An der langen Leine

Geheimdienst Der Verfassungsschutz hat seine V-Männer aus der rechten Szene gehätschelt. Der NSU-Ausschuss bietet einen erschreckenden Einblick in die deutsche Beamtenmentalität
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 22/2013

Die Empfehlung der Bund-Länder-Kommission zu den Ermittlungsfehlern in der NSU-Affäre war eindeutig: Auch künftig solle der Verfassungsschutz mit V-Leuten in der rechten Szene zusammenarbeiten dürfen, allerdings müssten der rechtliche Rahmen und die Kontrolle dieser umstrittenen Kooperation neu geregelt werden. „Der Quellenschutz ist nicht absolut“, stellte das vierköpfige Gremium klar. Bei Straftaten dürfe es keine Freibriefe für V-Leute geben.

Die Innenministerkonferenz nahm den Bericht vergangene Woche nur zur Kenntnis, sichtbare Konsequenzen gibt es nicht. Und das, obwohl bei der Aufarbeitung der NSU-Morde offenkundig wurde, dass Sicherheitsbehörden wiederholt dem Schutz ihrer V-Leute Vorrang vor der Aufklärung gegeben hatten