Skandale, die an den Grundfesten der Gesellschaft rühren, bedürfen besonderer Bearbeitungsformen. Als 2010 die Enthüllungen über sexuelle Übergriffe – zunächst in Institutionen der katholischen Kirche, dann auch in pädagogischen Vorzeigeprojekten wie der Odenwaldschule – nicht abreißen wollte, setzte der Bundestag Christine Bergmann als Beauftragte für die Aufarbeitung des Missbrauchs ein. Sie leitete 18 Monate lang, bis zum 30. November den „Runden Tisch“, der zum einen eine Anlaufstelle für die Opfer sein und zum anderen Vorschläge zu deren Entschädigung und zu Präventionsmaßnahmen machen sollte.
Nun liegt sein Abschlussbericht vor, und die Reaktionen sind geteilt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigt sich sehr zufrieden mit der Arbeit der Kommission und lobt die „sehr sehr vielen Empfehlungen“. Es solle Hilfen geben, kündigte sie im Deutschlandradio an. Aber der von den Opfern geforderte Entschädigungsfonds, in den alle in den Missbrauch verwickelten Institutionen einzahlen, wird nicht kommen, sondern „es wird in jedem Fall die Verantwortung der Institution geben für das, was bei ihnen von einzelnen Personen an wirklichen Übergriffen, an Verletzungen stattgefunden hat.“
Befürchtung bewahrheitet
Damit bewahrheitet sich, was Opferverbände schon frühzeitig befürchteten: Dass es nämlich den Institutionen überlassen bleibe, welche Maßnahmen sie ergreifen, um sexuelle Gewalttaten zu verhindern und wie sie rückwirkend die Opfer entschädigen. Schon bei Einrichtung des Runden Tisches war kritisiert worden, dass die beteiligten Einrichtungen in großer Zahl eingeladen worden waren, die Opfer zu Beginn aber überhaupt nicht und nach ihrem öffentlichen Protest erst auf Bergmanns nachdrückliche Initiative. Doch wurden sie nur marginal und ohne Stimmrecht berücksichtigt.
Inwieweit es sinnvoll ist, den Opfern Therapieangebote zu machen, statt sie mit ausschließlich mit Geld abzufinden, steht dahin. Soweit dies dazu führt, regulären Angebote für Opfer sexuellen Missbrauchs – dieser Begriff ist umstritten, weil er verharmlosend ist und einen sexuellen „Gebrauch“ von Menschen impliziert – auszuweiten, ist dagegen nichts zu sagen. Gleichzeitig sind die Entschädigungszahlungen aber auch ein Ausdruck dafür, dass das Leid der Betroffenen gesellschaftlich wahr- und ernstgenommen wird und die Institutionen, die die Übergriffe zuließen, deutlich machen, dass sie versagt haben und sich dafür entschuldigen. Ihnen selbst zu überlassen, wie hoch sie die Schuld einschätzen, ist so, als würde man vor Gericht einen Täter über die Höhe seiner Haftstrafe entscheiden lassen.
Selbstverpflichtung zur Selbstanzeige
Problematisch sehen die Opferverbände auch die Selbstverpflichtung der Institutionen zur Selbstanzeige, die den Übergriff zum verfolgbaren Offizialdelikt macht. Natürlich sollen Täter nicht einfach davonkommen, sagen die Vertreter der Opfer; doch bislang sei die Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden dermaßen opferfeindlich, dass sowieso nur jeder siebte Fall zur Verurteilung komme, berichtet Ursula Enders des Opferschutzverbandes „Zartbitter“. Dagegen würden die Opfer noch einmal „entblößt“ und diskreditiert, weil ihr Name öffentlich werde. Sie schlägt vor, die Opfer zunächst zu stabilisieren und bessere Regeln im Umgang von sexuellem Missbrauch in Schulen einzuführen – zum Beispiel die Einsetzung von Ansprechpartnern.
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat angekündigt, zumindest die viel zu kurze Verjährungsfrist im Zivilrecht, wo eine sexuelle Gewalttat nach schon drei Jahren nicht mehr verfolgt werden kann, auf 30 Jahre zu erhöhen. Kompromissloseren Opfervertretern ist auch das zu wenig. Sie fordern die vollständige Aufhebung der Verjährungsfrist auch im Strafrecht, um die Opfer vom Druck zu entlasten, in einem vorgegebenen Zeitraum Klage zu erheben. Nimmt man die Auswertung der Hotline nicht nur des Runden Tisches, sondern auch der Deutschen Bischofskonferenz als Indiz, ist diese Forderung berechtigt: Dort haben sich nämlich viele Anrufer erst nach 30 Jahren und mehr über das geäußert, was ihnen in der Vergangenheit angetan worden ist.
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>>Inwieweit es sinnvoll ist, den Opfern Therapieangebote zu machen, statt sie mit ausschließlich mit Geld abzufinden, steht dahin.<<
Bitte?!Therapieangebote sind das sinnvollste und dann kann man über Geld reden. Und die ODENWALDSCHULE kann man gar nicht oft genug bei sexuellem Missbrauch nennen und Ihre Schlagzeile "Wenn Täter mitentscheiden"ist auch sehr passend für das "pädagogische Vorzeigeprojekt"oder besser ehemalige ....Vorzeigeprojekt...! |
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Sie haben z.T. recht; der Satz ist nur mit den folgenden Ausführungen verständlich. Natürlich sind gute Therapieangebote angezeigt; aber es gibt Opfer, die die Tat auch durch materiellen Ausgleich in Form von Geldleistungen gesühnt sehen.
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Liebe Ulrike Baureithel,
diese Opfer sexueller Übergriffe waren SchülerInnen im Alter von ca.10-15 Jahren.Sie sind ein Leben lang mit der Aufarbeitung ihrer Schuldgefühle,ihrer Schamgefühle etc. beschäftigt.Eine Therapie ist unbedingt erforderlich um so ein Trauma zu verarbeiten.Also das Anbieten einer Therapie und der Kostenübernahme sollte selbstverständlich sein.Falls es Opfer gibt die meinem, mit einem finanziellen Ausgleich sei so eine Tat gesühnt,dann ist dies ihre Entscheidung. |
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Ich bezweifele, dass Minderjährige, die Opfer sexueller Gewalt wurden der Meinung sind Geld alleine reiche, alleine schon deswegen, da ein gesundes Einschätzen der Lage ohne Verdrängung usw. und ohne Therapie nicht möglich ist.
Frau Baureithel, was Sie hier schreiben ist entweder weltfremd oder zynisch und opferverachtend, oder auch nur unüberlegt, das macht es auch nicht besser. |
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Da bin ich ganz anderer Ansicht. In erster Linie sollen die Institutionen, in denen missbraucht wurde, zahlen. Und zwar so, dass es weh tut. Die Opfer haben Schäden fürs ganze Leben, die Entschädigung muss Erleichterungen fürs ganze Leben bringen. Unter 100.000 muss man da gar nicht anfangen. Und das pro Person, dann wird das wohfeile und kostenlose Bedauern ein wenig mit echtem Bedauern zumindest über das entschwundene Geld unterfüttert.
Und bedenken Sie die Ausstrahlungswirkung... wenn die katholische Kirche erstmal das ein oder andere Gebäude verkaufen musste um die Entschädigungssummen zahlen zu können, kriegen die vorbeugenden Maßnahmen mit Sicherheit mehr Schwung und Unvoreingenommenheit. Sicher sollen die Instiutionen Therapien anbieten und zahlen, aber ich würde eine Institution, in der ich missbraucht wurde als meinen Feind ansehen und nicht als einen gütigen Therapeuten bzw. jemand, der meine Therapierechnung zahlt. Das geht die Institution verdammt noch mal nichts mehr an, ob ich lieber jahrelang Analyse mache oder Wellness. |
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Sehr geehrte Frau Baureithel,
so berechtigt die Enttäuschung der Opfer und ihrer Verbände auch ist: Die Forderung nach einer vollständigen Aufhebung der Verjährungsfrist, die Sie mit Ihrem Artikel zu rechtfertigen scheinen, geht völlig an der prozessualen Wirklichkeit vorbei. Die lautet nämlich, dass im Schadensersatzprozess die klagende Partei alle Umstände darzutun und im Bestreitensfalle zu beweisen hat, die zu einer Schadensersatzpflicht führen würden. Das sind: Der Täter, die Tat, die Umstände, der eingetretene Schaden und seine Höhe. Dies hat zur Überzeugung des Gerichts zu geschehen. Die Lage ist im Strafprozess nicht wesentlich anders, auch wenn hier die geschädigte Partei für die Staatsanwaltschaft als Zeuge fungiert. Alleine ein langer Zeitablauf befördert die Ungenauigkeit bei Identifikationen, bei Ablaufschilderungen und darüber hinaus die Reserveursachen, die in der Zwischenzeit für die Beurteilung maßgeblich mit eingeflossen sein mögen. Je mehr Zeit vergeht, desto steiniger wird der Weg. Es gilt vielmehr, Sprach- und Verständnislosigkeit zu überwinden. Qua Gesetz lässt sich dieser Frieden nicht herstellen. Beste Grüße, e2m |
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ich habe nichts gerechtfertigt, sondern einen Standpunkt referiert, der nachzulesen ist. Es geht im übrigen um das Strafrecht. Die Erfahrung mit Opfern sexueller Gewalt zeigt aber, dass es oft jahrzehntelang dauert, bis sie sprechen (und klagen) können. Deshalb plädieren Opferverbände für gut vorbereitete Sammelklagen.
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Hinweis zur Vorbeugung von Mißverstädnissen: Bei Sammelklagen geht es eben nicht um Strafrecht (also dem sog. Strafanspruch des Staates gegebüber einem Delinquenten), sondern um eine besondere Form der Zivilklage auf Schadensersatz. Das könnte tatsächlich, wenn diese Klageform je in das deutsche Zivilverfahrensrecht eingeführt würde, zu einer spürbaren Verbesserung der Opferposition führen.
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Liebe Frau Baureithel,
mit der Überschrift setzen Sie den wesentlichen Punkt. Dafür vielen Dank! - Da ich Sie als Autorin schätze, würde ich mir wünschen, einen genaueren Artikel zum Thema bei Gelegenheit von Ihnen zu lesen; Sie scheinen in Eile gewesen zu sein. |
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Danke. Letzteres stimmt. Am sehr frühen Morgen.
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