Die Südafrikanerin Caster Semenya sorgte vor vier Jahren für große Verwirrung. Als sie die Goldmedaille im 800-Meter-Lauf der Frauen bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Berlin gewann, kamen Gerüchte auf, dass sie keine richtige Frau sei. Ihre tiefe Stimme und ihr maskulines Aussehen! Ihr Geschlecht wurde getestet, der Weltleichtathletikverband erklärte: „Es ist klar, dass sie eine Frau ist, aber vielleicht nicht zu 100 Prozent.“ Danach konnte sie weiterhin als Athletin antreten und Medaillen gewinnen.
Es ist absolut keine neue Erkenntnis, dass die Trennung in Männlein und Weiblein nicht immer auf Anhieb eindeutig ist. Statt nur zwei Geschlechtskörper hat die Natur verschiedene Erscheinungstypen hervorgebracht. Dazu gehören andere
ren andere Chromosomensätze neben XX und XY sowie allerlei Variationen: Genitales, hormonales und gonadales Geschlecht können sich auf verschiedene Weise mischen.Nur nichts dazwischenDas deutsche Personenstandsrecht ignorierte diese komplexen Verhältnisse bisher. Nach der Geburt muss das Kind mitsamt der Angabe seines Geschlechts binnen einer Woche beim Standesamt gemeldet werden. Das Gesetz selbst aber erläutert keineswegs, was unter „Geschlecht“ zu verstehen ist – die zugehörige Verwaltungsvorschrift ließ bisher nur männlich und weiblich gelten. Intersexuell Geborene wurden in diesen Dualismus gepresst, auch wenn sie männlich und weiblich waren, oder weder männlich noch weiblich, oder ein wenig vom einen und ein wenig vom anderen. Der Gedanke hinter dem Gesetz war, dass jeder Mensch nur Frau oder Mann werden darf – alles dazwischen ist von Übel.Der Deutsche Ethikrat hat den Missstand, dass intersexuelle Menschen einem Geschlecht zugewiesen werden, das ihnen überhaupt nicht entspricht, als einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet. Die Anerkennung des „empfundenen und gelebten“ Geschlechts ist Ausdruck des Persönlichkeitsrechts, so das Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz gewährt jedem Menschen das Recht, sich dem Personenstand, also auch dem Geschlecht, zuzuordnen, das der jeweiligen physischen und psychischen Konstitution entspricht. Die strukturelle Gewalt, einen Menschen in eine Kategorie zu pressen, die ihm fremd ist, realisiert sich später in der Gewalt der chirurgischen und hormonellen Operationen: Intersexuelle Kinder wurden und werden weltweit massiven Eingriffen unterworfen, um sie dem Standard der zwei Geschlechter anzupassen.Intersexuelle trifft diese Gewalt bis heute, von Geburt an. Sie unterscheiden sich fundamental von Transsexuellen, die körperlich etwa als Mädchen geboren wurden, jedoch eine Identität als Mann haben und als solcher anerkannt werden wollen – oder umgekehrt. Intersexuelle werden mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht zu den herrschenden Vorstellungen von weiblichen und männlichen Körpern passen.Intersexualität gilt als Störung, als eine Krankheit. Sie hat einen Namen: Medizinisch wird sie als disorders of sexual development (DSD) bezeichnet. DSD wird nun als differences of sexual development umbenannt, um die körperliche Differenz nicht zu stigmatisieren.Ohne AngabeIntersexuelle erleiden seit Jahrzehnten Menschenrechtsverletzungen. Das deutsche Recht musste darauf reagieren. Da die Diskriminierung mit dem Tag der Geburt beginnt, ist es folgerichtig, dass jetzt das Personenstandsgesetz geändert wird: Ab 1. November lautet es: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“ (PStG § 22 Abs. 3) Ist diese Änderung der Beginn einer Revolution des Rechts mit fundamentaler gesellschaftspolitischer Bedeutung?Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung sieht das so: „Es gibt quasi ein drittes Geschlecht.“ Er bezieht sich dabei auf Wolf Sieberichs Aufsatz „Das unbestimmte Geschlecht“ in der FamRZ – Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht, Öffentlichem Recht. Der Jurist schlägt vor, für alle Personaldokumente neben den Akronymen M (Mann) und F (Frau) ein X für „undefiniert“ einzuführen – wie in Australien oder Indien, wo uneindeutige Geschlechtergruppen mit X bezeichnet werden. Doch der deutsche Gesetzgeber hat ganz bewusst neben „männlich“ oder „weiblich“ keine neue Kategorie, nämlich Zwitter, Intersexuell oder Drittes Geschlecht eingeführt.Dieser dennoch in Europa einzigartige Schritt wird nicht nur bejubelt. Dass konservative Christen den Untergang des Abendlandes kommen sehen, wenn sich zu Adam und Eva ein drittes Wesen gesellt, war ja zu erwarten. Doch auch viele der Betroffenen kritisieren das neue Gesetz, weil es den „uneindeutigen“ Kindern einen Geschlechtseintrag im Geburtenregister verwehrt.Trotzdem stigmatisiertSie fürchten weiter diskriminiert zu werden, wenn sie nun als drittes Geschlecht tituliert werden. IntersexualitätsaktivistInnen befürchten ein Zwangsouting von intersexuellen Kindern und in der Konsequenz eine Zunahme medizinischer Eingriffe, die sie als unmenschlich ansehen. Sie kämpfen vehement für die Anerkennung ihrer Unterschiedlichkeit und gegen ihre Ausgrenzung. Die juristisch freie Wahl einer eigenen Kategorie ist für Menschen, die täglich mit den Härten der Ausgrenzung konfrontiert sind, weit weniger verlockend als für „Normale“, die in der Phantasie der schönen Hermaphroditen und der Kugelmenschen à la Platon schwelgen. Nur langsam wird das jahrtausendealte Zweigeschlechtersystem aufgeweicht.Bei der Anhörung des Ethikrats vor zwei Jahren berichtete eine Mutter von der Frage an ihr intersexuelles Kind in der Kita: „Bist du ein Junge oder ein Mädchen?“ Das Kind war durch sein besonders hohes Springen auf dem Trampolin aufgefallen. „Ich bin beides“, antwortete es. Die anderen Kinder staunten und fragten, ob das denn möglich sei. Als die Mutter ihnen genau dies versicherte, waren sie zufrieden. Und haben das Thema gewechselt.