Als HGW XX/7 sitzt Ulrich Mühe auf dem Dachboden eines Ostberliner Altbaus und nimmt in Stasi-Schichtdiensten am Leben der Anderen teil. Dass sich der fiktive verdeckte Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit im Laufe der Zeit immer stärker mit seinen Opfern identifiziert und sie sogar schützt, hat zwar Kritik an diesem romantischen Spitzelbild herausgefordert. Selten aber kam in den Blick, dass das DDR-Regime bei aller Drangsalierung seine Gegner auch ernst nahm, denn die Überwachung traf in vielen Fällen ja politisch satisfaktionsfähiges Personal. Dieses wiederum machte sich einen Sport daraus, die Spitzel auszutricksen; so wie es im Westen eine Widerstandsübung war, hilflose Volkszähler hinters Licht zu führen.
Politik : Am Abgrund des Verdachts
Der Ausspähungsskandal bei der Bahn sollte zu strikteren Regeln im Umgang mit Daten in der Privatwirtschaft zwingen. Handlungsbedarf gibt es mehr als genug
en.Pflicht zum MisstrauenDie Zeiten, in denen der Staat seine Bürger ganz gezielt und persönlich ausforschte, gehören der Vergangenheit an. Das Informationspaket namens „Mensch“ hat abstraktere Techniken der Observation hervorgebracht. Mit unseren Körpern bewegen wir eine Ansammlung von „Datensätzen“ durch die Gegend, durch die wir biometrisch oder genetisch identifizierbar sind.Fast jede Alltagshandlung hinterlässt eine Datenspur, an der nicht nur der Staat Interesse hat, sondern auch Arbeitgeber, Unternehmen oder Versicherer. Aus dem einst „unbeschriebenen Blatt“ der Kriminalistik ist ein digitales Löschblatt für Alltagsfahnder geworden, das jeden Hinweis aufsaugt und vorhält. Nicht nur der Einzelne, sondern ganze Gruppen und Populationen sind dem Generalverdacht ausgesetzt. Kultiviert wird geradezu eine „Pflicht zum Misstrauen“, die Nietzsche als das „boshafteste Schielen aus jedem Abgrunde des Verdachts“ heraus beschrieb.Abgründe des VerdachtsIm vergangenen Jahr haben sich die „Abgründe des Verdachts“ besonders klaffend aufgetan, und bösartig kann man die Ausspähung der Lidl-Mitarbeiter, die Überwachung unliebsamer Informanten bei der Telekom oder jüngst die Rasterfahndung gegen 173.000 Mitarbeiter und Lieferanten der Deutschen Bahn durchaus nennen. Die Ausspähungen von Mitarbeitern bei Lidl und auch bei der Telekom waren Maßnahmen, um Journalisten und Beschäftigte einzuschüchtern und zu disziplinieren. Wie viel gehorcht und ausgespäht wird, ist nach Verdi-Erkenntnissen gar nicht bekannt, weil die Mitarbeiter aus Angst vor Sanktionen schweigen.Die Empörung aber, die sich nun gegen Vorstand und Aufsichtsbehörden der Bahn richtet, hat besondere Gründe. Zum einen unterliegt die Bahn staatlicher Kontrolle. Doch wie schon die Aufsichtsräte bei Siemens oder bei den Banken die Augen vor den riskanten Machenschaften der Manager schlossen, scheint auch das Treiben der verdeckten Ermittler bei der Bahn und der mit der Bespitzelung von Beschäftigten und Zulieferern beauftragten Firma Network Deutschland unbemerkt geblieben oder stillschweigend geduldet worden zu sein. Nicht einmal Bahn-Chef Mehdorn will vom Ausmaß der Überwachungsaktivitäten gewusst haben; und vielleicht stimmt das sogar, wenn man bedenkt, dass dieses 800.000-Euro-Geschäft nur mündlich abgeschlossen wurde.Betroffen vom Ausmaß der AusspähungDatenschützer sind betroffen vom Ausmaß der Ausspähung, die auch nicht mit dem Ziel, der Korruption bei der Bahn ein Ende zu setzen, zu begründen ist. Warum zwei Drittel aller Bahn-Mitarbeiter mit „begründetem Anfangsverdacht“ in das Überprüfungsraster gefallen sind, weiß kein Verantwortlicher der Bahn zu erklären. Und die Frage, warum weder die Betroffenen, noch der betriebliche Datenschutzbeauftragte, noch der Betriebsrat vorher oder nachher von der Aktion informiert wurden, ist bislang auch noch nicht befriedigend beantwortet worden.Das aber wäre nach dem Bundesdatenschutzgesetz die Minimalanforderung an die betriebliche Überprüfung gewesen. Im Unterschied zu den Abwehrrechten des Bürgers gegen die Bespitzelung durch den Staat ist der Datenschutz in der Privatwirtschaft nämlich mehr als dürftig. Während das Bundesverfassungsgericht?in mehreren Urteilen das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ als bürgerliches Grundrecht verankerte und stärkte, unterlag der Umgang mit Daten, die in privaten Unternehmen verarbeitet werden, bislang nicht der höchstrichterlichen Begutachtung. Dass ein Arbeitgeber Kameras aufstellen darf, um potenzielle Ladendiebe zu erwischen, ist ebenso gängige Praxis wie die Überwachung von E-Mails oder Telefongesprächen zur Kostenkontrolle. Aber darf ein Chef die Nachrichten seiner Mitarbeiter auch lesen? Darf er seine Angestellten unbemerkt bei der Arbeit beobachten lassen und unter welchen Voraussetzungen? Darf er, wie die Bahn, die ihm zur Verfügung stehenden privaten Daten für seine Zwecke nutzen? All dies sind Fragen, die einer grundsätzlichen Klärung bedürfen.Zwangstest für AusländerEs ist dabei augenfällig, dass die Politik im Bereich Datenschutz in der Privatwirtschaft erheblich zurückhaltender agiert als beispielsweise bei gesundheitsrelevanten Daten. Nach über sechs Jahren politischer Debatte wird voraussichtlich im März das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Das relativ restriktive Gesetz versucht den Spagat, die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers zu wahren und gleichzeitig zu verhindern, dass er aufgrund von genetischen Eigenschaften diskriminiert wird. So dürfen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Bei ungeborenen Kindern müssen Frauen im Rahmen der vorgeburtlichen Diagnostik zustimmen. Voraussetzung dafür ist eine Aufklärung über das Ziel des Tests und seine möglichen Folgen. Das beinhaltet auch die Möglichkeit, ein Testergebnis nicht zur Kenntnis zu nehmen und zu vernichten. Kein Arbeitgeber darf einen Beschäftigten zu einem Gentest zwingen oder ihn wegen einer aus einem Gentest gewonnenen Information benachteiligen.Allerdings werden von diesem Recht auf Aufklärung und Nichtwissen bestimmte Personengruppen ausgeschlossen. Wenn im Rahmen von Visums- und Passanträgen Verwandtschaftsverhältnisse geklärt werden sollen und der Familiennachzug von einem Gentest abhängig gemacht wird, wie es gängige Praxis der Ausländerbehörden ist, kann von Freiwilligkeit nicht mehr die Rede sein. Auch können die Betroffenen die Einwilligung in den Test nicht einfach widerrufen oder nicht zur Kenntnis nehmen. Im Gegenteil. Bei Verdacht der Aufenthaltserschleichung müssen sie sogar befürchten, dass die Testergebnisse den Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. Das aus datenschutzrechtlicher Sicht größte Problem aber ist, dass das Gesetz den Umgang mit genetischen Proben und Daten zu Forschungszwecken völlig ausklammert. So wie in den Unternehmen der Privatwirtschaft lagern auch in so genannten Biobanken enorme Mengen personenbezogener sensibler Informationen, die derzeit rechtlich – selbst bei lauteren Absichten der Betreiber – kaum vor Zugriff oder Missbrauch geschützt sind. Es wäre auch im Sinne der Forscher, hier datenschutzrechtliche Regeln zu schaffen, um das Vertrauen der Probanden und Spender zu erhalten.Vertrauen als "Kapital"Vertrauen ist auch das Stichwort, mit dem die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kürzlich bei den Unternehmen warb: Der Schutz der persönlichen Daten von Mitarbeitern und Kunden sei ein „Kapital“, das von den Unternehmen bislang zu wenig erkannt worden sei. Die Datenskandale, so mahnte sie, „werfen ein wahrlich schlechtes Licht darauf, wie es einzelne Unternehmer mit dem Vertrauen halten“.Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der vor 25 Jahren das bahnbrechende Volkszählungsurteil mitverantwortete, geht mit seiner Kritik noch ein Stück weiter: Er fürchtet, dass sich aus den überall gespeicherten Daten leicht über jedermann ein Persönlichkeitsprofil erstellen lasse. Der Gau des Datenschutzes, den die Verfassungsrichter 1983 verhindern wollten, könnte in den Händen Privater Wirklichkeit werden und sich in eine „private Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln“.Ungeschützte BiobankenDass in der Bevölkerung mitunter zu lax mit der Freigabe individueller Daten umgegangen wird, entbindet den Staat nicht von seiner Schutzpflicht. Das Gegenteil ist der Fall. Doch wie für die Entwicklungen im Bereich der Biomedizin gilt auch für den Datenschutz, dass die Gesetzgebung dem technologischen Fortschritt weit hinterherhinkt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, mahnt seit langem die „gründliche Renovierung“ des Datenschutzgesetzes an und hält die derzeit im Parlament diskutierte Novellierung für unzulänglich. Nach dem Datenschutzskandal bei der Bahn wurde in den letzten Tagen außerdem die Forderung nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz laut. Das wurde im April 2008 wegen fehlenden Handlungsbedarfs schon einmal ad acta gelegt.Der Stasi-Spitzel Wiesler endet in Henkel von Donnersmarcks Film nach der Wende übrigens im Prekariat und wird als HGW XX/7 nur in einer Danksagung des von ihm geschützten Schriftstellers Dreymann unsterblich. Wiesler hat in den Akten nämlich eine altmodische Spur des guten Menschen hinterlassen, der er war: Ein roter Fingerabdruck. Auch die wäre im digitalen Zeitalter nicht mehr legbar.