Extremismus Die Wehrhaftigkeit der Demokratie hat versagt: Wir sollten die NPD verbieten – aber die damit verbundenen gesellschaftlichen Fragen nicht unterdrücken
Solange die NPD eine legale, in Parlamenten vertretene Partei ist, hat sie den grundgesetzlichen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Ein schwer erträglicher Gedanke. Auf ihrer Programm-Website führen Parolen wie „Deutschland den Deutschen“ und „Integration ist Völkermord“ zu verpflichtender „Ausländerrückführung“ und einem „Staatsbürgerrecht nach Abstammungsprinzip“. Ausländer sind aus den Sozialversicherungen „auszugliedern“, finanzielle Zuwendungen haben „ausschließlich deutsche Familien zu fördern“. Die NPD verwahrt sich strikt gegen die „Preisgabe der deutschen Gebiete“ und unterstützt die Vertriebenenverbände im
im Kampf um die „deutsche Heimat im besetzten Land“. Sie verlangt, den „deutschen Schuldkult im Dienst fremder Finanzinteressen“ zu beenden – ein Maß an schlecht kaschiertem Antisemitismus, das hierzulande gerade noch durchgeht.Forderte diese scharf an Volksverhetzung vorbeischrammende Weltsicht nichts anderes heraus als nur die Geduld im demokratischen Diskurs, wie zuletzt in der Debatte um Sarrazins Thesen behauptet, so könnte man gelassen bleiben. Aber die Wehrhaftigkeit der Demokratie hat versagt. Im Für und Wider neigt sich die Waage in Richtung Verbot, meint nun selbst der CSU-Innenminister Hans Peter Friedrich, der immer dagegen war.Dass sie sich nur neigt und nicht wie mit Wackersteinen beladen nach unten sackt, liegt an den bleischweren Lemuren, die offenbar unerschütterlich auf der anderen Waagschale hocken. Eines dieser Gespenster meint, Verbote seien sinnlos, weil sie durch Neugründungen aufgehoben würden. Doch dafür gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik keinen Beleg. Das ganze Umfeld des KPD-Verbotes ist ein Paradebeispiel, wie der Staat, wenn er nur fest entschlossen ist, ein politisches Milieu zur Bedeutungslosigkeit verurteilen kann.Die KPD konnte in den ersten Nachkriegsjahren in den Westzonen noch bis zu 300.000 Mitglieder mobilisieren. Doch während Artikel 131 des Grundgesetzes den Nazi-Eliten Übernahme und Versorgung zusicherte, hatten es die zum Teil aus der Emigration oder dem Untergrund kommenden Antifaschisten von Anfang an schwer, Anstellungen zu finden. Jahre vor dem Parteiverbot wurden alle vermeintlichen kommunistischen Tarnorganisationen kriminalisiert. Tausende Ermittlungsverfahren, die wiederum von den meisten Arbeitsgerichten als Kündigungsgrund akzeptiert wurden, endeten nicht selten mit Zwangsräumungen von Werkswohnungen.Nach dem KPD-Verbot 1956 stellte Paragraf 90a StGB die Gründung von Ersatzorganisationen unter Strafe. Das führte zu weiteren, weit über hunderttausend Ermittlungsverfahren. Für reale oder angebliche illegale Tätigkeit brachte es die Strafjustiz bis 1968 zu etwa zehntausend Urteilen, darunter hunderte Haftstrafen zwischen einigen Monaten und fünf Jahren, zur zeitweiligen Aberkennung von staatsbürgerlichen Rechten wie dem passiven und aktiven Wahlrecht, zu Pass- und Führerscheinentzug, zu Polizeiaufsicht und Berufsverboten.Bittere LachnummerErst nach zwölf Jahren, in denen so tief in die Existenzgrundlage von Kommunisten eingegriffen worden war, dass Sympathisanten eingeschüchtert und einstige Strukturen aufgegeben waren, wurde die Gründung der DKP zugelassen. Das erforderte auch die neue Ostpolitik. Doch die Partei zerfiel in Dutzende K-Gruppen, die wiederum vom Radikalenerlass massiv betroffen waren. Die Stigmatisierung war nachhaltig, die wenigen Mitglieder der DKP mussten, im Gegensatz zu vielen Kommunisten in Westeuropa, auch schon vor 1989 als politische Größe nicht mehr ernst genommen werden.Zu diesen Methoden will niemand zurück. Es gibt, so will man hoffen, heute höhere Ansprüche an den Beweis von Verfassungsfeindlichkeit als damals. Das wirksame an einem Verbot bleibt die gesellschaftliche Ächtung. Angesichts des rechten Terrors ist es legitim zu überlegen, welche No-Go- und No-Geld-Zonen dabei hilfreich wären. Der Berliner Senat sah bislang keinen Grund, Unternehmen von Aufträgen auszuschließen, die in Geschäftsbeziehungen zur NPD stehen. Öffentliche Aufträge seien „diskriminierungsfrei“ zu vergeben. Solange das Ausgrenzen der NPD als Diskriminierung gilt, ist gerade in Deutschland etwas faul.Toleranz kann auch in fahrlässige Duldung umschlagen. Das Parteienprivileg, das auch die NPD genießt, setzt selbst Schüler der Propaganda ungeschützt aus: Die militanten Freien Kameradschaften verteilten 2004 vor Schulen kostenlose Rechtsrock-CDs, auf denen zum Stakkato marschierender Stiefel die Nachkriegsordnung mit Gewalt revidiert wird. Die Naumburger Staatsanwaltschaft erwirkte einen bundesweiten Beschlagnahme-Beschluss.Aus der Mitte des StaatesDie NPD griff die Idee auf und bot vor Berufs- und Hauptschulen in einer „Jungwähleroffensive“ kostenlos 25.000 CDs an. Neben dem Wahlprogramm erklang darauf Musik der Neonazi-Band Landser und Songs des mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilten Frank Rennicke. Das Landeskriminalamt Niedersachsen wollte auch diese CD auf den Index setzen. Aber die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschied, dass bei einer zugelassenen Partei Meinungsfreiheit Vorrang haben müsse. Als im mecklenburgischen Bützow ein Stadtgärtner beobachtete, wie diese „Schulhof-CDs“ verteilt wurden, kippte er den Reklametisch um und zertrat einen Teil der Propagandaplatten. Er wurde rechtsstaatlich korrekt zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.Solche Vorgänge müssen den Rechtsextremisten die Gewissheit geben, dass Unterstützung nicht nur aus der Mitte der Gesellschaft kommt, sondern auch aus der Mitte des Staates. Die vielgeforderte Kultur des Hinsehens wird unmöglich, wenn die Rechtsextremen staatlich geschützte Räume haben, die gegen Zivilcourage verteidigt werden. Etwa, wenn bürgerbewegte Gegen-Demos immer wieder mit Schlagstöcken aufgelöst werden.Das andere Argument, nach dem ein Parteiverbot die Aufklärung der Verfassungsschutzämter erschweren würde, ist inzwischen zu einer bitteren Lachnummer geworden. Erstaunlich ist eher, weshalb die Vertrauenskrise gegenüber dem Verfassungsschutz nicht viel früher eingesetzt hat. Schon als 2001 öffentlich wurde, dass der Thüringer Vize-NPD-Chef Tino Brandt auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes steht, verhöhnte der damalige Bundesvorsitzende der Partei Udo Voigt die Schlapphüte mit einem Lob: „Die ausgesprochen konstruktive Arbeit des Kameraden Brandt hat sehr dazu beigetragen, dass der Landesverband Thüringen wieder Tritt gefasst hat.“Studien belegen einen starken Anstieg von Gewaltdelikten unter 15- bis 24-jährigen Männern besonders in den Bezirken, in denen die NPD in Lokalparlamenten agiert. Zu befürchten ist, dass die Geheimen dafür sorgen werden, dass nach einem Parteiverbot das diffuse Umfeld der Kameradschaften durch V-Männer wieder „Tritt fasst“. Musste doch die Schweriner Staatsanwaltschaft schon 1994 einer Aufforderung des Verfassungsschutzes nachkommen, sich bei der Strafverfolgung zweier parteiloser Rechtsextremer zurückzuhalten, die einen Überfall auf ein Asylbewerberheim verübt hatten. Einer der Angeklagten soll V-Mann gewesen sein. Mit diesem Erfolg?Rechts und Links im DialogNeonazis verheimlichen nicht, dass sie das elementare Gleichheitsgebot des Grundgesetzes abschaffen wollen. Es kann nicht sein, dass das Haupthindernis beim Schutz der Verfassung der Verfassungsschutz ist. Doch auch ihn jetzt als Sündenbock hinzustellen, lenkt vom Eigentlichen ab. Wenn heimliche Sympathien oder zumindest ein Gewähren-Lassen aus der gesellschaftlichen Mitte kommen, dann ist nach den Gründen dafür zu fragen. Führen die Armutsexzesse der Krise der 1920er Jahre und die prekären Ängste der 2000er Jahre zu ähnlichen Haltungen? Sind wieder die Andersaussehenden Schuld? Wo soziale und kulturelle Armut herrscht, nimmt Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Gewaltbereitschaft dramatisch zu.Ein Verbot würde den Dialog noch dringlicher machen. NPD-Einrichtungen könnten zu kommunalen Jugendzentren umgewandelt werden, in denen Sozialarbeiter und Psychologen den Mut rechts- und linksgesonnener Jugendlicher herausfordern, ihre Sprachlosigkeit zu überwinden. Beide Seiten identifizieren sich stark über Rock-Songs. Gemeinsam Musik zu hören, Texte und Filme zu diskutieren könnte deeskalierend sein. Wie erträgt man Schnittstellen? „Kampfeinsätze der Bundeswehr und die Kassen sind so leer“ – von welcher Seite stammt diese Liedzeile? Auch die Antifa-Jugendlichen würden wohl lernen müssen, ihre Argumente zu differenzieren. Vielleicht könnten sie verstehen, dass auch Rechte einen ehrlichen Leidensdruck an der Gesellschaft haben. Dass sie an den Finanzharakiri des Kapitalismus verwirrend ähnliche Fragen stellen. Hart im Raum blieben die diametralen Lösungsvorschläge – ethnisch bereinigter Rückzug auf das Nationale gegen internationale Solidarität aller Prekarier.In einem Dokumentarfilm sagt ein Skinhead: „Wenn ich schon nicht geliebt werde, will ich wenigstens gehasst werden.“ Was für ein Armutszeugnis für die Elterngeneration, für unsere Generation. Wir dulden Zustände, in denen ein Teil der Menschen ihre natürliche Sehnsucht nach starken Gefühlen nur im Hass ausleben kann. Die meisten Fragen bleiben an uns hängen.
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