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Politik : Ein schlagender Verdacht

Hat er nur intensiv ermittelt oder sich etwas zuschulden kommen lassen? Jörg Tauss, Internet-Experte der SPD, hat nach den Kinderporno-Vorwürfen alle Ämter niedergelegt

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Der Vorwurf wiegt schwer: Am Donnerstag durchsuchten Beamte des Berliner LKA das Abgeordnetenbüro und die Berliner Dienstwohnung des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss. Zeitgleich wurde in seiner Heimatstadt Bretten sein Wahlkreisbüro durchsucht. Es bestehe der Anfangsverdacht, Tauss besitze „strafrechtlich relevantes Bildmaterial“ – die Rede ist von Kinderpornographie. Ein schwerer und unappetitlicher Vorwurf. Tauss‘ Leumund ist damit schwer beschädigt – egal, was die Ermittlungen ergeben. Seine Ämter in Fraktion und Partei lässt Tauss einstweilen ruhen.

Im Bundestag gilt Tauss als Internetpionier. Er trat bereits früh dem Chaos Computer Club bei, als den noch kaum einer kannte. Er war der erste Bundestagsabgeordnete mit einer eigenen E-Mail-Adresse und einer eigenen Internetseite. 1994 manipulierte er die Telefondose seines Bundestagsbüros, um dort Zugang zum Internet zu haben – dafür ernte er harsche Kritik aus der Bundestagsspitze. Bis zum November letzten Jahres war er in der SPD-Fraktion für die Koordination von Datenschutzfragen verantwortlich. Doch Tauss wurde für die Partei unbequem, da er zum Thema Datenschutz seine eigene, fachlich versierte, Meinung hatte. Der Novelle des BKA-Gesetzes stimmte er beispielsweise wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zu. Daraufhin wurde er von der Fraktionsspitze als Sprecher für Datenschutz gegen Michael Bürsch ausgetauscht, der das neue BKA-Gesetz unterstützte.

Als Abgeordneter blieb er einer der schärfsten parlamentarischen Kritiker in Sachen Datenschutz. Vor allem mit Familienministerin von der Leyen lag Tauss im Clinch. Ihr Vorstoß, deutsche Internetprovider zu verpflichten, einen Filter zu installieren, um Seiten zu sperren, die auf einer vom BKA gepflegten Liste auftauchen, wird von Tauss vehement kritisiert. Dabei beruft sich Tauss auf diverse Experten-Gutachten, die ein solches System nicht nur für wenig praktikabel halten, sondern darin auch die technische Vorstufe zu einer umfassenderen Internetzensur in Deutschland sehen.

Das Thema „Terrorismus“ hat an Sexappeal verloren, um Otto Normalverbraucher eine Beschneidung seiner Bürgerrechte schmackhaft zu machen. Das Thema „Kinderpornographie“ eignet sich indes hervorragend, um Zensurmaßnahmen zu implementieren, die mit der Zeit auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden. Auch die Möglichkeit über einen Kontenabruf an Bankdaten von Bürgern zu kommen, wurde mit dem Argument eingeführt, etwas gegen den „Terrorismus“ zu tun – heute ist der Kontenabruf ein häufig genutztes Instrument von Finanzämtern, um bei Steuervergehen zu ermitteln. Wenn heute vermeintliche Kinderpornographie-Seiten auf einer Sperrliste stehen, so könnten morgen auch Seiten auf dieser Liste erscheinen, die sich kritisch mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Wenn die Behörden ein solches Instrument haben, dann wird es auch genutzt.

Es wundert nicht, dass auf den Rechnern von Jörg Tauss „strafrelevante“ Inhalte gefunden wurden. Bei einem rechtlich umstrittenen Thema wie „Kinderpornographie“ sollte ein parlamentarischer Experte auch wissen, worüber er Gesetze ausarbeitet. Wenn man sich aber intensiv mit der Thematik beschäftigt und dabei auch „strafrelevante“ Inhalte sichtet, kommt man schnell in eine Zwickmühle. Aber was sollte dem Wähler lieber sein – ein Abgeordneter, der ohne Sachkenntnis Gesetzesentwürfe der Exekutive durchwinkt, oder ein Abgeordneter, der Sachkenntnis besitzt und solche Entwürfe kritisch hinterfragt? Im Fall Tauss geht es auch um das Selbstverständnis von parlamentarischer Demokratie und Gewaltenteilung. Die SPD scheint diese Frage für sich bereits beantwortet zu haben. Die Erklärungen der Fraktionsspitze klingen mehr als lauwarm – kann es sein, dass man dort gar nicht so unglücklich ist, einen Querulanten los zu werden?

Wenn man nur mit genügend Schmutz wirft, bleibt immer etwas hängen. Ob Tauss beispielsweise mit den schweren Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden, seinen Platz auf der Landesliste für die Bundestagswahlen der baden-württembergischen SPD behalten kann, ist fraglich. Bis zum Ende der Legislaturperiode dürfte er durch die Vorwürfe diskreditiert sein. Man kann sich die Stammtischparolen vorstellen, wenn ausgerechnet der Abgeordnete, gegen den wegen Kinderpornographie ermittelt wird, gegen die Einführung eines „Kinderpornographie-Schutzfilters“ argumentiert. Sich dagegen zu wehren, dürfte in einem Klima der Hexenverfolgung gegen Datenschützer unmöglich sein.

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