Selbstständige Künstler und freie Publizisten verdienen im Schnitt wenig. Dennoch sollen sie sich für Krankheitsfälle oder für das Alter absichern können. Deshalb unterstützt der Gesetzgeber diese Selbstständigen über die Künstlersozialkasse - die KSK. Dort werden sie bei ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezuschusst und zwar mit Hilfe des Bundeshaushalts und einer Künstlersozialabgabe der Verwerter wie zum Beispiel der Verlage oder Produktionsfirmen. Die KSK könnte Vorbildmodell dafür sein, wie eine ansonsten benachteiligte Berufsgruppe freier Selbstständiger gesamtgesellschaftlich unterstützt werden kann. Denn immer mehr Freiberufler drängen als "Ich-AGs" oder "Mono-Unternehmer" auf den Arbeitsma
smarkt. Neue Begriffe für ein berufliches Alleinsein, das Künstlern und Publizisten vertraut ist, da sich die freie Musikerin von Auftritt zu Auftritt und der freie Autor von Buch zu Buch hangeln.Allerdings taugt die KSK nur bedingt als Vorbildmodell. Denn ungefähr seit dem Millenniumswechsel ist die solidarische Waage ins Ungleichgewicht geraten. Die Ausgaben der KSK überwiegen mittlerweile ihre Einnahmen, weshalb sie ab dem 1. Januar 2005 die Verwerter stärker zur Kasse bitten wird. Alle Galerien, Theater, Verlage und so weiter, die freiberufliche Kultur- und Medienschaffende beschäftigen, müssen als Künstlersozialabgabe 5,8 Prozent auf jedes anfallende Honorar an die KSK zahlen. Dies entspricht einer schlagartigen Erhöhung um mehr als ein Drittel, denn derzeit liegt die Abgabe noch bei 4,3 Prozent.Prompt wurde deshalb auch Unmut seitens der Verwerter laut. Die Belastbarkeit der Kulturwirtschaft sei im konjunkturschwachen Jahr 2004 ohnehin bereits erreicht. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sei die Erhöhung unzumutbar, warnte der Deutsche Kulturrat, der als Verband für die Kulturlobby gleich beide Seiten in Gefahr sieht. Er ahnt Ruin und Pleiten bei den Verwertern und bei den Künstlern sowieso. Denn das Durchschnittseinkommen der in der KSK versicherten Freiberufler liegt bei 11.078 Euro pro Jahr. Die geringe Summe erschreckt auch die Enquete-Kommission des Bundestags "Kultur in Deutschland". Sie widmet sich der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung der Künstler."Wir wollen die Situation der Kulturschaffenden verbessern oder stärken", beteuert die Kommissions-Vorsitzende Gitta Connemann (CDU): "Dass wir die KSK abschaffen wollen, ist ein Gerücht." Eine missverständliche Pressemitteilung von Connemann hatte dieses Gerücht zuvor in die Welt gesetzt.Die KSK als größtes Kulturförderungsinstrument des Bundes (momentan jährlich 100 Millionen Euro Bundesmittelzuschuss) ist eine sozialpolitische Errungenschaft, die in den siebziger Jahren in Westdeutschland als Vision begann. Die sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt wollte Krankenversicherung und Altersvorsorge für Künstler gesetzlich regeln. Für Schriftsteller Dieter Lattmann, damals sozialdemokratisches Bundestagsmitglied und Vorsitzender des Verbandes deutscher Schriftsteller, bedeutete es ein "Jahrhundertwerk". Ihm und der damals erstarkenden Kulturlobby unter Rot-Gelb ist es zu verdanken, dass 1981 das Künstlersozialversicherungsgesetz den Bundestag passierte. Als Einrichtung zur sozialen Absicherung von Kulturschaffenden ist die KSK weltweit einzigartig.1999 unter Rot-Grün setzte der Bund im Zusammenhang mit dem Haushaltssanierungsgesetz seinen KSK-Zuschuss um fünf Prozent zurück. Seitdem zahlt der Bund 20 Prozent der Gesamtkosten der KSK, die Verwerter zahlen 30 Prozent und die Versicherten 50 Prozent. Heute sind etwa 140.000 Künstler und Kulturschaffende bei der KSK versichert: "Das sind nicht zu viele", sagt Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Bereichsleiter Kunst und Kultur bei ver.di und gleichzeitig stellvertretender Kulturratsvorsitzender. Eher umgekehrt stellt er die Frage, "ob sich genügend Verwerter an der KSK beteiligen".Jens Michow ist Präsident der Veranstaltungswirtschaft und Mitglied im KSK-Beirat. Alle Verwerter, sofern sie nicht direkt von der KSK aufgefordert werden, müssen sich freiwillig zur Abgabe melden. "Das tun sie aber häufig nicht", sagt Michow. Abgabepflichtig sind zum Beispiel Unternehmen, die Eigenwerbung betreiben. "Wenn dabei Unternehmen freie Grafiker oder Layouter beschäftigen", erklärt Michow die Sachlage, "müssen sie theoretisch bezahlen." Vermutlich gehört deshalb jeder Automobilhersteller oder sonstiger Industrieller zum Kreis der Abgabepflichtigen. "In der Praxis melden die sich aber nicht bei der KSK", lenkt Michow ein. "Sie müssten dann rückwirkend auf fünf Jahre ihre Abgaben nachbezahlen." Jeder hinausgeschobene Tag bedeutet für sie einen gewonnenen Tag.Bei dieser Anmerkung wurden die Mitglieder der Enquete-Kommission hellhörig. Ließen sich somit die KSK-Einnahmen erhöhen? Harro Bruns, Leiter der KSK: "Wir haben aber personell keine Möglichkeiten, an Unternehmen einzeln heranzutreten." Offenbar deutet sich hier eine bürokratische Peinlichkeit an. Man fragt sich, warum es erst einer Enquete-Kommission bedarf, damit die KSK ihren Personalmangel deutlich macht. Es scheint ihr höchst unangenehm, als Agentin bei den Firmen heute Abgaben einzufordern, die sie seit langem hätte einfordern müssen.