Die Nachrichten aus den Koalitionsverhandlungen klingen gut für Datenschützer. Und trotzdem überwiegt im Internet bisher die Kritik, so etwa bei netzpolitik.org, blog.fefe.de oder der Piratenpartei, nicht aber bei blog.odem.org. Dabei haben sich FDP und CDU in den Koalitionsvereinbarungen geeinigt, erst einmal keine Stoppschilder vor Internetseiten zu setzen und den Zugriff auf vorsorglich gespeicherte Telekommunikationsdaten sowie die Online-Durchsuchung von Computern zu erschweren.
Was also ist dran am angeblichen Erfolg der Liberalen?
In der Tat wird die neue Regierung die Vorratsdatenspeicherung nicht "stoppen", wie einige Medien gemeldet haben. Die Daten werden weiter gespeichert wie bisher. Allein der Zugriff auf sie soll erschwert werden. Künftig sollen die Behörden nur noch zur Aufklärung von schweren Straftaten auf sie zugreifen dürfen. Das allerdings hat das Bundesverfassungsgericht auch schon so bestimmt – zumindest so lange bis es endgültig über die Klage entscheidet, die unter anderem der FDP-Politiker Rainer Brüderle gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht haben.
Einen ähnlichen Scheinerfolg gibt es bei der Online-Durchsuchung: Künftig soll nur der Generalbundesanwalt ein Antrag darauf stellen können. Diese bürokratische Hürde wird wohl sicherstellen, dass es auch in Zukunft keine flächendeckende Überwachung von Computern geben wird. Dennoch stellt sich die Frage, warum die FDP das Instrument Online-Durchsuchung nicht ganz kippte. Argumente dafür gebe es ja. Zum Beispiel: Seit der Einführung des so genannten Bundes-Trojaners hat das Bundeskriminalamt (BKA) keinen einzigen Computer durchsucht. Auch wenn es BKA-Vertreter immer wieder betonen, ganz so notwendig scheint diese Ermittlungsmethode nun doch nicht zu sein.
Bei den Internetsperren scheint die FDP dagegen wirklich etwas geschafft zu haben, wenn auch mit einer abenteuerlichen rechtlichen Konstruktion: Das noch vom alten Bundestag verabschiedete Internetsperren-Gesetz soll zwar in Kraft treten, der Vollzug der Paragraphen zu den Internetsperren aber mittels einer Dienstanweisung des Innenministers an das BKA ausgesetzt werden. "Wir haben uns geeinigt, dass das BKA keine Sperrlisten erstellt", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, dem Freitag. Auch nicht auf Grundlage der Verträge der Bundesregierung mit den Internetprovidern.
Stattdessen solle das Amt verdächtige Seite bei dem Serverbetreiber melden, auf dem sie hinterlegt ist und der dann entscheidet, ob er die Daten löscht. Das Kalkül dahinter: Da die Serverbetreiber bei einer fälschlichen Löschung auf Schadensersatz verklagt werden können, werden sie nur eindeutig illegale Inhalte vom Netz abklemmen, Zensur sei bei diesem Vorgehen nicht zu fürchten. Nach einem Jahr dann wollen die Koalitionspartner entscheiden, ob es das Internetsperren-Gesetz überhaupt noch braucht oder komplett wieder abgeschafft gehört.
Nun muss es einen Demokraten wohl bedenklich stimmen, wenn eine Regierung ein vom Parlament beschlossenes Gesetz nach Gutdünken nur teilweise umsetzt. Auf jeden Fall ist es jedoch gut möglich, dass die Internetsperren auf diese Weise wirklich gekippt werden. "Das wäre ein großer Erfolg für alle, die sich dafür eingesetzt haben", sagte Franziska Heine, Initiatorin der breit unterstützten Petition der Zensurgegner.
Also doch ein Grund zum Jubel für die Datenschützer? Nicht unbedingt. Denn wer sich ansieht, wie schnell sich die CDU wieder vom Internetsperrengesetz verabschiedet, kann sich eines Eindrucks nicht erwehren: Es ging Ursula von der Leyen bei dem von ihr forcierten Gesetzvorhaben nur vordergründig um den Kinderschutz. Vielmehr diente das Gesetz dem Wahlkampf. Es gefiel dem eigenen Lager, während es die politischen Gegner spaltete. Diesen Zweck hat das Gesetz in den Augen der CDU nun erfüllt, jetzt wird es nicht mehr so dringend benötigt - nicht unwahrscheinlich, dass das Gleiche für die Datenschutz-Aktivisten selbst gilt.
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Schon eine gewisse Ironie, dass einem undemokratischen Gesetz durch einen undemokratischen Anwendungserlass ein Stopp-Schild vorgesetzt wird.
Immerhin: Auf diese Weise lässt sich nach wie vor die Verfassungsbeschwerde gegen das Netzsperrengesetz einlegen. Dem letzten Abschnitt muss ich somit widersprechen: Für die Netz-Bürgerrechts-Bewegung bleibt das Zensursula-Gesetz als vereinigendes Feindbild bestehen. Zurecht. |
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Ich stimme Ihnen zu. Wichtig erscheint mir, dass die Datenschutz-Aktivisten sich nicht in ein parteipolitisches Kalkül einspannen lassen.
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In diesen Koalitionsverhandlungen werden größtenteils Scheingefechte ausgetragen. Nachdem die FDP bisher meist eingesteckt hat, hatte ich eigentlich die Hoffnung, das mehr rauskommt als solche Scheinerfolge. Der Bund erlässt ein Gesetz, unterlässt es aber die Voraussetzungen zu schaffen um das Gesetz umzusetzen. Eine politische Entscheidung für den Datenschutz sieht anders aus.
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Das stimmt. Möglicherweise geht es aber auch darum, dass die CDU ihr Gesicht wahren kann. Nach Angaben der FDP soll der Grundsatz "Löschen statt Sperren" so im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden. Das ist zwar noch extrem viel, aber auch nicht nichts.
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schrieb am
16.10.2009 um 16:11
"Löschen vor Sperren" ist nichts anderes, als die Wiedergabe der aktuellen Rechtslage. Ich halte das für ein beeindruckendes Beispiel von Symbolpolitik. Gleiches gilt auch für den "Kompromiss" zur Vorratsdatenspeicherung. Da wird die Wiedergabe der aktuellen Rechtslage als Erfolg verkauft.
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Die Löschmöglichkeit steht in der Tat so im Gesetz. Sonst wäre diese seltsame Konstruktion mit der Dienstanweisung schon von vorneherein ausgeschlossen.
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schrieb am
16.10.2009 um 16:46
Das Zugangserschwerungsgesetz braucht es nicht um den Ansatz "Löschen statt Sperren" umzusetzen. Dazu braucht es nur jemand der einen Hoster von illegalen Inhalten informiert und einen Hoster der bereit ist solche Inhalte zu löschen. Die Frage, ob ein Inhalt im Netz rechtswidrig ist, beurteilt sich immer nach dem jeweiligen nationalen Recht. Wenn jetzt ein Provider im Ausland nicht bereit ist zu löschen und/oder der Inhalt nach dem jeweiligen nationalen Medienrecht nicht illegal ist, dann fangen die Probleme an. Der allgemeine Grundsatz, das zunächst der Autor von rechtswidrigen Inhalten, dann der Hoster und als letztes der Provider (als Sperrungsinstanz) in die Pflicht zu nehmen ist, findet sich im TMG.
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Update: Der sperrkritische Verein MOGIS begrüßt die Einigung von FDP und CDU.
Vorstandsvorsitzender Christian Bahls: "Ich bin froh, dass die Sperrdebatte auf Initiative der FDP endlich auf die Ebene einer Sachdiskussion gebracht wird." Gabriele Gawlich, stellvertretende Vorsitzende von MOGIS: "Wir sind froh, dass das Motto der Sperrgegner 'Löschen statt Sperren' aufgegriffen wurde. Nur so wird die Weiterverbreitung konsequent verfolgt." |
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Nur ein Scheinerfolg
Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art - Schäuble und Merkle persönlich verantwortlich "Unter Online-Durchsuchung wird Verschiedenes verstanden, das ist klar. Da wird ... da wird sowohl verstanden ... der Telekommunikation ... der ... der Verkehr, als auch die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die Durchsuchung in den Systemen selbst, weil die technische Entwicklung eben so ist, aber da müssen wir jetzt schon fast die ... die ... die Internetexperten genauer befragen. Sich so entwickelt, dass eben unsere, oder meine laienhafte Vorstellung, dass Internet so etwas Ähnliches sei wie ne moderne Telefonanlage, das stimmt eben schon lange nicht mehr, und deswegen braucht man da ... Wenn Sie wollen, kann das der Herr Fromm genauer erläutern, der versteht's ein wenig, richtig verstehen tut er's wahrscheinlich auch nicht ..." Diese paranoide Person ist dafür verantwortlich, dass die Bürgerrechte schon vollständig ausgehöhlt und die letzten Restbestände der Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt. In Deutschland herrschen schon längst Verhältnisse wie in einem Unrechtsstaat. Das "Koalitionspapier" ändert daran gar nichts. Der Schäuble muss weg. Und die Merkel auch. |
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