ja, klar, die gibt es, heißt es plötzlich. Plagiate in erheblichem Umfang? Ja, auch das wird nicht mehr abgestritten. Die Bücher von G. seien weiterhin in Bibliotheken auffindbar und ihre Habilitationsschrift wurde sogar jüngst in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert? In der Tat, und das sei misslich. Die Taktik der Gegenseite ist, alles zuzugeben, was sowieso kaum zu leugnen ist. Danach verweist sie unter anderem auf den Gesundheitszustand von G. Es gehe ihr schlecht. Weitere Berichterstattung könnte die Situation weiter verschlechtern. Sie habe sich nicht einmal über alle Fortschritte der Gerichtsverfahren unterrichten lassen. Die Situation belaste sie.

Das Krankheitsargument hatten bereits die Anwälte der Vorinstanzen vorgebracht. Niemand sollte so etwas ignorieren. Mir gebietet in solchen Fällen die journalistische Ethik, nicht namentlich über eine Person zu berichten. Zwar besteht ein Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit und auch der Wissenschaft, aber sicherlich nicht auf Kosten der Gesundheit eines Menschen. Das habe ich in anderen Fällen so gehandhabt, und auch im Fall von G. hatte ich, sobald ich von der Situation erfuhr, nie mehr namentlich über sie geschrieben. Doch das Problem ist, dass die Behauptung, die Krankheit sei aus der Berichterstattung entstanden, oder die Berichterstattung hätte diese Krankheit vertieft, nie nachgewiesen wurde. Zunächst fehlte jede Bestätigung dazu, und was in letzter Sekunde von G. eingereicht wurde, konnte die Kausalität, zumindest nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Frankfurt, nicht belegen. Denn eine Krankheit kann nicht durch Berichterstattung entstanden sein, wenn es die Krankheit schon vor der Berichterstattung gab. Sicherlich kann eine Krankheit schlimmer werden. So erklärten die Anwälte am 24. Juni 2020, G. würde seit 2017 keinen Beruf mehr ausüben. Durch einfache Internetrecherche war aber ersichtlich, dass G. bereits seit 11. Juni 2020 Geschäftsführerin einer GmbH war, und im Juli und August 2020 Geschäftsführerin zweier weiterer Gesellschaften wurde, darunter einer GmbH & Co. KG, bei der in der Regel Bücher zu führen und Jahresabschlüsse anzufertigen sind. Wenn das keine berufliche Tätigkeit ist, was dann? Die Gegenseite erklärte dazu, die Gesellschaften dienten allein innerfamiliären Angelegenheiten. Nun denn. Erstaunlich ist auch, dass G. zwar gegen meine getätigte und geplante Berichterstattung vorging, nicht aber gegen andere Namensnennungen, etwa in der Dokumentation bei VroniPlag Wiki.

[...]

08.06.2022, 11:42

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