Eines kann man den so oft als unbeweglich gescholtenen Bürokraten der Europäischen Kommission diesmal nicht vorwerfen: Verschlafen haben sie die Gunst der Stunde nicht. Nur wenige Tage nach den Attentaten in den USA legte die Kommission zwei ausgearbeitete Vorschläge für Rahmenbeschlüsse auf dem Tisch - überschrieben mit Bekämpfung des Terrorismus und Einführung eines europäischen Haftbefehls und der sich daraus ergebenden Auslieferungspraxis. Angesichts der von den Medien angeheizten Stimmung war der Rat der Justiz- und Innenminister sichtlich froh, überhaupt etwas vorweisen zu können. Um Entschlossenheit zu demonstrieren, hatten die EU-Regierungschefs am 21. September das Ziel formuliert, spätestens auf ihrer Tagung Anfang Dezem
gung Anfang Dezember die entsprechenden Modalitäten festlegen zu wollen. Damit dürften Vorschläge in Rekordzeit zu Beschlüsse werden. Eine ordentliche Beratung im Europäischen Parlament, das ohnehin nur das Recht zu einer Stellungnahme besäße, oder gar in den nationalen Legislativen wird so unmöglich.Schon eine "Bedrohung der öffentlichen Ordnung" gilt als "terroristischer Akt"Doch kritische Prüfung scheint unverzichtbar, sollen die Freiheitsrechte in vielen europäischen Ländern nicht unabsehbaren Schaden nehmen. Die stolz von den Regierungschefs in die Kameras gehaltenen Papiere sind mitnichten eine in atemberaubender Schnelligkeit geschriebene Antwort auf die neuen Herausforderungen nach dem 11. September, sondern vielmehr Resultat einer mehr als ein Jahr dauernden Positionssuche in der Kommission, die jetzt - angesichts der Ereignisse in den USA - lediglich abgekürzt wird. Gegenstand des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des Terrorismus sind denn auch terroristische Bedrohungen, die sich aus Konflikten innerhalb einzelner EU-Mitgliedsländer ergeben - etwa in Spanien, Frankreich oder Großbritannien. Hier versucht die Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, wie gemeinsame Rechtsinstrumente zur Ächtung des Terrorismus vor dem Hintergrund europäischer Verfassungstraditionen aussehen könnten. Das misslingt gründlich, steht aber auf einem anderen Blatt.Um festzustellen, wie wenig der 11. September mit den Debatten in der EU gemein hat, genügt schon ein flüchtiger Blick in den Beschlussvorschlag für den Europäischen Haftbefehl. Zur Begründung taucht dort keineswegs der "Terrorismus" auf, wohl aber der Bedrohungsfaktor "Organisierte Kriminalität". Außerdem dürften sich die neuen Gefahren kaum durch eine zügigere Auslieferungspraxis etwa zwischen Deutschland und Belgien kompensieren lassen. Eher ist zu befürchten, dass Rechtsmittel verkürzt oder ganz eliminiert werden - zu Lasten rechtsstaatlicher Normen. Zu fragen ist doch, warum etwa überführte Straftäter der algerischen Islamischen Heilsfront (FIS) während der vergangenen Jahre in der Bundesrepublik großzügig Asyl erhielten und Auslieferungsbegehren arabischer Staaten wiederholt abgelehnt wurden. Auch in Großbritannien meinte man, sich auf diese Art am besten vor terroristischen Attacken aus diesem Raum schützen zu können. Eines steht auf jeden Fall außer Zweifel, sollte Realität werden, was am 21. September auf den Weg gebracht wurde - die inneren Verhältnisse vieler EU-Staaten dürften frostiger werden und sich den wenig liberalen spanischen, britischen und nicht zuletzt deutschen Zuständen nähern. Dies beginnt schon bei einem "weiten" Terrorismusbegriff, der ausdrücklich auch "Beschädigungen öffentlicher Einrichtungen, öffentlicher Transportmittel, Infrastruktureinrichtungen, öffentlicher Plätze und von Eigentum (privatem wie öffentlichem)" als mögliche terroristische Straftaten nennt. Gleiches gilt für "Akte städtischer Gewalt", die als terroristisch bewertet werden können, wenn es das Ziel von Einzelpersonen oder Gruppen ist, dies zur "Einschüchterung, grundlegenden Veränderung oder Zerstörung der politischen, ökonomischen oder sozialen Strukturen" zu nutzen. Wer denkt da nicht unwillkürlich an die Konfrontationen von Göteborg und Genua? Vorgaben für diesen "weiten" Terrorismusbegriff finden sich bereits in den Rechtsordnungen einiger EU-Staaten. Für Spanien und Frankreich firmiert eine "Bedrohung der öffentlichen Ordnung" schon als "terroristischer Akt". In Großbritannien und Portugal wird darunter eine "Beeinträchtigung des reibungslosen Funktionierens der Regierung und der Institutionen" verstanden. In beiden Ländern genügt im Übrigen auch schon "eine Einschüchterung von Personen oder Gruppen", eine Straftat als "terroristisch" einzustufen.Um Missverständnissen vorzubeugen: Es wird hier nicht in Frage gestellt, dass derartige Handlungen strafwürdig sind. Alle Mitgliedsstaaten der EU sehen dafür als Rechtsstaaten ausnahmslos Sanktionen vor. Was kritisiert wird, ist ein überdehnter Terrorismusbegriff, der künftig auf ein großes Spektrum politisch motivierter Handlungen angewandt werden soll - zur Stigmatisierung der Täter und ihres politischen Umfeldes, nicht zuletzt mit dem Ziel einer drastischen Heraufsetzung des Strafmaßes. Täter, die bisher mit Geld- oder Bewährungsstrafen zu rechnen hatten, werden für Jahre ins Gefängnis müssen. Um aber auch hier nichts der nationalen Gesetzgebung zu überlassen, liefert der Kommissionsvorschlag gleich den Strafrahmen für die Taten mit, den die Mitgliedsstaaten nur noch übernehmen müssen.Aber nicht nur die eigentlichen Täter, Anstifter und Helfer sollen aufgrund terroristischer Straftaten verfolgt werden können, sondern auch Personen, die eine "Kontroll- oder Aufsichtspflicht verletzen" und damit terroristische Taten erst ermöglichen. Natürlich darf auch - bei besonders schweren Straftaten - die in Deutschland so umstrittene "Kronzeugenregelung" in den neuen Bestimmungen nicht fehlen. Werden durch Kooperation mit den Ermittlungsbehörden die "Auswirkungen einer terroristischen Straftat gemindert oder gar ihre Begehung selbst verhindert", sollen "mildernde Umstände" bei der Aburteilung des Kooperationswilligen gelten.Die EU-Beschlüsse dürften die Rechtslage vor allem der Mitgliedsländer gravierend verändern, die Terrorismus auf ihrem eigenen Territorium gar nicht oder kaum kennen, etwa die skandinavischen oder Benelux-Staaten. Der Richtlinienentwurf nennt denn auch lediglich Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien und Großbritannien, in denen bereits jetzt spezielle Anti-Terrorgesetze existieren. Die anderen neun - die übergroße Mehrheit der EU-Staaten - kommen seit jeher mit den bei ihnen geltenden allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts aus. Diese Länder kennen beispielsweise kaum jenen militanten Sezessionismus, wie er in Spanien, Frankreich oder Großbritannien zu beobachten ist. Dennoch sollen sie nun Regelungen und damit eine weitreichende Eingrenzung von Freiheitsrechten billigen, die andere Nationen unter sehr signifikanten Verhältnissen eingeführt haben. Ein bürokratischer Akt des Europäischen Rates, mit dem Auflagen dekretiert werden, für die kein Bedarf existiert. Da die Beratungszeit der neuen Rahmenbeschlüsse kaum mehr als zwei Monate betragen soll, werden sie sanktioniert sein, ehe dies die Öffentlichkeit in jenen Ländern überhaupt erfährt. So funktioniert eben Europa!Der Autor ist Mitarbeiter der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) im Europäischen Parlament.
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