Politik

Teilerfolg | 02.03.2010 12:38 | Connie Uschtrin

Sammelwut verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat ein richtungsweisendes Urteil zum Schutz persönlicher Daten gefällt. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung klagen dennoch weiter

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg für all diejenigen, die für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung eintreten. Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie derzeit hierzulande im Gesetz verankert ist, verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das Grundgesetz und ist somit nichtig. Die Daten, die Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider gebunkert haben, seien "unverzüglich zu löschen".

Allerdings hat das höchste Gericht nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich für verfassungswidrig erklärt, wie viele der insgesamt 35.000 Kläger gehofft hatten. Auch die EU-Richtlinie, die Vorgabe für das Bundesgesetz war, wurde nicht in Frage gestellt. Doch das Gericht formulierte Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung, die erfüllt sein müssen: Dies seien insbesondere "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" in puncto Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechten sowie eine anspruchsvolle Verschlüsselung und transparente Kontrolle über den Verbleib der Daten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte müsse dabei hinzugezogen werden.

Bisher verpflichtete das Gesetz die Telekommunikationsunternehmen dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Die seit 2008 geltende Vorschrift erlaubt Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten, die Daten unter bestimmten Umständen abzurufen. Das Abrufen der Daten wurde allerdings bereits 2008 durch eine einstweilige Anordnung beschränkt.

Der letzte Urteilsspruch aus dem Mund von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der nach zwölf Jahren aus dem Amt scheidet, basiert auf der Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Es gibt außerdem Bezüge zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch das sogenannte „Volkszählungsurteil“ von 1983 erstmals festgeschrieben wurde. Für Papier mag die heutige Entscheidung der Judikative eine persönliche Genugtuung sein, er hat schon seit geraumer Zeit vor ausufernder Datensammelwut sowie ausufernder Computertechnologie gewarnt.

Die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung fordern weiterhin deren vollständige Abschaffung und wollen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch gegen die diesbezügliche EU-Richtlinie vorgehen. In Deutschland jedenfalls muss jetzt erst einmal der Gesetzgeber nachbessern in Sachen Vorratsdatenspeicherung.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
Ehemaliger Nutzer schrieb am 03.03.2010 um 15:49
Wir brauchen härtere Gesetze

Wieder einmal haben sich insbesondere die "großen" "Volks"-Parteien in Karlsruhe eine blutige Nase geholt. Wieder einmal musste das BVerfG dafür sorgen, dass ein verfassungswidriges Gesetz zurückgenommen wird. Und wieder einmal sieht man die Verantwortlichen grinsen und schon den nächsten verfassungswidrigen Coup planen.
Wir brauchen härtere Gesetze. Wirklich. Wir brauchen ein Verfassungsstrafrecht. Wer sich am Zustandekommen eines verfassungswidrigen Gesetzes beteiligt (indem er es im Bundestag einbringt, indem er im Bundestag zustimmt, indem er im Bundesrat zustimmt, oder indem er als Bundespräsident seine Unterschrift drunter setzt), muss dafür zur Verantwortung gezogen werden. Zum Beispiel durch den Verlust seines Mandats und den Verlust des passiven Wahlrechts für ein paar Jahre.
Klingt vielleicht hart, ist aber nötig. Solange es keinerlei Konsequenzen hat, verfassungswidrige Gesetze zu beschließen, werden die Banditen lustig weiter machen
Ehemaliger Nutzer schrieb am 03.03.2010 um 15:50
Das Gericht in Karlsruhe streut Bürgern Sand ins Auge

Das Urteil bedeutet einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."
Die Entscheidung dieses Gerichtes stellt einen Leitfaden dar, um die bereits eingetretene drastische Verschlechterung der Menschenrechtslage zu zementieren.
Noch schlimmer: Das Gericht in Karlsruhe zeigt nicht den geringsten Willen, den von der Merkel fortgesetzten Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art eine unüberwindliche Schranke zu setzen.
Die Bürgerrechte sind in Deutschland bereits längst ausgehöhlt und die Restbestände der Verfassung bleiben faktisch außer Kraft gesetzt. Mit dieser Entscheidung zeigt sich das Gericht in Karlsruhe (erneut) als das Gericht eines asozialen Unrechtsstaates.


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