Columbus

Händler&Helden mbH

20.11.2009 | 00:26

"Naturgesetze" der Medialisierung?

„Naturgesetze“ der Medialisierung?

 

Ich bin kein Kenner des Medienrechtes und auch kein sehr eifriger Verfolger der "Print-Online-Blog-Debatte". Ein neues Massen- Medium mit einfacherem Zugang, Dialogfunktion und höherer Verteilung wird sich auf Dauer durchsetzen. Das Netz wächst, die Informationen darin auch, der Grad der Desinformation, wie die Zahl der Ablenkungen selbstverständlich ebenso, vielleicht sogar noch schneller. 

Kundige sprachen ja schon zu Zeiten der „unvollständigen“ Medialisierung, ab den späten 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, von einem neu heraufziehenden, dieses Mal „scheinaufgeklärten“ Mittelalter II.

 

Streifzug“ hat Recht, wenn er die Pläne für ein Leistungsschutzrecht im Verlegerinteresse scharf anprangert ( www.freitag.de/community/blogs/streifzug/die-geplante-vernichtung-der-blogger ). Er verweist auf gute Quellen.

Bisher steht allerdings kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf der Regierung zur Begutachtung an. Allerdings dürfte schon jetzt klar sein, dass ein solcher Entwurf eine Verfassungsklage nach sich ziehen wird!

Einen kleinen, aber feinen Unterschied zur Situation der Pariser Februarrevolutionäre und ihrer Presse, wie Marx sie treffend beschreibt, -man kann den alten „Mohren“ ja nicht häufig genug zitieren-, gibt es schon. An diesem historischen Unterschied dürfte sich „Freitags-Mitkommunadin Magda“ gerieben haben (schrieb am 16.11.2009 um 09:48, Web, s.o.).

Damals waren die Zeitungs-Verleger meist auch Freunde und Partner, sogar Mitautoren der kritischen Öffentlichkeit, die sie dann publizierten oder es zumindest versuchten. Sogar die Drucker gehörten selbstverständlich dazu. Die Zensur richtete sich, wenn sie besonders böse sein wollte, gegen die namentlich gekennzeichneten Autoren (ein Impressum musste daher geführt werden!). Wahre Fahndungsorgien wurden angestrengt, um Schreiber die anonym und unter Pseudonym arbeiteten zu enttarnen. Aber, selbst in den Zensurbehörden, z.B. in der nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 zu Mainz arbeitenden Zensur des Deutschen Bundes, saßen Leute, die, wie der Dichter E.T.A. Hoffmann, die Zensur hintertrieben. -

Wer einen kleinen Überblick erhalten möchte der gehe ins "Zensurmuseum", virtuell oder real ( www.deutsches-zensur-museum.de/cms/index.php?id=18 ).

 

Zensur im Unterschied zur modernen Verleger- bzw. Unternehmerkontrolle

Viel rabiater und ohne Erbarmen gingen die Staatsorgane jedoch gegen die Drucker- und Druckpressen selbst vor. Verschrottung der Pressen und Zerstörung der Werkstätten wurden exekutiert, langjährigen Haftstrafen ausgesprochen und durch Vernichtung der Druckauflage in der gefürchteten Nachzensur, die wirtschaftlich prekäre Lage der Presse als wirksamer Hebel genutzt, sie endgültig mundtot zu machen. Letztere Methode erwies sich als äußerst effektiver Ansatz, weil er Verleger und Drucker dazu brachte, zunehmend zur Selbstzensur zu schreiten, um den finanziellen Ruin ihrer Betriebe abzuwenden.

Der Staat stand dieser, häufig in Personalunion antretenden kleinen Gegnerschaft fast immer feindlich gegenüber, denn sie war mehrheitlich gegen ihn, oder aber, wie ultramontane Konservative und Monarchieanhänger, der festen Überzeugung, der Staat sei schon viel zu demokratisch, -damals nannte sich das noch „liberal“-, zu frei, zu modern und zu sehr der Sache des Aushandelns gewogen.

Diese Leute in ihrer Gesamtheit könnte man als eine Art mediale „Feinkosthändler“-Gesellschaft bezeichnen, die allerdings häufig auch mit Pamphleten und sonstigen scharfen, geistigen Aufgüssen aufwarteten. Die Finanziers und Händler hatten fast immer einen engen Bezug zu den Produkten die sie verkauften. Anders ausgedrückt, die „Feinkosthändler“ verkaufte, was auch ihnen schmeckte, wovon sie überzeugt waren.

Schon etwas später tobte in der eigentlichen Blütezeit des Tageszeitungsjournalismus der Kampf zwischen ausgerichteten Verlagshäusern um Einfluß und Macht, die Ära der großen Zeitungstycoons war angebrochen. Die stellten sich nach ihrem Ermessen regierungstreu oder regierungsfeindlich auf, oder aber, die Redakteure arbeiteten in Netzwerken der Parteipresse.

Diese Zeiten sind längst , nämlich spätestens seit dem Kriegsende 1945 bei uns, in Nordamerika schon seit den Jahren vor dem ersten Weltkrieg, -so lange ist das schon her-, vorbei.

 

Seither herrschen Verleger- Eigner-Gruppen. -Die zwei Handvoll, die derzeit das Mainstream-Pressewesen bestimmen, sind heute Unternehmer und schöpfen Gewinne ab. Manche, um noch mehr Verlegermacht und ganze Medienverbünde zu errichten, mit denen eine Wertschöpfung auch aus kleinen Kaufbeträgen möglich wird, andere, weil sie damit politische Ambitionen verbinden, wieder andere aus einer Art Sammelleidenschaft für das eigene Firmenimperium. -Man leistet sich eine Zeitung, einen oder mehrere TV-Sender, so wie sich ein Autokonzern einen Rennstall hält. - Die Kontrolle über das Netz, angestrebt, jedoch bisher nicht erreicht, soll nun den Penny-Market als Wertschöpfungsreservoir erschließen.  Kleinvieh macht mehr Mist, das ist eine alte Händler- Binse, die schon die erfolgreichen Lebensmittel-Handelsketten bewiesen haben. Die Aldi-Brüder wären nie reich geworden, hätten sie dieses Prinzip nicht erkannt und genutzt. Jetzt verkaufen sie auch Höherpreisiges in großer Zahl. Ohne den Vorlauf, den schon ausgebauten Vertrieb und die große Filialdichte, lohnte sich dieses Zusatz-Geschäft nicht. Es ist ein Spin-off aus etablierter Position.

Teilleistungen, in unserem Falle Informationen, Zugänge zu Webforen, Exklusivbereichen und sozialen Netzwerken, möglichst kleinteilig anzubieten und bezahlen zu lassen, bringt in Zukunft sicher mehr. Das ist mit neuen Techniken auch leichter umsetzbar, als früher, auf dem wimmelnden gedruckten Anzeigen- und Werbeblättermarkt. - Alle wissen das.

 

„Leistungsschutzrecht“ - Euphemismus und Versuch einen Claim abzustecken

 

Ein Leistungsschutzrecht hätte nun eine völlig andere Dimension, denn hier geht es nicht nur um ein marktordnendes Recht, um Handelslizenzen und Zertifikate, um Alleinstellungsrechte zum Gelddrucken, um ein Privileg, sondern um einen Eingriff nahe an einem der höchsten Rechtsgüter, der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ausführliche Zitate und sogar Linkverweise stünden zukünftig noch viel mehr unter dem Zustimmungsvorbehalt der Rechteinhaber. Das machte aus der Öffentlichkeit eine Scheinöffentlichkeit aus gnädiger Verlegershand. Das widerspricht dem Meinungsfreiheits- und dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Öffentlichkeitsprinzip.

 

Aus Artikel 5, Abs.1,Satz1 und 2 GG, in Verbindung mit Artikel §24 und §51 des Urheberschutzgesetzes ergibt sich, dass Zitate, sofern sie kenntlich gemacht wurden, sofern sie in einen eigenen Text eingebettet sind und der „Werkcharakter“ des eigenen Tuns erkennbar ist, insofern sie also nicht nur einfach gesammelt und eingestellt werden, einen hohen juristischen Schutz genießen. Damit sind auch Links abgedeckt, die als Belege für eine eigene Argumentation oder einen Sachverhalt, als Erläuterung benutzt werden. Presseorgane verfügen darüber hinaus auch noch über das Instrument des „Großzitats“. Man denke nur einmal an die Veröffentlichung des fast kompletten Klageerwiderungsschriftsatzes durch den „Spiegel“ im Falle Gysi, anläßlich des gegen ihn erhobenen Vorwurfs, er sei als Stasi-IM tätig gewesen.

Allerdings ist die laufende Rechtsprechung zur „Zitierfreiheit“ mittlerweile zu einer so umfangreichen und komplexen Rechtsmaterie ausgeweitet, dass mit ein und demselben Obersatz unterschiedliche Gerichte ganz unterschiedliche Urteile fällen! - Schon heute steht das „Pressezitat“, aber noch viel mehr das Zitat in privaten Blogs oder offenen Web-Foren unter erheblichem Druck. Genau so, wie auch Foto- und Filmmaterial, sowie Tondokumente von Personen und privaten Orten oder Institutionen, sofern kein erhebliches öffentliches Interesse oder die zeitgeschichtliche Bedeutung der Person (sprich Prominenz) belegbar ist,  gilt der Zustimmungsvorbehalt. 

Jörg Lau und Giovanni Di Lorenzo als Lieblingslinks der rechten Szene- Mieser Szenenapplaus

Schon heute ist umstritten, ob ein Blogger auf seiner Favoritenliste einfach zu anderen Bloggern und Blogs verlinken darf, oder auf Institutionen oder Publikationen verweisen kann, ohne einen Sachzusammenhang als Beleg herzustellen.

In allen Fällen in denen er pauschal verlinkt, z.B. „meine Lieblingsblogs, meine Favoriten im Web, müsste die vernetzte Person oder Institution letztlich vorher gefragt werden. - Ellenlange juristische Auseinanderstzungen sind in Zukunft zu erwarten, wenn z.B. „PI“, ich halte es für ein rechtes Schmierenblog, auf die Seiten von Jörg Lau (ZEIT-Online) verlinkt, der zu ihren Hauptthemen gerne schreibt und bloggt, ohne auch nur einmal in deren Argumentekiste zu greifen. Oder wenn wohlwollend, als Reaktion auf Sarrazins Holzklotz-Interview, von einschlägigen Kreisen nun „Lettre“ als deutschnationale Lektüre mit der rechten Einstellung ausgelegt wird. Oder wenn ein DiLorenzo Text zu Türken in Berlin, mit unbelegten Behauptungen zu deren Renten, nun als Beleg mit Link in rechten Kreisen zirkuliert.

Welche Interessen wirken?

Leider arbeiten Verleger und Regierungen derzeit parallel an der gleichen Idee. - Die Exekutive, weil sie weiß, wie sehr sie auf den Transmissionsriemen der öffentlich-rechtlichen Medien und die Verlagspresse angewiesen ist, wenn die kommenden, unausweichlichen Verteilungskämpfe anstehen. - Da braucht man Verbündete, die die Meinung machen.

Die Verleger, weil ein Verlag der Ökonomie unterworfen ist und die rapide Änderung des Marktes durch die Technik und deren zunächst freie Nutzung, ein bisher nicht ausreichend bewirtschaftetes Vakuum im Web entstehen lies. Hier fehlt den Geschäftsführern derzeit noch der erwünschte Zugriff. Das ist klassische Ökonomielehre! Das es allerdings Güter und Dienstleitungen geben sollte, die nicht allein nach dem Marktprinzip funktionieren können und dürfen, das ist vielleicht gerade erst wieder in Mode kommender Gedanke und es lohnt sich, die rechtliche Verankerung des Berufsjournalismus in Deutschland zu beachten.

Allerdings ist es übertrieben, wenn Leute die es viel besser wissen müssten, als die kleine deutsche Bloggerseele, Zeiträume von 50 Jahren ins Auge fassen

( bigthink.com/clayshirky/clay-shirky-on-the-next-50-years-of-total-chaos ).

Der Prognosehorizont was Dauer, Intensität und Ausgang des derzeitigen „Chaos“ um Rollen und Verständnis angeht, dürfte etwa so weit sein, wie die Gutachten der Wirtschaftsweisen zur Konjunktur und die Analysen der Wahlforschung.

 

 

Die Stellung der Presseorgane und der Journalisten:

Ziemlich einzigartig in Europa ist das deutsche Presse- und Medienrecht. Nicht nur wegen seiner ausufernden Normierungs- und Regelungswut, dem schier unendliche Urteils-Strom der „ständigen“ Rechtsprechungspraxis, sondern auch, weil aus dem GG abgleitet den Presseorganen und den verantwortlich tätigen Journalisten besondere Pflichten, aber auch besondere Rechte erwachsen. Die Pflichten sind ausdrücklich nicht nur zivilrechtlich oder strafrechtlich verankert, sondern finden sich im Medien- und Presserecht, das ein spezielles Organrecht ist. Dies hätte, erinnerten sich die professionelle Journalisten und ihre Verleger öfter daran, nicht nur mehr Selbstachtung und Standesehre zur Folge, sondern begründet auch, warum in Zukunft nicht auf professionelle Journalisten und ihre Presseorgane verzichtet werden kann.

Journalisten besitzen ein erweitertes Recht Auskünfte einzuholen. -Sie gebrauchen es nicht mehr allzu häufig und sezten es nicht mehr allzu häufig mit Hartnäckigkeit durch. Lieber klettern sie heute auf Balkone für den Scoop und folgen Gerüchten. So zerstört man das eigene Ansehen.- Der Bürger hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auch ein Auskunftsrecht in seinen Angelegenheiten. Der Journalist aber, hat ein erweitertes, eben nicht an persönliche Betroffenheit gebundenes Auskunftsrecht.

 

Es ist gut, dass es ein Organrecht der Presse gibt und, dass diese Organe eine Sonderolle als Kontrolleure der Gewalten und Informanten der Bürger bewahren. Leider wollen sie ihre Rolle nicht mehr so gerne annehmen, weil diese Rolle auch mit einer ganz anderen Form von Verantwortung belastet ist. Denn aus dem speziellen Recht erwächst auch die Pflicht zur Recherche, zum Beleg, zur Gegenrede und Einrede, zur Abwägung und zum Schutz der Informanten.

Das sind „heiße“ Felder, die persönlich und bezogen auf ein Medium, die Redakteure und Redaktionen sehr wohl an den Rand ihrer Fähigkeiten führen können.

Die Blogger, „Journalisten“ eigener Macht?

In der Diskussion um den Status der Blogger und ihrem Verhältnis zur professionellen Presse tauchen immer wieder orginelle und sehr kreative Lösungen auf. Keine Frage, die meisten, der von etablierten Medien und den Mit-Bloggern selbst wahrgenommenen, mit meinungsbildenden Webseiten werden derzeit von Berufsjournalisten betrieben und ihre Hauptthematik ist das Medium selbst. - Das bedeutet keine Abwertung, den diese Web-Medium ist eine technische und kulturelle Revolution im Wortsinne. Kein Wunder also, dass auf höchster Differenzierungsebene und ganz alltäglich platt, das mediale „Wunder“ immer wieder neu verstanden werden muss.

Allerdings sollten bloggende Journalisten, das ist meine Meinung, ( www.freitag.de/wochenthema/0947-interview-jeff-jarvis-murdoch-bezahlnetz , siehe Kommentar „Streifzugs“zum knappen, aber präzise geführten Interview Jörn Kabischs mit Jeff Jarvis) ihren Status nicht aufgeben oder gar zwischen den Rollen hin und her wechseln!

Ein Journalist bleibt Journalist. So sollte er auch seinen Blog, wenn er denn einen betreibt oder das seine Hauptaufgabe bei einem Presseorgan ist, als ein journalistisches Fach mit faszinierender dialogischer Erweiterung ansehen.

Zwar betreibt er Journalismus auf einem neuen medialen Feld, aber seine Berufsrolle verlangt die Einhaltung der Regeln, die privaten Bloggern nicht abverlangt werden können. - An der von vielen Profis, aber auch zahlreichen ihrer Leser festgestellten, schleichenden Qualitätsminderung, in den meinungsführenden Medien, ob hier oder in Italien, ändert das aber leider derzeit auch nichts ( www.freitag.de/community/blogs/ed2murrow/out-of-journalism ). - Da sind stupide ökonomische Geschäftsführer-Gesetze am Werk und mahlen beständig kleiner, was groß sein könnte, so, dass selbst die gut verdienenden Chefs und Herausgeber in den medialen Dickschiffen als jammerige Klageweiber zum Staat rennen, trotz zweistelliger Gewinnprozente!

In absehbarer Zeit wird es wohl noch viele Blogger geben, die aus ihrem "freiwilligen" Einsatz an der Medienfront eine Tätigkeit machen. Verpflichten sie sich als Journalisten, dann gelten die Regeln. Betreiben sie Werbung, Geschäfte oder sonstige bezahlte Dienstleistungen, dann sind sie Geschäftsleute, Händler, Online-Ratgeber und, wegen mir, Therapeuten, nach ganz anderen Regeln.

Grüße

Christoph Leusch

 

 

 

 

 
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Kommentare
Streifzug schrieb am 20.11.2009 um 00:44
Hallo Columbus,

ja, es ist ein sehr wichtiges Thema. Der Untertitel von JAs neuem Artikel trifft es gut: "Eine Frage der Freiheit"

Noch ein Link zum Thema:
Verlage rechnen mit Gesetzentwurf für Leistungsschutzrecht noch in diesem Jahr
Streifzug schrieb am 20.11.2009 um 01:20
Eine Ergänzung noch.

Zwar betreibt er Journalismus auf einem neuen medialen Feld, aber seine Berufsrolle verlangt die Einhaltung der Regeln, die privaten Bloggern nicht abverlangt werden können.
...
In absehbarer Zeit wird es wohl noch viele Blogger geben, die aus ihrem "freiwilligen" Einsatz an der Medienfront eine Tätigkeit machen. Verpflichten sie sich als Journalisten, dann gelten die Regeln ...


Die Regeln gelten für Blogger. Blogger geraten von mehreren Seiten unter Druck.

Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger
Deaktivierter Nutzer schrieb am 20.11.2009 um 01:02
Informativ und aufschlussreich. Gut, dass noch jemand Streifzug beispringt...
mh schrieb am 20.11.2009 um 09:54
"Bisher steht allerdings kein ausgearbeiteter Gesetzentwurf der Regierung zur Begutachtung an."

bisher plärrt jeder in den raum was er gerne hätte.

etwas unaufgeregter geht es da in einer studie des bundestages zu:

irights.info/fileadmin/texte/material/045-09-A-LeistungsschutzrechtevonZeitungs.pdf

da stehen ganz interessante sachen drin:

Überlegungen zu einem originären Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
müssten Entwicklungen, die sich durch die neuen Technologien ergeben haben,
ausreichend berücksichtigen. Gefordert wird ein intensiver Diskurs und eine grundlegende
gesellschaftliche Debatte.18 Eine solche Debatte müsste die Rechte von Autoren,
Verlegern und Lesern/Nutzern ausreichend berücksichtigen. Rechte für die Nutzung
von Zeitschriften, Zeitungen müssten in einer solchen Diskussion im Rahmen der
Nutzung anderer Formen der Textproduktion und der hierfür erforderlichen oder bestehenden
urheberrechtlichen Konsequenzen diskutiert werden. Fraglich ist aber, ob mit
der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Zeitungen tatsächlich auch ein wirtschaftlicher
Nutzen für die Zeitungsverlage verbunden ist. So werden nach Einschätzung
des Vorstandsvorsitzenden der Axel-Springer AG Matthias Döpfner die meisten
Internetangebote auch künftig kostenlos bleiben.19 Der externe Effekt, den ein kostenloses
Internetangebot hat, stellt somit einen eigenen, jedoch schwer kalkulierbaren,
Wert dar.

Bei der Diskussion um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Zeitungen und
Zeitschriftenverlage spielen damit einmal wirtschaftliche Aspekte eine Rolle, durch die
gegebenenfalls eine Ergänzung des Katalogs der Leistungsschutzrechte (§§70-87e, 94
UrhG) begründbar wäre. Fraglich ist aber, ob eine solche Lösung all denjenigen Beiträgen
und Texten gerecht würde, für die es einen „Urheber“ gibt, der ein entsprechendes
Schutzrecht beanspruchen und gegebenenfalls entsprechende Vergütungsansprüche gemäß
§ 63a UrhG geltend macht.
2.3.

mfg
mh
Streifzug schrieb am 20.11.2009 um 10:05
@MH,

das verstehe ich nicht so ganz, vom Geplärre mal abgesehen.

Der Text den du anfühst ist seit Tagen im Artikel "Die geplante Vernichtung der Blogger" als auch oben Verlage rechnen mit Gesetzentwurf für Leistungsschutzrecht noch in diesem Jahr verlinkt.
mh schrieb am 20.11.2009 um 10:25
würde ich das mit dir diskutieren wollen, dann hätte ich das auch in einen deiner beiträge geschrieben.

deine beiträge geben das aber nicht her. weder der kommentarwust, noch die art und weise wie du sie konstruierst. warum und wieso, habe ich dir die letzten 3 tage erläutert. ich höre dann jetzt auch damit auf.

lass mich dir aber versichern, dass du nicht meine erste quelle für dieses dokument warst. sowas tröppelt bei mir recht zeitnah rein.

mfg
mh
Deaktivierter Nutzer schrieb am 20.11.2009 um 11:14
Mh, Du lässt ja kaum noch eine Gelegenheit aus, den Leuten mit einer bestimmten Meinungstendenz bei diesem Meinungsmedium hier vorzuhalten, dass sie irgendwas zwischen ideologisch verblendet oder ideologisch verbohrt sind. Und von Deiner Kommunikationskompetenz und Eloquenz können wir alle nur träumen. Du bist der einzige unabhängige, von allen Rechts-/Linksscheuklappen befreite Durchblicker. Wenn Du Deine intellektuellen Coolnessstandarts tatsächlich erfüllen wolltest, müsstest Du Dich mal aufschwingen zu erkennen, dass dieser Nichtrechtsnichtlinks-Spruch eines der ältesten und dümmsten Ideologeme der Neuzeit ist.

Wenn ich mich frage, warum Du eigentlich hier bist, komme ich zu dem Schluss, woanders könntest Du weniger auffallen.
mh schrieb am 20.11.2009 um 11:30
meisterfalk,

ich habe streifzug gar nichts vorgehalten. ich aktzeptiere es ja, was er schreibt. ich seh da nur keinen ansatz mit ihm zusammenzukommen und deswegen habe ich die diskussion mit ihm diesbezüglich nicht gesucht. er hat mich hier drauf angesprochen und ich habs ihm erläutert.

wo ist dein problem? ausser dass du mich seit mehreren wochen nicht verstehen willst und dich den leuten anschliesst die mir rassismus vorwerfen?

mfg
mh
Deaktivierter Nutzer schrieb am 20.11.2009 um 11:43
MH, wenn Du meine Aufforderung an denoc meinst, hier einen Beitrag zu posten, dann schau mal auf die Uhrzeiten und Daten, so wirst Du sehen, dass seine Fascho-Vorwürfe danach kamen. Und der Herrn oca, den hab noch nie unterstützt, sondern mehrmals angegriffen, schon vor Monaten.
Streifzug schrieb am 20.11.2009 um 11:48
Locker bleiben

mh schrieb am 20.11.2009 um 11:55
nein, ich meine die darauffolgenden spitzen die sich über mehrere beiträge hinzogen und immer in diese richtung schossen .. sloterdijk, leitartikler etc.. wenn du was mit mir ausdiksutieren willst, dann tu das einfach.

ich behaupte übrigens nicht, dass meine meinung die allein richtige ist, aber wenn ich sie diskutiere, dann vertrete ich sie natürlich so als ob sie es ist. anders kann man das nicht gescheit machen.

wenn ich sprachlich dabei manipuliere, dann steht das da auch immer hinterher dabei. es für mich ein stilmittel zur offenlegung ebenso wie zu meinem schutz innerhalb der teilweise hart geführten diskussionen. es ist aber transparent.

warum ich mich hier in letzter zeit vermehrt an allen reibe (und da ist streifzug aussen vor, das ist reiner zufall und unabhängig), liegt sehr einfach daran dass wir uns hier

a) nur noch mit uns selbst befassen
b) meinungen immer gleichgeschalteter werden
c) hinterfragen was ganz böses ist.

dagegen hab ich was. das stört mich. dafür brauchen wir den freitag nicht.

mfg
mh
Deaktivierter Nutzer schrieb am 20.11.2009 um 12:33
Sicher gibt es (auch hier) Leute, für die "hinterfragen was ganz böses ist." Also ist Hinterfragen was gutes, klar, Binsenweisheit. Mir scheint nur, dass Deine Selbsterkenntnis lückenhaft ist, weil Du anscheinend nicht wahr haben willst, dass bei Deinem sog. Hinterfragen auch wieder nur eine recht homogene Meinungstendenz herauskommt.

Auf mich wirkt das so: Du hast den Anspruch oder das Bedürfnis, als Nonkonformist rüberzukommen, also gehst Du dahin, wo Du eine bestimmte Meinungstendenz vermutest, und behauptest das Gegenteil. Für den Zweck sehr wirksam.

Ich habe hier schon anregende Sätze von Dir gelesen. Aber Du schmorst auch im eigenen Saft. Zur Klugheit gehört Selbstdistanz, auch das eigene Weltbild kann laufend kleine Korrekturen vertragen.
Deaktivierter Nutzer schrieb am 20.11.2009 um 12:35
Ach, noch was: "meinungen immer gleichgeschalteter werden" - Gleichgeschaltet? Wer sitzt am Schalter? Wie verträgt sich diese Deine Einschätzung mit Deinem kürzlichen Bekenntnis zur Chaostheorie?
mh schrieb am 20.11.2009 um 12:44
dann ist es vollkommen legitim mich darauf hinzuweisen, die freiheit nehm ich mir ja auch. obs nun jetzt und künftig im blog von columbus erfolgen muss, darüber machen wir uns beide außerhalb davon gedanken, schlage ich vor.

was das hinterfragen betrifft, machst du es dir da etwas einfach. wenn der immerselbe denkreflex zu den immergleichen aussagen führt, wieviel hinterfragemethoden muss ich mir da ausdenken um bei dir noch als seriös zu geten?

wir fangen da jedesmal am gleichen punkt an. auf der einen seite wie auf der anderen. und ja, das hat was reflexhaftes .. nur eine bessere lösung habe ich da noch nicht gefunden.

manch artikel kommentiert das dann mit der süffisanten feststellung, dass man erst betroffen und dann empört über die betroffenheit ist .. nur so gedacht, ist es selbst doch auch nur die empörung über die empörte betroffenheit.

ich nehm mich da nicht aus, da haste durchaus recht.

mfg
mh
Magda schrieb am 20.11.2009 um 10:31
Hallo,
also ich fand diesen - herrlich Leuschnerischen Beisprung - interessant und hilfreich.

Denn in der Tat fand ich mich in meinen - auch beruflichen - Zitiermoden immer durch die herrschende Gesetzgebung gedeckt.

Ich schreibe hier nicht deshalb, weil ich auch noch einen Senf hätte, sondern weil ich die Debatte, die streifzug losgetreten hat, nicht mehr so abtun möchte, wie in seinem Blog.

Insgesamt aber: Wenn mir was das einfach Schreiben in dieser Community vermiest, dann sind das dauernde Debatten, wie sie jetzt wieder unter Öffentlichkeit 2.0 geführt werden. Und keine davon geht ab ohne dass jemand die Pfauenfeder spreizt. Das nur am Rande.

Es entsteht bei mir immer die Frage: Soll ich in den Kampf ziehen von Link zu Link, is schon Krieg oder soll ich weiter so tun als sei Alltag?

Ratschläge bitte an die Abwaschschüssel. (Herrlich Doppelt sch - kommt selten vor)
Knüppel schrieb am 20.11.2009 um 10:54
Lieber Columbus,

inzwischen bin ich ziemlich "verwirrt" :-) (darf ich sicher sein, als absoluter Laie, also weder Publizist, noch Autor oder gar Journalist);-)

Gelegentich ist von WIR (Journalisten oder wahlweise Laien-Bloggern) und DIE (je nach Standort) die Rede:

"Die Gemeinschaft der Leser leistet sich professionell schreibende Mitglieder innerhalb ihrer Gemeinschaft?"
(Quelle habe ich leider verschlampt, sorry)

oder ...

"Anna am 19.11.2009 (…) Aber wie wollen WIR da bei Bloggern verfahren? Die mit Nicknames arbeiten? Klopfen wir jede Nachricht, jede Geschichte ab? Sprechen wir uns von der Verantwortung frei, wenn sie nicht stimmt? Wie ist das presserechtlich?

Wie werden wir unsere Standards und Ansprüche bzgl. des Wahrheitsgehalts aufrecht erhalten können? Vereinbaren wir einen verpflichtenden Kodex für alle, bevor WIR die Zusammenarbeit mit Bloggern aufnehmen?

Oder werden dann in den online-Zeitungen Beiträge, wie z.Zt. im Freitag, unterschiedlich aufgelistet werden; die von Journalisten einer - und die von Bloggern andrerseits?

Herzliche Grüße, Anna"

oder ...

"sachichma schrieb am 19.11.2009 um 14:54
Aber wie wollen wir da bei Bloggern verfahren? Die mit Nicknames arbeiten?"

In den USA wurden wegen dem 'patriots act' zwischen 2003 und 2007 64 Blogger mit Haftstrafen und unzählige weitere Blogger zu Geldstrafen vergattert. Das hat zu einem sehr hohen Qualitäts-Standart geführt."

oder ...

"Columbus schrieb am 20.11.2009 um 00:26 (…) Ein Journalist bleibt Journalist. So sollte er auch seinen Blog, wenn er denn einen betreibt oder das seine Hauptaufgabe bei einem Presseorgan ist, als ein journalistisches Fach (…) ansehen.

Zwar betreibt er Journalismus auf einem neuen medialen Feld, aber seine Berufsrolle verlangt die Einhaltung der Regeln, die privaten Bloggern nicht abverlangt werden können …“

Hmh ...
Leisten WIR (Laienblogger) uns jetzt "professionell schreibende Mitglieder innerhalb unserer Gemeinschaft"

oder fragen sich professionelle Journalisten:
"Aber wie wollen WIR da bei Bloggern verfahren? Die mit Nicknames arbeiten?"

oder "verlangt seine (des Journalisten, SP) Berufsrolle die Einhaltung der Regeln, die privaten Bloggern nicht abverlangt werden können …“

Sind WIR alle "gleich"? Oder doch nicht?
Gelten für UNS ALLE dieselben Regeln, wenn wir bloggen? Bekommen DIE EINEN gar Honorare für Ihre Tätigkeit und DIE ANDEREN nicht?
Müssen WIR Laienblogger gar mit schweren Strafen rechnen, wenn wir nicht professionell recherchieren (siehe oben)? Sollte ich daher jeden kleinen Text, den ich hier oder anderswo so "locker vom Hocker" poste, lieber vorher von einem Anwalt prüfen lassen?

Fragen über Fragen ... :-)

SP

P.S. Nach ihrem sog. "Relaunch" hat ist "ZO" dazu übergegangen alle (auch die "alteingesessenen") User zu zwingen beim Einloggen ausdrücklich die umfangreichen "ZO"-AGBs zu "unterschreiben" (mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen bzgl. Haftung usw.) Die User-Gemeinschaft bei "ZO" ist *seitdem "in Auflösung" begriffen ...

(*wahrscheinlich nur 1 Grund von vielen)
Knüppel schrieb am 20.11.2009 um 11:10
@Redaktion

Und noch einmal meine dringende Bitte:

FÜHRT EINE EDIT-MÖGLICHKEIT (vielleicht, wie von MH120480 jüngst genannt, zeitlich auf 30 Min. begrenzt) EIN.
LEIDER SEHE ICH MEINE TIPPFEHLER REGELMÄSSIG ERST, WENN SIE GEPOSTET SIND (verd... Sch...!:-))

SP
Ehemaliger Nutzer schrieb am 21.11.2009 um 09:41
@ SP >Müssen WIR Laienblogger gar mit schweren Strafen rechnen, wenn wir nicht professionell recherchieren...<

kommt auf das Thema an, nur Angaben müssen belegbar sein falls die gemachten Abgaben hinterfragt werden. Ganz so "locker vom Hocker" posten is nix für jeden der seine Meinung äussert. Nicht alle Quellen sofort verlinken. Soll doch erstmal jeder selbst recherchieren. Brauchst anderen nicht die Arbeit abnehmen.
poor on ruhr schrieb am 20.11.2009 um 12:39
Ich bin immer überrascht über diese Bezugnahme auf die Anfangszeit der Zeitungen, als diese billig und für jeden zugänglich wurden. Diese Paralelle finde ich faszinierend.
Columbus schrieb am 20.11.2009 um 12:49
Hallo, schönen Nachmittag an die Runde.

Es wird heftig diskutiert und das ist gut so. Ich muss mich jetzt erst einmal kurz fassen, dem Zeitdruck geschuldet! - Aber, wie einige schon zu Recht bemängelten, neige ich trotzdem zum Breitband. ´Schuldigung.

Bitte werft Euch nicht gegenseitig vor, was ihr bisher noch nicht gelesen, velinkt oder kommentiert habt. Auf die Schnelle, es kommt noch was, möchte ich jedoch auf "Sex Power" eingehen.

Ja, die Verwirrung teile ich. Es ist auch verwirrend, weil selbst professionelle Journalisten beginnen, ständig ihren Status zu verleugnen und wie Blogger, sogar wie ganz schlechte Blogger, anzutreten. - Das geht nicht.
Vielmehr es geht, aber es senkt den eigenen Anspruch.

Es geht hier aber nicht um die Qualität, denn da sind Mensch-Profi und Mensch-Blogger oder -Kommentator, je individuell und thematisch bezogen, längst auf Augenhöhe. - Wir sind doch fast alle nicht dumm! Wir schreiben doch fast alle nicht nur Unsinn, und wir bringen fast alle Wissen und Lebenserfahrung ein. - Also, darum kann es nicht gehen.

Auch der von "MH 120840" eingstellte Link zum wissenschaflichen Dienst der Bundestagsverwaltung führt ein wenig in die Irre. Denn die Referentin Frau Böger kündigt zwar eine Information über die juristischen, und damit die "Rang-Ebenen" des diskutierten Leistungsschutzrechtes" an, verbleibt dann aber weitgehend auf der Ebene der Verleger- und Urheberrechte im Medienrecht. -Das trifft nicht den Kern!

Schon heute herrscht eine klare organisatorische und ökonomische Überlegenheit der Rechteinhaber (kurz Verleger). Das vermerkt Frau Böger! - Sie können massiven Druck ausüben, über ihre Rechtsabteilungen oder Fachanwälte verhandeln, prozessieren und lange Instanzenwege beschreiten. Das "Leistungsschutzgesetz" im bisher diskutierten Rahmen (MH 124080 listet es auf)kommt diesen Interessen sehr weit entgegen. Es ist, sollte es so ausgestaltet werden, ein Gesetz für ein Wirtschaftsinteresse. Das ist im Prinzip unstatthaft, allerdings in der Praxis nicht unüblich, Lobbygesetzgebung eben.

Verleger proklamieren gerne, dass sie im "Auftrag" Autorenrechte schützten. Auch das sind häufig Scheinargumente, denn die Verleger suchen, sich in den Verwertungsbesitz von Autoren und Künstlerrechten, von kreativen Dienstleistern zu bringen, ja sogar bisher nicht urheberechtlich oder gewerberechtlich geschütztes Kultur-Material durch Archivierung und Aufarbeitung und durch Zusammenkauf ihrem Verwertungsinteresse zu unterwerfen, um es zu vermarkten. Sie sind also, wenn es um die Großen des Gewerbes geht, häufig nicht ehrliche Makler der Kreativen. Allenfalls von denen, die die Charts jeder Medienkultur bevölkern. - Man lese die ZEIT, mittlerweile auf weiten Strecken eine Ansammlung von Berichten über Promis, Testimonials von Promis, Chartgrößen und
den Edelprodukten der Verlegerwelt. Die kennen das, man kennt sich. Einziger Unterschied zum Boulevard. Die Form und die eingestreuten langen und nachdenklichen Strecken. Noch ist es eine Mischkalkulation, aber eine die nur noch die Medialität an sich ins Auge fasst.

Jetzt wollen sie noch einen Schritt weiter gehen und das so genannte "kleine Zitat" mit dem Urheberrecht weiter erschweren.

Es wird Zeit, die Rechtsebene anzuführen, die hier angegriffen und bedroht wird. Es ist der Grundrechtschutz selbst und davon abgleitet das Zitierrecht für jedermann, und für kleine und kleinste Presseorgane. - Die sind dann nämlich nur noch mit juristischer "Absicherung" beschäftigt.

Ich weiß auch nicht. Aber irgendwie kommt mir mein eigenes Schreiben heute konsistenter vor, als der mühevollere Berg von gestern.

Grüße an Alle

Christoph Leusch
ed2murrow schrieb am 20.11.2009 um 18:32
Sehr geehrter Colón,
der Zusammenhang zwischen Urheber und Recht kann gar nicht deutlich genug herausgestellt werden. Zu einem der Aspekte dazu, der Lobbyarbeit der Verlage, haben Sie glänzend referiert.

Das "Zitierrecht", wie Sie es nennen, und das angeblich unter "Grundrechtsschutz" stehe, existiert leider so nicht und hat nie existiert. Die Sichtweise der bestehenden Normen ist genau umgekehrt: Dem Urheber sein Werk ist sein Eigentum, steht daher unter dem expliziten Eigentumsschutz des Art. 14 GG. Das gilt für das Werk „Text“ insgesamt als auch für einzelne Textstellen. Dieses Prinzip wird um der Sozialbindung des Eigentums willen, Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG, in § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durchbrochen, der „Zitat“ definiert und in dieser Definition ausdrücklich erlaubt. Die Sozialbindung wird in diesem Zusammenhang im „überwiegenden Interesse der Allgemeinheit an der kulturellen Fortentwicklung im weitesten Sinne“ gesehen. Im gleichen Licht ist die Durchbrechung des Urheberrechtsschutzes zu Lasten von Zeitungen in § 49 UrhG zu sehen, da diesen nicht nur die allgemeine Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. I Satz 1 GG zur Seite steht, sondern auch die besondere Gewährleistung in Satz 2. Mehr Privilegierung bedeutet auch mehr Pflichten.

Die Frage nach einem "Zitatrecht" stellt sich daher nicht. Es geht vielmehr darum, ob es überhaupt zitierfähige freie Texte geben wird, wenn Verlagen ein „originäres Leistungsschutzrecht“ eingeräumt wird. Wenn ich mir Stichworte wie „Journalisten-Gema“ anschaue, wird mir da eher schummrig zumute.
Columbus schrieb am 20.11.2009 um 21:33
Lieber "ed2murrow",

Ich bin ja kein Jurist. Was Sie sagen ist einleuchtend. Ich habe aber nicht behauptet, dass es ein Grundrecht des "Zitierens" gibt. Da Sie aber von der Materie etwas verstehen, vielleicht können Sie es uns und mir noch genauer erklären.

Meine Meinung, meine Verständnis dessen, was ich dazu bei Medienrechtlern gelesen habe:

"Zitieren" ist ein Jedermannsrecht, abgeleitet aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Wer soll in der Öffentlichkeit das Grundrecht noch nutzen können, wenn Zitate und Belege von der Zustimmung der Autoren und Rechteinhaber abhängig wären? - Dies liefe darauf hinaus, nur noch den Presseorganen in den Händen der Rechtebesitzer, den anerkannten Wissenschaflern und den anerkannten Künstlern, -für die jeweils Sonderbedingungen der Meinungsäußerung und Verwertung von Werken gelten, jeweils in anderem rechtlichen Rahmen-, die Chance zu einer begründeten und vor allem abgesicherten, belegten Meinung zu lassen.

Das würde den schon heute existierenden
Vorsprung an materiellen Fähigkeiten und Rechten der starken Institutionen (Verleger, TV-Medien, Konzerne als Rechteinhaber) noch weiter vergrößern und die Meinungsfreiheit über einen Zusatz im einfachen Urheber- und Besitzrecht aushebeln.

Das darf also keinesfalls passieren und ist, jedenfalls nicht nur nach meiner Meinung, verfassungswidrig!

Ich bin mir ganz sicher, dass die Kläger, -es wird, sollte es zu einem Gesetz in der diskutierten Fassung kommen, leider verspricht Frau Merkel dies den Verlegern-,sich genau dieser Argumentation bedienen werden. Natürlich juristisch viel exakter mit den entsprechenden Paragraphen belegt.

Das geplante "Leistungsschutzrecht" richtet sich genau gegen das bisher ungehinderte und freie Medium, in dem sich zukünftig die Hauptdebatten, der Streit um Meinungen und Wahrhaftigkeiten abspielen werden. Das Web und seine verschiedenen medialen Formen sind in Zukunft "die Öffentlichkeit" oder zumindest ein immer wichtiger werdender Teil derselben.

Wer also Verlinkungen und zitatanaloge
Bestandteile in Blogs unter einen "Zustimmungsvorbehalt" bringen will oder, wer durch Marktmacht und Kauf von Webmedien den bisher relativ ungehinderten und freien Austausch einschränken, und durch Bezahlmodelle ersetzen möchte, die Information und Diskussion nur noch aus Gnade der Besitzer von Rechten oder nach der Entrichtung von Gebühren zugänglich machen will, der sägt am Grundgesetz.

Ich würde sagen, so etwas begründete für einen wahren Demokraten ein Widerstandsrecht. Ich bin gespannt, ob die Regierung tatsächlich die Absicht hat, ein solches Gesetz vorzulegen.

Meine Befürchtung in diese Richtung ist auch, dass Grüne und vor allem großen Teilen der SPD nicht mehr zuzutrauen ist, gegen ein solches Gesetz vorzugehen.
Allzu sehr sind manche Grüne und viele von der SPD mit den Eigner und Verlegerninterssen verbandelt, gerade erst hat man den gesellschaftlichen Zugang in diese Kreise erreicht. In ihrer Regierungszeit haben sich führende SPD-Poltiker nicht gerade intensiv für die Meinungsfreiheit aus dem Fenster gelegt. - Sie wählen ja nicht einmal mehr aus mehreren Vorschlägen, sondern die Führungen, so sympathisch sie sein mögen, lassen sich akklamieren und schlagen sich selbst vor. Was soll man solchen Parteien noch zutrauen?

Bisher jedenfalls (die Medienrechtler
sprechen in diesem Zusammenhang vom "kleinen Zitat"), die wichtigsten Regeln habe ich ja oben im Text genannt, es gibt auch noch ein paar andere Kritierien, sind wir Blogger oder Leserbriefschreiber, oder Bittsteller,gut begründet auf der sicheren Seite.

Presseorgane/Pressemedien oder Journalisten haben noch ein paar Rechte mehr. Andererseits ist das Zitat aus einer Zeitung, vor allem wenn es nur eine reine Nachrichtenmeldung ist, überhaupt nicht geschützt, selbst wenn der Verlag das behauptete.

So dürfen Sie, darf ich, zum Zwecke der Meinungsäußerung auch aus komplett urheberrechtlich geschützten Werken zitieren, wenn wir uns an einer öffentlichen Diskussion mit einer Meinung beteiligen und das Zitat in unseren eigenständigen Texten (Werkcharakter) in einem passenden Sinn- und Argumentzusammenhang nutzen.

Bisher kann uns das niemand versagen, noch nicht einmal eingreifen und abmahnen, wir müssten ihn um Erlaubnis fragen.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn ich auf Ihre berechtigten Zweifel eingehe, dann könnte ich aus bestimmten Gründen derzeit versucht sein, aus Peter Sloterdijks Buch "Zorn und Zeit" ein passendes Bonmot oder eine passende Erklärung einzufügen, wenn das meinen Gedanken erläutert und zum Argument gebraucht wird.
Dazu brauche ich weder Herrn Sloterdijk, den Urheber, noch den Verlag, noch den Inhaber aller, oder der geteilten Rechte um Erlaubnis zu fragen. - Das steht, wenigstens bisher, jedem Deutschen, jedem EU-Europäer und jedem Gast in diesem Land frei!

Wie es in anderen Ländern ist, weiß ich nun nicht.Es interessiert hier auch nicht. So ist die Materie auch im "Urheberrecht", geregelt.
So lange ich die in der Rechtspraxis entwickelten Regeln einhalte, bin ich sicher.

Nun hat sich allerdings ein "Graubereich" entwickelt, weil natürlich zunehmend in elektronischen Medien anders zitiert wird. Es muss ja sogar davon ausgegangen werden, dass in Zukunft die meisten Zitate und Verweise nicht mehr in den Text eingearbeitet sind, sondern als Verlinkungen erfolgen. Der Beleg besteht also aus einem Verweis auf den Urtext oder sogar eine präzise Seite, nicht aus einem schriftlichen, gesprochenen oder bildmedial eingearbeiteten Ausschnitt.

Mit der "ständigen Rechtsprechung", der "Flut", wie ich schrieb, wachsen natürlich auch die Versuchungen, das Urheberrecht so auszudehnen, dass eine differenzierte Meinungsbildung auf Augenhöhe nicht mehr möglich ist. Die Verleger betreiben das aus materiellen Gründen, die Politiker aus Macht und Kontrollzwängen, denn die Spielräume werden zunehmend härter umkämpft.

Mit wenigen Verlegern und den paar "öffentlichen Anstalten" lässt sich die öffentliche Meinung leichter steuern, als mit einem freien Netz.

Grüße
Christoph Leusch
Columbus schrieb am 20.11.2009 um 21:48
Lieber "ed2murrow",

Sie sprechen mich mit "Colón" an. Das war mein "Nick" bei der ZEIT-Online. Ich bin da weg, weil das Community- Forum heute nichts mehr mit differenzierter Meinungsbildung zu tun hat.

Wer einmal nachlesen möchte, was ich da früher geschrieben habe, der suche bei "Leserartikeln" unter meinem "Nick".
Alle meine Artikel sind aber mit meinem Klarnamen unterzeichnet, mit Ausnahme einiger Kommentare aus den Anfangsmonaten meiner Beteiligung.

Sie schreiben hier auch unter einem "Nick", den ich von der ZEIT-Online her kenne. Ich will Sie nicht auffordern,
ihren Klarnamen zu nennen. - Es gibt viele sinnvolle Gründe, zumindest oberflächlich, anonym zu bleiben. Das schneidet niemandem die Ehre ab, so lange die Argumente so wie hier sachlich ausgetauscht werden.

Ich frage aus einem ganz anderen Motiv. Mich würde interessieren, ob sich hinter manchem "Nick" nicht auch Mitarbeiter der ZEIT/ZEIT-Online verbergen. - Wie gesagt, mir geht es dabei nicht um eine Wertung, sondern darum, ob es Leute bei der ZEIT gibt, die den offiziellen Kurs, die ZEIT-Spitze steht ja hinter dem Verlegerwunsch nach einem "Leistungsschutzrecht", nicht teilen.

Grüße
Christoph Leusch
mh schrieb am 20.11.2009 um 22:41
@colombus:

ein leistungsschutzrecht muss zwangsläufig den verlagen dienen, sonst bräuchte man es kaum.

ich seh die probleme nicht im gesetz, sondern viel mehr in den dann erlassenen verordnungen und in den jahrelangen gerichtsprozessen zu ihrer ausdefinierung, die das deutsche internet beschädigen werden und sich dann auf das europäische ausdehnen.

gleichwohl bietet das alles auch chancen. kein verlag ist verpflichtet sich daran zu halten und seinen nutzern abzuverlangen (auch wenn das bei ner gema-ähnlichen umsetzung durchaus passieren könnte). ebenso wie es die basis für professionelle, deutsche blogangebote ebnen würde.

das internet sucht sich da seinen weg und zugleich wird es me auch bewegungen wie der piratenpartei zum durchbruch verhelfen .. was dann die "konterrevolution" auslösen wird.

polit-strategisch wäre es mE sogar das beste was passieren kann, denn es würde der ausserparlamentarischen opposition zu einem enormen aufschwung verhelfen und zugleich die demokratiereformer von unten befördern.

momentan fehlt noch der schmerz, damit sich das alles formiert, die empörung ist bereits gegeben .. das interessante an dieser bewegung wird dann auch sein, dass sie die plattform bieten kann um auch sozialen frust zu kanalisieren der sich innerhalb der letzten jahre aufgebaut hat.

ansonsten ja klar: jede form der einschränkung ist zu bekämpfen. nur sollten wir erstmal wissen was genau da gemacht werden soll .. bisher fehlt uns das. präventives bellen ist aber politisch mittlerweile wohl auch zum guten stil erhoben worden, weswegen man sich dem kaum verschliessen kann. ich vermags nur nicht.

mfg
mh
ed2murrow schrieb am 20.11.2009 um 22:48
Sehr geehrter Herr Leusch,
ich komme mit der Anrede Ihrem Wunsch nach. Damit das auch hier klar wird: Ich bin kein Journalist und mit keiner Zeitung, keinem Verlag, mit keinem Medium verbandelt. Von Tante Erna abgesehen, die mir gelegentlich die Karten legt. Die Gründe, warum ich mir ein Pseudonym zugelegt habe, sind so vielfältig wie etwa die von Richter Ballmann im Impressum zu seinem BLawG. Ihre Mutmaßungen in der Hinsicht empfinde ich als „werfen eines Steins in einen Teich, mal sehen, welche Wellen das schlägt“ und daher als reichlich dreist. Sei’s drum, das hier sollte zu Ende geführt und nicht davon aufgehalten werden, wer den längeren (*) hat.

Ihre Ausführung „Es wird Zeit, die Rechtsebene anzuführen, die hier angegriffen und bedroht wird. Es ist der Grundrechtschutz selbst und davon abgleitet das Zitierrecht für jedermann ...“ hatte ich so verstanden, dass das „Zitierrecht“ unter Grundrechtsschutz stehe. Sie verstärken das sogar in Ihrer Antwort: „"Zitieren" ist ein Jedermannsrecht, abgeleitet aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit.“

Ein Zitat ist per se keine Meinungsäußerung, sondern das Wiederholen eines fremden Geistesprodukts. Erst im Kontext wird es Teil der Meinungsäußerung. Das ändert aber nichts daran, dass man sich etwas „fremdes“ zueigen gemacht, also sich aneignet hat. Wer das bei wesentlichen Inhalten eines als eigenes Werk ausgegebenen Produkts nicht kenntlich macht, ist schlicht ein Plagiator. Warum? Weil er eine fremde Idee, eine fremde Geistesleistung geklaut hat. Damit dürfte die Dimension klarer werden: Auch das darf man, wie beim Diebstahl sonst, grundsätzlich nicht. Weil aber der Gesetzgeber gar nicht so dumm ist, wie immer behauptet, hat er sich gesagt: Wenn ich nicht zitieren kann, kann ich eigentlich gar nicht argumentieren, meine Meinung untermalen. Also hat er das Zitat erlaubt, Fundstellen s.o. Das bleibt auch so.

Die Argumentierer des „kleinen Zitats“ brauchen ein griffiges Schlagwort wie das der „Privatkopie“. Und tun diesmal der Verlagslobby auch noch die Ehre an, deren Begehrlichkeiten zur Vergütung von Verwertungsrechten am Art. 5 , dem der Meinungsfreiheit aufzuhängen. Die gehören aber dahin, wo es den Verlagen weh tut, nämlich in die Sozialbindung des Eigentums, dort, wo sie schon immer standen. Das ist keine juristische Förmelei, das ist der ganz konkrete Hinweis, dass der Habende auch Pflichten hat und nicht nur immer Forderungen stellen darf. Eine solch klare Abgrenzung war noch vor nicht langer Zeit eine Selbstverständlichkeit, heute scheint jeder das GG zu kennen, aber keiner hat’s gelesen. Da fragt man sich schon, wer Steigbügelhalter für wen ist.
In genau diesem Sinne, e2m
(*) Atem
Columbus schrieb am 21.11.2009 um 00:56
Lieber Herr "Ed2murrow",

Ich habe doch extra geschrieben, Sie sollen das nicht in den falschen Hals kriegen. Ich habe auch geschrieben, ich will überhaupt nicht an Ihren Klarnamen und mache Sie deswegen auch nicht an.

Im Thread zu Herrn Kabichs Interview mit Jeff Jarvis war die Frage aufgetaucht, ob ein Berufsjournalist und Blogger zu einem, d.h. zu dem aktuellen, hier diskutierten Medienthema, nicht in beiden Rollen schreiben könnte.

Herr Kabisch als stellv.Chefredakteur, dann Herr Kabisch als Blogger.

Dabei kam auch das Thema auf, dass bei der ZEIT-Online Community sehr wahrscheinlich auch Mitglieder der Redaktion, anonym mitposteten. Sie haben ja die Veränderungen bei ZEIT-Online mitverfolgt. Darum ging es.
Tut mir leid, wenn Sie das als subtilen Versuch werten mussten, ich wollte ihren Klarnamen. Es ist nicht so, es liegt mir fern.

Zur Sache. Sie sind auf dem falschen Dampfer. Denn Sie klären mich über eine Rechtsmaterie auf,auch das ist hilfreich, die hier, im Falle des angedachten neuen Gesetzes und mit der "Zitierfreiheit" nur entfernt etwas zu tun hat.

Die Verteidiger der Zitierfreiheit argumentieren gerade nicht mit dem Argument der "Privatkopie". Sie können in Ihren eigenen vier Wänden 7 Kopien eines geschützten, erworbenen Musikwerkes anlegen,sie können Rundfunkmitschnitte anlegen, sie können so viel vor sich hin zitieren wie sie wollen, keine "Sau" kümmert sich darum, solange sie das nur für sich und ihre Liebsten tun.

Bei der "Zitierfreiheit" geht es genau darum, dies in der Öffentlichkeit, z.B. in einem Blog, in einem Forum, hier beim "Der Freitag", nach den gültigen Spielregeln tun zu dürfen.

Aus allen meinen Erklärungen geht doch hervor, was unbedingt, auch heute, eingehalten werden muss, damit etwas als "Zitat" gilt. Aber, darüber möchten die Verleger weit hinaus. So sieht es zumindest aus.

Gegen "Plagiatoren" haben übrigens die meisten Blogger eine ganz gesunde Abneigung. Es gibt z.B. Kommentatoren und
Blogger, die ihre Thread seitenweise mit Auszügen aus Wikipedia und sonstigen Nachschlagwerken auskleiden, seitenweise aus geschützten Werken kopieren und auch die Presse fleddern , manche sogar ganz ohne Zitathinweise, und dafür noch Applaus, Anerkennung und Aufmerksamkeit erwarten. Sie werden nicht geliebt.

Grüße und bleiben Sie gelassen,
ich bin es heute Abend

Christoph Leusch
Ehemaliger Nutzer schrieb am 21.11.2009 um 10:53
@ Columbus ich stimme mit diesem 'Kleinzitat': "Schon heute herrscht eine klare organisatorische und ökonomische Überlegenheit der Rechteinhaber...Lobbygesetzgebung eben" vollkommen mit Ihnen überein.

Was hier gar nicht erwähnt wurde, die simple Tatsache das sich viele publiziert sehen wollen und dann nämlich jeden Vertrag unterschreiben. Wer als Autor seine Rechte so weg gibt braucht sich hinterher auch nicht beschweren, Gerichte berücksichtigen niemals die wirtschaftliche Situation des Autors, der Nutzungsrechte verkaufen musste, sondern lassen sich erst 'mal die Gebühren im Voraus bezahlen, - und das mit ungewissen Ausgang bei einem Prozess. Bekanntlich leben Rechtsanwälte gut davon.
So ähnlich ist es, um bei der 2.0/3.0 Realität zu bleiben, wer sorglos bei Flikr und allen "kostenlosen" Publikationen im Web sorglos den "yes" button klickt und damit den AGBs zustimmt kann nicht nur sich, sondern auch anderen denen er Verwertungsrechte einräumte, ziemlichen Ärger einhandeln, da entscheidet dann wer den längsten Atem hat und durch alle Instanzen geht. "Kostenlos" gibt es nicht, auch nicht bei Wickipedia. Wickis Appell an philanthropische Naivität ist schlicht ätzend, denn glaubt verbieten zu müssen die kommerzielle Nutzung zu verbieten, kann nicht erwarten das ich mir selbst den Ast absäge auf dem ich sitze. Da ist Google, überlegt und vorsichtig verwendet, gerechter, gerechter auch als das was in Form der Sun/Oracle "Cloud" noch auf uns zukommen wird.
Ein gelassenes Wochenende
Columbus
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