Frauenrechte gegen Stimmen

Ehegesetz Kurz vor der Präsidentenwahl verabschiedete die afghanische Regierung das neue Ehe-Gesetz, dessen erste Fassung zu heftigen internationalen Protesten geführt hatte

Dieses Ehegesetz profitiert davon, dass die internationale Aufmerksamkeit seit Wochen durch die Präsidentenwahlen vom 20. August allein auf dieses Ereignis konzentriert war. Sonst wäre es der Regierung Karsai kaum gelungen, still und leise Maßnahmen zu dekretieren, die ohne jeden Zweifel das Zertifikat inhuman verdienen. Künftig nämlich soll es schiitischen Männern erlaubt sein, ihren Frauen Nahrung vorzuenthalten, wenn diese den sexuellen Forderungen ihrer Gatten nicht nachkommen. Schon in einer früheren Version war davon die Rede, woraufhin Präsident Karsai eine Revision versprochen hatte.

Sexuelles Vergnügen

Der endgültige Entwurf des Gesetzes garantiert darüber hinaus Vätern und Großvätern das exklusive Sorgerecht für ihre Kinder beziehungsweise Enkel und legt fest, dass Frauen nur mit Erlaubnis ihres Ehemannes arbeiten dürfen. „Auch ermöglicht es einem Vergewaltiger, der sein Opfer bei der Vergewaltigung verletzt hat, sich mit der Bezahlung von „Blutgeld“ von der Verfolgung freizukaufen“, heißt es bei der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Anfang April hatten sich Angela Merkel, Barack Obama und Gordon Brown in den internationalen Chor der heftigen Kritiker des Gesetzes eingereiht. Dieser hob an, nachdem der Guardian enthüllt hatte, dass die ursprüngliche Version die Vergewaltigung innerhalb der Ehe für rechtens erklärt hatte. Obwohl Karsai zunächst zurückzurudern schien, sind Menschenrechtsaktivisten der Ansicht, auch die überarbeitete Fassung enthalte repressive Maßnahmen und widerspreche sowohl der afghanischen Verfassung als auch den von dem Land unterzeichneten internationalen Abkommen.

Nach Aussage von Experten islamischem Rechts wurde in vielen Fällen lediglich der sprachliche Ausdruck geändert, während viele Bestimmungen, die Frauenrechtsaktivistinnen aufgeschreckt hatten, weiter enthalten blieben, so zum Beispiel auch diese: „Takmeen bedeutet die Bereitschaft der Ehefrau, ihren Beitrag zum angemessenen sexuellen Vergnügen ihres Ehemannes zu leisten. Es schließt für sie das – Extremsituationen ausgenommen – Verbot ein, das Haus ohne die Zustimmung ihres Mannes zu verlassen. Verstößt die Frau gegen eine dieser Bestimmungen, gilt sie als ungehorsam.“

Wie zu Zeiten der Taliban

Das Gesetz wird durch den schiitischen Hardliner Ayatollah Mohseni unterstützt, dem nachgesagt wird, er besäße Einfluss auf die Wahlentscheidung einiger Schiiten des Landes, die ungefähr 20 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Die Anführer solcher Minderheiten wurden von Staatschef Karsai im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen beharrlich umworben. Human Rights Watch hatte an alle Kandidaten appelliert, sich für eine erneute Revision des Gesetzes einzusetzen, denn Karsai habe in einem unglaublichen Deal die afghanischen Frauen geopfert, um bei der Stimmabgabe vom 20. August auf den Beistand der Fundamentalisten rechnen zu können. „Derartige Gesetze sollten seit dem Sturz der Taliban 2001 eigentlich der Vergangenheit angehören, Karsai aber hat sie wiederbelebt und ihnen den offiziellen Stempel seiner Zustimmung gegeben“, so Human Rights Watch.

Übersetzung: Holger Hutt

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Jon Boone, The Guardian | The Guardian

Der Freitag ist Syndication-Partner der britischen Tageszeitung The Guardian

The Guardian

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden